Hallo zusammen,
wir haben leider einen neuen Kollegen unter den falschen PNR Kreis angelegt und die Daten wurden bereits im RZ verarbeitet und die Anmeldung "Lohnsteuerkarte" übermittelt"
Bsp: Kollege NL A PNR Kreis 2... - hätte aber mit dem PNR Kreis 5... angelegt werden müssen.
Unsere Frage wäre nun, ob ich diese PNR für eine Neuanlage weiter nutzen kann und die Daten einfach überschreibe und die Lohnsteuerkarte neu übermitteln kann?
Vielen Dank & Viele Grüße
Hallo,
Sie haben die Möglichkeit die ELSTAM-Anmeldung zu stornieren. Öffnen Sie hierzu den Punkt Mitarbeiter I Elektronische Lohnsteuerkarte.
Erfassen Sie unter Angaben für die Abmeldung das Meldeende. Geben Sie dort das Datum ein, zu dem der Arbeitnehmer angemeldet wurde und klicken Sie auf "Abmelden".
Damit die Personalnummer nicht mehr berücksichtigt wird, können Sie entweder den Beschäftigungszeitraum löschen oder einen Beschäftigungszeitraum für einen nicht mehr abrechenbaren Zeitraum eingeben. Als Beispiel: Eintrittsdatum und Austrittsdatum 01.07.2018. Dadurch wird die Personalnummer mit dem Personalnummernlöschlauf im Januar 2021 gelöscht.
Informationen hierzu finden Sie auch im Dokument 5303518 .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Moin, zwei kurze Anmerkungen noch hierzu:
@Wolfgang_Stein schrieb:
Damit die Personalnummer nicht mehr berücksichtigt wird, können Sie entweder den Beschäftigungszeitraum löschen oder einen Beschäftigungszeitraum für einen nicht mehr abrechenbaren Zeitraum eingeben. Als Beispiel: Eintrittsdatum und Austrittsdatum 01.07.2018. Dadurch wird die Personalnummer mit dem Personalnummernlöschlauf im Januar 2021 gelöscht.
Die Löschung erfolgt allerdings nur, wenn die zweite Variante (Ein-/Austrittsdatum außerhalb des Nachberechnungszeitraums) genutzt wird. Wenn der Beschäftigungszeitraum gelöscht wird, bleibt dieser Arbeitnehmer als "Karteileiche" bestehen.
Und wenn der Mitarbeiter dann unter der richtigen Personalnummer neu angelegt wird, darf die Anmeldung zum ELStAM-Verfahren nicht mit dem Eintrittsdatum (Anmeldedatum, das bei der falschen Personalnummer genutzt wurde) erfolgen. Dieser Tag ist "verbraucht". Die Anmeldung muss daher mit dem Folgetag des Eintritts erfolgen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Und wie kann man folgendes lösen:
Neuanmeldung mit PNr., die bereits im Vorjahr verwendet wurde (hat meine Vertretung gemacht).
Abmeldung in 08/19. Abrechnung Lohn wieder ab 08/20, Saisonbetrieb.
Ich habe trotzdem mal eine Probeabrechnung versucht, aber da wird 08/19 nochmal aufgerollt.
LG
Hallo,
wurde in der Personalnummer ein neuer Beschäftigungszeitraum für 08/2020 angelegt? Gibt es ein Fehlerprotokoll, weshalb die Nachberechnung angestoßen wurde?
Gerne können wir den Sachverhalt auch gemeinsam prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Weg an uns.
Hallo,
es wurde der Zeitraum auf 08/2020 hochgesetzt, dann mit der PNr. aus 2019 derselbe AN in 2020 mit derselben PNr. wieder angelegt.
Beschäftigung Vorjahr 01.06. - 30.08.19
Eintritt neu 01.08.2020
Im Fehlerprotokoll der Probeabrechnung steht:" ... wurde aufgrund einer Änderung in den Beschäftigungszeiträumen eine automatische Nachberechnung auf den angegebenen Monat angestoßen."
In der Probeabr. wird jetzt das komplette Entgelt aus 06-08/2019 zurückgerechnet und vom aktuellen Entgelt abgezogen.
Muss jetzt alles storniert werden oder gibt es eine andere Lösung?
Bisher wurde eine Sofortmeldung und Elstam (Kurzfristige Beschäftigung) ins RZ gemeldet.
LG
Hallo nochmal,
es wurde mir gerade gesagt, dass ich die Personalnummer, die im Vorjahr schon verwendet wurde, Austritt 30.08.2019, auch bei der neuen Anmeldung in 2020 verwenden kann.
Es handelt sich um den selben Arbeitnehmer.
In meiner Probeabrechnung wird nach wie vor das Jahr 2019 nochmal aufgerollt und der bereits erhaltene Lohn abgezogen, sodass es eine Überzahlung ergibt.
Wer weiß Rat?
LG
Hallo,
prüfen Sie bitte, ob die Entlohnung, also der Festbezug noch in den Monaten 06/2019 - 08/2019 hinterlegt ist. Zu einer vollständigen Stornierung des Entgelts kann es auch kommen, wenn eine Fehlzeit für diesen Zeitraum erfasst wurde.
Gern prüfen wir mit Ihnen die Stammdaten, wenden Sie sich bitte hierzu über einen anderen Servicekanal an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Moin,
haben Sie den alten Beschäftigungszeitraum 06-08/2019 überschrieben? Das dürfen Sie nicht machen, dann wird dies zurückgerechnet.
Sie müssen, wenn Sie die PNr weiter nutzen wollen, dies als neuen Beschäftigungszeitraum erfassen.
Viele Grüße
Uwe Lut
DANKE!!!
Das hat funktioniert!!!
Ich lege eigentlich bei sowas immer eine neue PNr. an damit es einfach sauber ist.