Hallo,
kann mir jemand sagen welche Lohnart zur Bemessung des Kurzarbeitergeldes relevant ist?
Auf dem relevanten Gehaltszettel sind bspw. folgende Lohnarten aufgeführt:
- 107 Überstunden
- 201 Grundgehalt
- 203 sonstige Zulagen
- 210 privat PKW-Abnutzung
Lohnart Überstunden zählen nicht mit, das ist klar. Bei den restlichen Lohnarten, außer Grundgehalt, bin ich mir nicht sicher.
Vielen Dank für eine Info
Falscher Bereich, oder kennt sich wirklich niemand damit aus?
Wie soll jemand die Frage beantworten ?
Was sind sonstige Zulagen oder was verbirgt sich konkret dahinter. ?
PKW Nutzung - gibt es diese auch währende KUG Ja /Nein. M.E. gehört die PKW Nutzung nicht zur Bem.grundlage KUG dazu. Dann verbleibt das Grundgehalt evlt. etwas aus ihren sonstigen Zulagen aber wie gesagt wenn niemand weiss,was hier abgerechnet wird, dann ist auch klar keine Antwort und zudem haben wir befürchte ich im Moment mehr als genug mit unserer Arbeit zu tun und keine Zeit für die Community.
Sonstige Zulagen= variabler Gehaltsanteil
Diesen bekommt man wenn man in einem Kundenprojekt abgerechnet wird oder nicht.
Wer keine Zeit hat, sollte das Forum erst gar nicht aufrufen.
Hallo,
das Sollentgelt ist das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) erzielt hätte, einschließlich vermögenswirksame Leistungen, Anwesenheitsprämien, Leistungs- und Erschwerniszulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, soweit sie steuer- und beitragspflichtig sind.
Nicht zum Sollentgelt gehören die Mehrarbeitsvergütung (Stundenlöhne und Zuschläge), einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und die steuer- und beitragsfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Weitere Informationen finden Sie unter der Dok.Nr. 5300352 - Kurzarbeitergeld - Lexikon Lohn und Personal.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Nichts für ungut, dann brauchen Sie sich aber auch nicht wundern dass sie keine Antworten bekommen.
Letztlich ein Provision/Bonus daher wohl ein einmalig bezahltes Entgelt.
Dann sollten sie die Antwort nun erhalten haben.
was ist mit private PKW-Nutzung?
Hallo,
die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im Beitrag KUG und Firmenwagen.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG