Hallo alle zusammen,
ich habe folgende Frage zu Lohnart 416. (Zuschuss KUG (Hochrg.)
Leider kann ich die Lohnart unter Lohnarten/Allgemein nicht einrichten.
Ich muss manuellen Zuschuss abrechnen.
Lodas bietet es mir nicht an.
Hat eine eine Idee, wie ich die Hilfslohnart anlegen kann?
Hallo,
wenn Sie den Kug-Zuschuss manuell ermitteln und abrechnen möchten, nutzen Sie die Stammlohnarten 406 – KugZusch. st/sv-fr, 407 – KugZusch. netto st/sv-pf und 408 – KugZusch.netto st-pfl. Sie können die errechneten Beträge mit den genannten Lohnarten in den Bewegungsdaten erfassen.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch im Dokument 1008921 - Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung (netto) mit LODAS abrechnen.
Hallo Frau Frohmeyer,
vielen lieben Dank.
Ich hätte da noch eine weitere Frage:
gibt es eine detailliertes Dokument über anlegen von Firmenfahrrad unter 25km?
Ich bin kein experte für Lodas und tu mich damit schwer.
Vielleicht als Video wo richtig alles gezeigt wird?
Lieben dank im Voraus
Einfach ganz unten auf dieser Seite DATEV Hilfe-Center anklicken und dann nach Firmenfahrrad suchen. 🙂
Hallo Pogo,
vielen lieben Dank für deine Hilfe.
Ich habe soweit alles angelegt und die Abrechnungen für 11.2022 sehen gut aus.
Allerdings für 12.2022 nach dem ich die Probeabrechnungen erstellt habe, sind die Lohnarten nicht berücksichtig worden.
Das heißt oben in der Abrechnung im Bruttobereich die Lohnart 811 schon, aber die Lohnart 9003 wurde nicht berücksichtig als Abzug im Nettobereich.
Was kann das für ein Fehler sein?
Häkchen für Privatfahrten ist immer noch aktiviert.
Vielen Dank im Voraus.
Die Lohnarten sind im Dezember auch unverändert? Nicht, dass da der Nettoabzug gelöscht ist.
Die Lohnarten sind gleich geblieben.
Wie kann ich die Nettoabzüge löschen ?
Ich bin alles durchgegangen und keine Veränderung festgestellt.
Sieht also noch so ähnlich aus?
Hallo,
ist für die Stammlohnart 811 unter Mandantendaten I Lohnarten, Registerkarte Allgemein ein Folge Netto-Abzug hinterlegt?
Wenn nicht, ordnen Sie hier einen zuvor angelegten Netto-Abzug entsprechend zu, damit er auf der Abrechnung ausgewiesen werden kann.