Hallo,
wir haben folgendes Problem: Bei KUG-Vollausfall wird bei der Berechnung des Feiertagsentgelts in Höhe des KUG in das Ist-Entgelt das fiktive Feiertagsentgelt mit einbezogen, wodurch letztendlich zu wenige Feiertagsentgelt in Höhe des KUG berechnet wird.
Laut des Info-Dokumentes mit der Berechnung für den Feiertagslohn in Höhe des KUG darf hier nur die gekürzte Arbeitszeit, also die Stunden, die tatsächlich geleistet wurden, in die Berechnung des Ist-Entgeltes mit einfließen (in unserem Fall aufgrund des Vollausfalls 0,00).
Bei den Lohnabrechnungen, bei denen die Ausfallquote geringer ist als 100%, funktioniert das auch.
Allerdings wird bei den Abrechnungen, bei denen die Ausfallquote bei 100% liegt, für das Ist-Entgelt der fiktive Feiertagslohn in Höhe KUG berücksichtigt, sodass letztendlich zu wenig Feiertagslohn in Höhe KUG berechnet wird.
Ich hoffe, es kann uns jemand hierbei weiterhelfen, da dieses Problem bei uns bei allen Mandanten aufgetreten ist, bei denen die Ausfallquote durch Kurzarbeit 100% beträgt.
Viele Grüße
Lorenz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das Problem habe ich auch, ich hoffe, jemand kann helfen!
Hallo Lorenz,
habt ihr das Problem bei Gehaltsempfängern oder bei Stundenlohempfängern? Und wie habt ihr die Feiertage eingegeben?
Ich werden das auch diese Woche abrechnen müssen und wäre für deine Antwort dankbar!
Viele Grüße
coffeebreak
Guten Morgen,
bei uns ist das Problem jetzt zuerst bei den Gehaltsempfängern aufgetreten.
Die Feiertage haben wir erst als Summe in der Erfassungstabelle Standard (BS 1/LA 410) eingegeben und auch einmal testweise alle Stunden des Monats April im Kalendarium erfasst (sowohl Kug-Ausfallstunden als auch Kug-Feiertagsstunden); bei beiden Varianten bleibt allerdings das Problem.
Ob es bei Stundenlohnempfängern genauso ist, kann ich leider noch nicht sagen; das werde ich aber auch heute im Laufe des Tages testen.
Viele Grüße
Lorenz
Hallo, bei mir auch Gehaltsempfänger, eingegeben im Kalendarium, Ausfallschlüssel KU, Lohnart 414.
Guten Morgen,
ich schließe mich der Frage an!
Hallo zusammen,
wir haben das Problem klären können.
Und zwar haben wir heute mit den Lohnabrechnung die Auswertung 102 bei den entsprechenden Arbeitnehmern noch einmal komplett nachgerechnet.
Zwar wird das fiktive Feiertagsentgelt oben bei der Berechnung des Feiertags-KUGs angezeigt, allerdings nicht mit in die Berechnung einbezogen.
Die Durchschnittliche Leistung pro Stunde und somit auch das ausgezahlte Feiertags-KUG werden ausschließlich von dem Pauschalierten Netto des Soll-Entgelts berechnet. Der Entgeltausfall Gesamt (Pauschaliertes Netto Soll-Entgelt ./. Pauschaliertes Netto Ist-Entgelt) bleibt dabei außen vor.
Somit dürfte die Berechnung in sich plausibel sein, es scheint lediglich ein Darstellungsfehler zu sein. Ähnlich wie weiter unten bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes, wo zweimal das fiktive Feiertags-KUG beim Ist-Entgelt angezeigt, allerdings nur einmal mit in die Berechnung übernommen wird.
Ich hoffe, es ist verständlich geschrieben; vielleicht könntet Ihr das auch bei euren Fällen nachrechnen und mitteilen, ob es genauso ist, wie bei uns.
Viele Grüße
Lorenz
Hallo,
eine Erläuterung für die Berechnung des Feiertagsentgelts in Höhe Kug finden Sie unter diesem Link
Unter Punkt 17 heißt es:
Wurde innerhalb eines Anspruchszeitraumes die Entgeltzahlung an Feiertagen wegen der Kurzarbeit im Betrieb auf den Betrag des Kug reduziert (abhänig von tarif-/arbeitsrechtlicher Regelung), ist bei unverändertem
Soll-Entgelt das Ist-Entgelt einzutragen, das um den gekürzten Betrag erhöht wird. Aufgrund der Steuerprogression können sich zwischen den vorstehenden Berechnungsmethoden geringe Differenzen in der Höhe der Leistungen ergeben.
Beispiele und ein manuelles Berechnungsschema für den Feiertag in Höhe Kug finden Sie auch in diesem Dokument ab Punkt 3.3
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Habe mir die Unterlagen angeschaut und mit dem manuellen Berechnungsschema nachgerechnet. Soweit habe ich es verstanden.
Womit ich nach wie vor folgendes Verständnisproblem:
Durch die Erfassung der Feiertags-Stunden im Ist reduziert sich der Stundenlohn des KUG ja nochmals.
So hat der Arbeitnehmer für die Feiertags-Stunden einen Stundenlohn in Höhe des KUG-Lohns und für die restlichen 160 Stunden (in meinem Fall) einen noch niedrigeren Stundenlohn als den zuvor berechneten KUG-Lohn für die Feiertage.
Ist das tatsächlich richtig so? Das leuchtet mir absolut nicht ein, warum der Arbeitnehmer bei Monaten mit Feiertagen weniger Gehalt bekommt, als ohne Feiertage.
(Es handelt sich hier nicht um Cent-Beträge, sondern teilweise bis zu 120,00 € Differenz; auch Lohnsteuer wird lt. Gehaltsabrechnung keine einbehalten).
Freundliche Grüße
Habe genau das gleiche Problem!!
Die Berechnung in Lohn und Gehalt ist definitiv falsch, da der Ist-Lohn nicht um den gekürzten Betrag erhöht wird, sondern um den ungekürzten.
Dadurch entsteht ein Minus für den Mitarbeiter (was definitiv nicht auf Steuerschwankungen zurückzuführen ist) nicht nur bei 100% Kurzarbeit, sondern bei allen Varianten.
Puh - und nun???
Hast du das schon mit DATEV direkt kommuniziert?
Hallo,
einen ähnlichen Beitrag und weitere Erläuterungen finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Habe mir die Beiträge angeschaut. Leider helfen diese mir nicht wirklich weiter.
Wenn ich mir auf der Auswertung 102 das fiktive Feiertags-Ist-Entgelt anschaue und das ausgezahlte Feiertags-KUG im Soll, dann gibt es hier eine Differenz.
Das darf unserer Meinung nach nicht sein, da es in der Anweisung "Feiertagslohn in Höhe des KuG" der Agentur für Arbeit wörtlich heißt "... ist das Ist-Entgelt einzutragen, das um den gekürzten Betrag erhöht wird". Und die Beträge sind in der Auswertung nicht identisch.
Würden Sie sich das bitte nochmal anschauen und prüfen?
Vielen Dank.
Hallo,
im Endeffekt habe ich auch das Problem. Zusätzlich stört sich meine Mitarbeiterin daran,dass auf dem Lohnbeleg das Gehalt aus dem Festbezug um die Gesamtstundenreduzierung (wird auf Auswertung 102 als ist Entgelt angegeben) angezeigt wird. Oder ist die so wie sie ist falsch?
Viele Grüße
Hallo,
wir können Ihren Sachverhalt gerne nochmal prüfen. Bitte wenden Sie sich hierfür über einen anderen Servicekanal an uns.
Ich habe den selben Fehler bei einer Abrechnung.
Eine Differenz zwischen pausch. Feiertags-Kug und Berechnung des Feiertags-Kug
Gibt es eine Möglichkeit, eine anonyme Abrechnung zu geben, wo der Fehler, bzw. der Denk-Knick sitzt??
Hallo,
Sie können sich über einen anderen Servicekanal an uns wenden. Mit der dort angegebenen Berater- und Mandantennummer können wir die Daten prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG