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KUG fehlende Stammnummer

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letzte Antwort am 08.04.2020 17:01:09 von M_H
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin in die Runde,

 

wir haben die Auskunft erhalten (Mdt. hat bei der Hotline der Bundesagentur wegen Kurzarbeit angerufen), dass die DATEV eine Lösung gefunden hat - ggf. zusammen mit der Bundesagentur, eine Abrechnung bzw. einen Antrag auf Erstattung zu erstellen, ohne dass die KUG-Nummer vorliegt.

 

Die Abrechnung kann ohne Stammnummer erfolgen - inhaltlich wird alles soweit richtig abgerechnet. Soweit ist mir dies bekannt.

 

Aktuell wird der neue Erstattungsantrag über die Lohn-Programme noch gar nicht erstellt. Für Lohn und Gehalt kommt ein Update - für LODAS eine RZ-Übergabe voraussichtlich am 14.04.2020. Auch dies ist soweit bekannt.

 

Aber hat sich hier in Bezug auf die Stammnummer was getan? Ich habe dies bisher so verstanden, dass der Antrag ohne Nummer erstellt wird und dann ggf. handschriftlich ergänzt werden muss. Oder gibt es hierzu was Neues, was an mir vorübergegangen ist?

 

Steht die DATEV in Kontakt mit der Bundesagentur, dass die Stammnummer ggf. elektronisch abgerufen wird? Müssen wir dazu etwas veranlassen?


Viele Grüße

Uwe Lutz

bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 7
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Gute Frage, 

 

habe auch keine weiteren Infos erhalten. Bislang.

 

Hatte letzte Woche noch mit meinem Kundenverantwortlichen bei der Datev telefoniert und den Hinweis gegeben wie schön es doch wäre bzw. elegant ,wenn die KUG Anträge auch elektronisch an das Arbeitsamt übermittelt werden könnten und nicht wie bislang Rückübertragung drucken unterschreiben und dann via Post , Schimmelreiter , Kurier oder neu Fahrradkurier weiterleiten.  Er machte mir allerdings wenig Hoffung auf Umsetzung. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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cro
Experte
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In NRW haben einigen Agenturen kein Problem, die Anträge mit KUG-StammNr. 0 bzw. Fantasieziffern (K00000123 usw.) anzunehmen. Besonders hilfreich, lt. Agentur-Mitarbeiter, wenn es mehrere Abteilungen für einen Mandanten gibt.

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M_H
Fortgeschrittener
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Hallo Bodensee,

 

selbst wenn das mit der Übertragung funktionieren würde, so würde ich mir das gut überlegen. Die Anträge würde ich auch nur von den Mandanten unterschreiben lassen und das nicht selber machen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass das KUG an die Mitarbeiter ausgezahlt wurde und keine Möglichkeit zur Vermeidung von Kurzarbeit mehr besteht. Bei Falschaussage droht hier Strafanzeige (wurde mir leider schon angedroht weil ich blauäugig einen Antrag unterschrieben hatte). Sie benötigen auch keinen Schimmelreiter, ein E-Mail-Programm reicht aus zur Versendung der Anträge 😉

 

Und ja, die Agenturen akzeptieren momentan als KUG-Nummer Nullen, weil die ja auch wissen, dass es bei den Arbeitgebern brennt. Die Zuordnung kann dann immer noch über die Betriebsnummer erfolgen, die ja auch auf dem Antrag steht.

 

Grüße

M_H

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lutz, 


das von Ihnen beschriebene Vorgehen ist korrekt. Das ändert sich auch mit dem neuen Service Release nicht. Es ist nicht geplant, dass die Stammnummer elektronisch abgerufen werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

 

 

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
bodensee
Allwissender
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Nachricht 6 von 7
1548 Mal angesehen

Kann die Agentur f. Arbeit den verschlüsselte Email Anhänge öffnen ?

 

Wenn ja - wunderbar

 

Wenn Nein- keine Übermittlung möglich sonst Verstoß gegen die DSGVO 

 

Ich unterschreibe wenn auch nicht viel aber seit 25 Jahren die Anträge Saison KUG, da wird das gleiche bestätigt und hatte diesbzgl. nie ein Problem, weder mit den Mandanten die waren eher froh noch mit der Agentur für Arbeit, die früher lang lang ist's her diese Anträge noch mit einem eigenen Prüfdienst vor  Ort - ja der kam zu mir in die Kanzlei- geprüft hat. Sprich Stundenzettel abgeglichen hat mit Ausfallzettel und Leistungsklassen usw. 

Daher bin ich im ersten Zug diesbzgl. entspannt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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M_H
Fortgeschrittener
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Nachricht 7 von 7
1531 Mal angesehen

Ich denke, wie jeder das Prozedere durchführt bleibt ihm überlassen, aber darauf hinweisen, dass Strafanzeige droht, sollte man schon. Ich bin seit über 30 Jahren im Lohnbereich, speziell Baulohn, tätig, mit vielen S-KUG-Anträgen, die ich alle nicht mehr unterschreibe wegen s.o. Auch mein vor kurzem geführtes Telefonat mit der Arbeitsagentur hat mich da wieder bestätigt, denn auch jetzt bin ich wieder gewarnt worden ... die Anträge sende ich verschlüsselt via E-Mail an die Mandanten die diese dann wiederum selber an die AA weiterleiten - ob per E-Mail, Luftpost oder Schimmelreiter ist mir dann eigentlich egal, aber ich bin aus der Haftung.

 

Also: jeder soll es machen wie er mag.

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letzte Antwort am 08.04.2020 17:01:09 von M_H
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