Guten Morgen,
ich habe noch einen kniffligen Fall vorliegen.
Ein MA der die Rente erreicht hat, bekommt eine vom AG finanzierte Direktversicherung ausgezahlt.
Nun geht in der Firma ein Konstrukteur demnächst in Elternzeit und der Rentner wurde gefragt, ob er nochmal einspringen kann. Geht das überhaupt nach Ausschüttung der Direktversicherung? 🙄
Falls ja, gibt es da eine Frist wie lange man raus sein muss?
Finanzamt und Versicherung konnten mir leider nicht weiter helfen.
Hoffe nun, jemand hatte diesen Fall schon
Hallo,
ich hatte zwar den Fall noch nicht, erkenne aber auch kein Problem. Wo sehen Sie das Problem?
Die Versicherung ist vertragsgemäß ausgelaufen und wird nun vom ehemaligen Arbeitnehmer versteuert und verbeitragt. Damit hat der Arbeitgeber ja nun nichts mehr zu tun.
Viele Grüße
T. Reich
Eigentlich zahlt die Versicherung nach Vertragsablauf ja auch direkt an die versicherte Person. Steuerlich könnte das ja auch ein pauschbesteuerter "Altvertrag" sein.
Vor der Auszahlung bekommt die versicherte Person einen Fragebogen der Versicherung, auf dem nach der Krankenkasse und der SV-Nummer gefragt wird - hinsichtlich SV.
Ich kann mich nur Herrn Reich anschließen: Wir haben hier bereits mehrfach Auszahlungen von Versicherungen an noch beschäftigte Arbeitnehmer. Da gibt es - auch nach Meinung der Lohnsteuer- und SV-Prüfer:innen - keinerlei Probleme.
Ich schließe mich den Herren Reich und Haas an. Theoretisch könnte der Herr ja auch irgendwo anders einer Arbeit nachgehen; die Firma weiß doch dann auch nichts von einer ausgezahlten bAV.