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KUG ab dem 4. Monat

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letzte Antwort am 14.08.2020 15:10:10 von Wolfgang_Stein
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antjes_
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

gibt es für KUG ab dem 4. Monat eine neue Lohnart und wird es im Juni eine Nachberechnung geben.

 

Unsere Mitarbeiter hätten mit der Juni Abrechnung schon 10% mehr bekommen, leider war das technisch noch nicht möglich.

 

Vielen Dank

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 5
537 Mal angesehen
Programmlösung seit 03.07.2020 im DATEV-Rechenzentrum

Die Erhöhung des Kug und die neuen Formulare werden automatisch für Abrechnungen berücksichtigt, die ab dem 03.07.2020 zur Verarbeitung in das DATEV-Rechenzentrum gesendet werden – frühestens ab dem 4. Bezugsmonat = Abrechnungsmonat 06/2020.

Wenn Sie Juni 2020 bereits abgerechnet haben und sich im 4. Monat Kurzarbeitergeldbezug befinden, senden Sie zur Korrektur der Abrechnung eine Wiederabrechnung komplett 06/2020.

Alternativ können Sie die Abrechnungen über eine Nachberechnung korrigieren. Erfassen Sie für alle Mitarbeiter in Kurzarbeit eine manuelle Nachberechnung unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard für den Nachberechnungsmonat (NM/JJJJ) 06/2020 mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel (BS) 96.



Oder Sie nehmen das komplette Dokument:

https://apps.datev.de/dnlexka/document/1008704 

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 3 von 5
536 Mal angesehen

Edit: bereits erledigt

MfG
T.Kahl
LoFi
Beginner
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Nachricht 4 von 5
315 Mal angesehen

Hallo, wie ist es aber bei folgendem Fall:

 

April + Mai wurde Kurzarbeit abgerechnet und auch von der BAA erstattet. Juni wurde die Abrechnung abgelehnt wg. einer fehlenden Voraussetzung (diese Lohnabrechnung wurde nicht korrigiert, es erfolgte einfach keine Erstattung). Juli wurde abgerechnet und nun sagt die BAA es sei der falsche % Satz verwendet worden weil Juni abgelehnt und somit Juli der 3. Monat und nicht wie im Leistungsantrag ausgewiesen der 4. Monat ist.

Wie kann man die Monate im Leistungsantrag manuell beeinflussen oder muss es anders gelöst werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
277 Mal angesehen

Hallo, 

 

der erhöhte Leistungssatz kann nicht manuell beeinflusst werden. Dieser wird automatisch herangezogen, wenn die Stammlohnart 410 im vierten Monat abgerechnet wird und zusätzlich die Differenz zwischen Soll- und Istentgelt mindestens 50% beträgt. 


In Ihrem Fall wäre zu prüfen, ob das Kurzarbeitergeld im Juni über die Nachberechnung rausgebucht wird. Klären Sie das Vorgehen bitte mit der Bundesagentur für Arbeit. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.08.2020 15:10:10 von Wolfgang_Stein
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