Hallo Zusammen,
es geht um die Eingabe bei LODAS mit KUG und Kranktagen.
Wir haben ab 01.04.20 KUG beantragt, starten aber erst ab 20.04., weil vorher dann doch noch Überstunden und Urlaub abgebaut wurde und noch Aufträge bearbeitet wurden. Die MA haben wir dementsprechend eingeplant. Jetzt habe ich einen MA, der ab 14.04. - 21.04. krank war. Dieser sollte am 27. + 28.04. KUG erhalten. Jetzt ist er weiter krank bis 30.04. Wie gebe ich das jetzt ein?
Fehlzeiten:
14.04. - 26.04. Engeltfortzahlung mit AU Bescheinigung
27.04. - 28.04. KUG / S-KUG krank
29.04. - 30.04. Engeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung
Kalendarium:
27.04. - 28.04. VK LA 413?
Erhalten MA bei Krank die normale Lohnfortzahlung, wenn sie normal arbeiten würden und nur im Falle, dass sie an einem bestimmten Tag KUG hätten und da krank wären dann KUG Krankengeld? Oder ist das egal, wie die Einteilung wäre?
LG Bianca Schaller-Mayer
Bitte rechts am Rand bei den Empfehlungen mit grünem Haken suchen. Da ist sicher etwas für Sie dabei.
Ich hatte ja vorher schon nachgeschaut. Auch das Dokument hilft nicht weiter.
Verstehe Sie. Es sind wirklich viele Beiträge. Noch ein Versuch:
Sorry, Nachricht 4 ist falsch, bitte ignorieren. Komme aber iwi nicht mehr dran.
Das ist ja was ganz anderes - dort geht es um Beschäftigungsverbot
Moin,
für die Beurteilung krank vor KUG oder krank während KUG ist (unabhängig davon, wann die Kurzarbeit tatsächlich innerhalb des Monats startet) immer der volle Kalendermonat = KUG-Bezugszeitraum zu betrachten.
Krank vor KUG liegt also nur vor, wenn der MA bereits seit März krank wäre.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
heißt das dann auch, dass ich beim MA, wenn er z.B. eine Woche krank ist und in dieser Woche aber nur zwei Tage KUG hätte, die komplette Woche als KUG Krank abrechnen muss, obwohl er ja theoretisch 3 Tage gearbeitet hätte? Wäre ja ungerecht.
Oder wie sieht es aus, wenn KUG ab 01.04. beantragt ist, der MA startet erst ab 14.04. mit KUG und er war am 08. + 09.04. Krank? Warum sollte er dafür nur Lohnfortzahlung in KUG Höhe erhalten - er wäre ja theoretisch da gewesen.
LG B. Schaller-Mayer
Moin,
dies ist m.E. davon abhängig, was gewesen wäre, wenn der MA nicht krank wäre.
Wenn er dann gearbeitet hätte, erhält er normale Entgeltfortzahlung + es gibt U1-Erstattung. Dies ist dann keine KUG-Fehlzeit.
Wenn der MA ohne AU nicht gearbeitet hätte wg. Kurzarbeit, erhält MA Entgeltfortzahlung in Höhe KUG. Dies zahlt die BA, so dass kein U1-Antrag erstellt wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Uwe_Lutz,
vielen Dank für den hilfreichen Beitrag! Wäre daraus abgeleitet folgendes Vorgehen richtig?
Annahme: Mitarbeiter ist krank von Mo.-Fr., hätte am Di.+Do. Kug-Ausfalltage gehabt (= krank während Gewährungszeitraum, vor und während Ausfallzeit).
1. Eintrag aller Kug-Tage des Monats im Kalendarium
2. Eintrag des Di. + Do. als Kug-Kranktage im Kalendarium
3. Eintrag von Mo. + Mi. + Fr. unter Beschäftigung/Fehlzeiten "Entgeltfortzahlung mit/ohne AU" für AAG
weiterführende Frage: Muss ich dann unter "Beschäftigung/Fehlzeiten" für Di. + Do. "Kug / S-Kug krank" eingeben?
Vielen Dank vorab!
Beste Grüße
Hallo, was muss ich in folgendem Fall dann schlüsseln bzw. erfassen:
Abre.-Monat 03+04/20
KUG-Gewährungszeitraum 01.03.-31.08.2020
KUG-Ausfall ab 16.03.2020
AN krank seit 23.03.2020 bis 03.05.2020
Gehatlsempfänger
40 Std. wöchentliche
Ich hab im März alles über das Kalendarium erfasst, 16.03.-20.03.2020 mit AS "KU"'''
ab 23.03.2020 mit AS "WK"'
Es kam ein Antrag auf Erstattung nach U1 für 2 Tage !?!
Jetzt in der April-Abrechnung wird, da voll krank, nur eine Abrechnung mit KUG und keine Erstattung von KK.
Ist das korrekt? Ich bin echt am verzweifeln, da ich nicht weiß, was stimmt.
Hallo,
bitte prüfen Sie Ihre Eingaben anhand der Beispiele zum Krank während Kug im Dokument 5303311 - Kurzarbeit (Beispiele für LODAS) .
Beachten Sie: Bei Abrechnung einer Unterbrechung während Kug wird kein AAG-Antrag erstellt. Die Erstattung erfolgt hier über die Agentur für Arbeit.
Hallo Frau Schauer,
leider helfen dieses und andere Dokumente nicht immer. Ich habe auch ein Fall, bei dem ich echt verzweifle.
Wir zahlen Gehälter und sind nicht U1 Pflichtig. AG hat KUG zum 01.04. beantragt und startet ab 20.04.
AN ist krank ab 14.04. bis auf weiteres. Sein 1. KU Tag wäre der 27.04. und dann erst wieder vom 07.-12.05.
Wie gebe ich das ein?
14.04. - 24.04. VK 413?
27.04. WK 410?
07.05.-12.05. WK 410?
Oder nur die KUG Tag mit WK 410 ohne irgend etwas anderes? An den restlichen Tagen hätte er ja ganz normal gearbeitet und nur 5 KUG Tage gehabt.
Ich verzweifle echt langsam 😞
Hallo,
bitte klären Sie rechtlich, für welche Tage die Agentur für Arbeit aufkommt.
Buchen Sie im Kalendarium taggenau die Stunden. Verwenden Sie für Tage an denen der Mitarbeiter Kurzarbeitergeld erhalten hat die Stammlohnart 410 mit dem Ausfallschlüssel KU. Tage an denen der Mitarbeiter krank war und Kurzarbeitergeld erhalten hätte, wenn er nicht erkrankt wäre, buchen Sie mit der Stammlohnart 410 und dem Ausfallschlüssel WK.
Der Ausfallschlüssel VK ist in Ihrem Fall nicht zu buchen, da der Mitarbeiter erst im Gewährungszeitraum des Kurzarbeitergeldes erkrankt ist.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG