Hallo!
Seit dem 16.4. ist ein Mitarbeiter eines Mandanten im Kranken(tage)geld. Unter Fehlzeiten ist der Beginn eingetragen.
Leider kann ich nicht erkennen, ob und wie ein EEL-Antrag erstellt wurde. Da die KK mich nun informierte wurde anscheinend nichts übermittelt?!
Nun kann man ja über Mitarbeiter - DÜ Entgeltersatzleistung eine Anforderung erstellen. Muss ich das jetzt auslösen oder habe ich vorher eventuell etwas vergessen, was den Automatismus ausgehebelt hat? Bisher habe ich keine EEL "erstellen" müssen, die wurden mit der Abrechnung erstellt.
mfg Torsten
Hallo Torsten,
prüfe mal folgende Auswertungen in LODAS:
Mandantendaten -> Auswertungssteuerung -> Standardauswertungen
Hier brauchst du folgende Auswertungen:
Nr. 131 mit DÜ an Institutionen
Nr. 132 mit Papier
Nr. 133 mit Papier
Gruß
Björn
Ist bereits vorhanden!
Moin,
wenn die Auswertungen angelegt sind, müsste es die Auswertung 133 geben. Dies ist das Protokoll für die Übermittlung. D.h., wenn dieses Protokoll vorliegt, sind die Daten an die Annahmestelle übermittelt - dann müsste die Krankenkasse gucken, was dort damit passiert ist. Im Regelfall reicht es aber, der Krankenkasse das Protokoll zuzufaxen.
Wenn die Auswertung nicht vorliegt, müsste geprüft werden, warum die Übermittlung nicht erfolgt ist. Hier sollte insbesondere das Hinweis- und Fehlerprotokoll genau kontrolliert werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen zusammen,
wir haben ein ähnliches Problem mit der Übermittlung der EEL. Es werden uns auch keine Übermittlungsprotokolle vom RZ rückgemeldet. Die Fehlerprotokolle haben wir durchgearbeitet und Zeiträume der Fehlzeiten ggfs. angepasst und die Stammdaten letzte Woche erneut zum RZ gesendet.
Folgende Dinge haben wir bereits eingestellt:
Gibt es noch andere Möglichkeiten zu prüfen, warum der Vorgang nicht übermittelt wird?
Kann man das ganze auch manuell anstoßen um zu schauen, ob das wenigstens korrekt funktioniert?
Vielen Dank für Ihre Anregungen
Beste Grüße
Hallo!
Sie können bei geöffnetem Arbeitnehmer im Menü Mitarbeiter "DÜ Entgeltersatzleistung" manuell auswählen.
Die Anforderung erfolgt dann für den eingestellten Bearbeitungsmonat.
Viel Erfolg!
Herzliche Grüße
Anne Koch
Hallo Frau Koch,
haben wir angestoßen und warten nun auf die Rückmeldung aus dem RZ.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Beste Grüße
Guten Morgen Frau Koch,
die Übermittlung der EEL hat, mit Warnungen/Hinweisen, funktioniert.
Ich habe mir das Protokoll angeschaut und stolpere jedoch über die automatisch ermittelten Angaben darauf. Vielleicht haben wir einen Eingabefehler getätigt.
Folgende Fehlzeiten haben wir erfasst:
Die Zeiträume wurden größtenteils als "Erstbescheinigung" erstellt, erst später erfuhren wir das dies zusammenhänge Zeiträume waren.
Auf der EEL Bescheinigung wird jetzt aber bei "Letzter Zeitraum vor Unterbrechung" der Januar 2019 (01.01. - 31.01.) angegeben. Ist das korrekt?
Der letzte Arbeitstag bei AU liegt hier immer auf dem vorherigen Freitag. Müssen wir hier bei AU Beginn (Montag) dann den vorherigen Sonntag oder den vorherigen Freitag eintragen?
Vielen Dank für Ihre Anregungen
Beste Grüße
Guten Morgen!
eigentlich müsste der Februar als "letzter Zeitraum vor Unterbrechung" angestoßen werden (Monat vor Beginn AU). Warum programmseitig hier auf den Januar berechnet wird, ist mir auch etwas schleierhaft.
Zur Not einfach abwarten, was die Krankenkasse sagt - wenn diese einen anderen Berechnungsmonat haben möchte, wird sie sich melden (oder Sie rufen dort an).
(Ist der Mitarbeiter tatsächlich schon aus der EFZ raus? Laut angegebener Fehlzeiten komme ich nur auf 39 Kranktage.)
Fürs erste liebe Grüße
Anne Koch
P.S.: bei Fehlzeit "EFZ mit AU" gebe ich nie ein Datum bei "letzter Arbeitstag" ein - beim Antrag auf Erstattung wird dann automatisch der vorherige Kalendertag gesetzt.
Hallo Frau Koch,
die Krankenkasse hat sich bereits gemeldet. Wir haben erst seit 01.01. die Lohnabrechnung selbst gemacht, vorher war es beim Steuerberater, der MA ist aber bereits seit November 18 bei uns.
Die Krankenkasse hat uns die passenden Zeiträume mitgeteilt und wir haben manuell die Abrechnungen nun hingefaxt. Damit sollte der Fall abgeschlossen sein.
Aber nochmal vielen Dank für die Hinweise.
Schönen Tag wünsche ich!
Beste Grüße
Moin,
noch ein kurzer Hinweis dazu:
Maßgebend für die Berechnung des Krankengeldes ist der letzte Abrechnungszeitraum, der bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnet ist.
Wenn also am 04.03.2019 der Februar noch nicht abgerechnet war ist es völlig korrekt, dass der Januar gemeldet wird. Die Krankenkassen bemängeln dies zwar meist - mit einem Hinweis auf die entsprechenden Regelungen im SGB geben die sich dann aber damit zufrieden.
Viele Grüße
Uwe Lutz