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lorenzbro
Einsteiger
Offline Online
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Hallo,

 

wir haben folgendes Problem: Bei KUG-Vollausfall wird bei der Berechnung des Feiertagsentgelts in Höhe des KUG in das Ist-Entgelt das fiktive Feiertagsentgelt mit einbezogen, wodurch letztendlich zu wenige Feiertagsentgelt in Höhe des KUG berechnet wird.

 

Laut des Info-Dokumentes mit der Berechnung für den Feiertagslohn in Höhe des KUG darf hier nur die gekürzte Arbeitszeit, also die Stunden, die tatsächlich geleistet wurden, in die Berechnung des Ist-Entgeltes mit einfließen (in unserem Fall aufgrund des Vollausfalls 0,00).

 

Bei den Lohnabrechnungen, bei denen die Ausfallquote geringer ist als 100%, funktioniert das auch.

 

Allerdings wird bei den Abrechnungen, bei denen die Ausfallquote bei 100% liegt, für das Ist-Entgelt der fiktive Feiertagslohn in Höhe KUG berücksichtigt, sodass letztendlich zu wenig Feiertagslohn in Höhe KUG berechnet wird.

 

Ich hoffe, es kann uns jemand hierbei weiterhelfen, da dieses Problem bei uns bei allen Mandanten aufgetreten ist, bei denen die Ausfallquote durch Kurzarbeit 100% beträgt.

 

Viele Grüße

Lorenz

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