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KUG - Welche Lohnart(en) sind relevant?

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letzte Antwort am 26.03.2020 16:41:50 von Vanessa_Mertel
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Schnitzel29
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Nachricht 1 von 8
1871 Mal angesehen

Hallo,

 

kann mir jemand sagen welche Lohnart zur Bemessung des Kurzarbeitergeldes relevant ist?

Auf dem relevanten Gehaltszettel sind bspw. folgende Lohnarten aufgeführt:

 

- 107 Überstunden

- 201 Grundgehalt

- 203 sonstige Zulagen

- 210 privat PKW-Abnutzung

 

Lohnart Überstunden zählen nicht mit, das ist klar. Bei den restlichen Lohnarten, außer Grundgehalt, bin ich mir nicht sicher.

 

Vielen Dank für eine Info

 

 

Schnitzel29
Beginner
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Nachricht 2 von 8
1813 Mal angesehen

Falscher Bereich, oder kennt sich wirklich niemand damit aus?

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 8
1809 Mal angesehen

Wie soll jemand die Frage beantworten ? 

 

Was sind sonstige Zulagen oder was verbirgt sich konkret dahinter. ? 

 

PKW Nutzung - gibt es diese auch währende KUG Ja /Nein. M.E. gehört die PKW Nutzung nicht zur Bem.grundlage KUG dazu. Dann verbleibt das Grundgehalt evlt. etwas aus ihren sonstigen Zulagen aber wie gesagt wenn niemand weiss,was hier abgerechnet wird, dann ist auch klar keine Antwort und zudem haben wir befürchte ich im Moment mehr als genug mit unserer Arbeit zu tun und keine Zeit für die Community. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Schnitzel29
Beginner
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Nachricht 4 von 8
1802 Mal angesehen

Sonstige Zulagen= variabler Gehaltsanteil

Diesen bekommt man wenn man in einem Kundenprojekt abgerechnet wird oder nicht.

 

Wer keine Zeit hat, sollte das Forum erst gar nicht aufrufen.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
1748 Mal angesehen

Hallo,


das Sollentgelt ist das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) erzielt hätte, einschließlich vermögenswirksame Leistungen, Anwesenheitsprämien, Leistungs- und Erschwerniszulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, soweit sie steuer- und beitragspflichtig sind.


Nicht zum Sollentgelt gehören die Mehrarbeitsvergütung (Stundenlöhne und Zuschläge), einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und die steuer- und beitragsfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.


Weitere Informationen finden Sie unter der Dok.Nr. 5300352 - Kurzarbeitergeld - Lexikon Lohn und Personal.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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bodensee
Allwissender
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Nachricht 6 von 8
1694 Mal angesehen

Nichts für ungut, dann brauchen Sie sich aber auch nicht wundern dass sie keine Antworten bekommen. 

 

Letztlich ein Provision/Bonus daher wohl ein einmalig bezahltes Entgelt. 

 

Dann sollten sie die Antwort nun erhalten haben. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Astzel
Beginner
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Nachricht 7 von 8
1665 Mal angesehen

was ist mit private PKW-Nutzung?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
1571 Mal angesehen

Hallo,


die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im Beitrag KUG und Firmenwagen


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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7
letzte Antwort am 26.03.2020 16:41:50 von Vanessa_Mertel
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