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KUG Gehaltsempfäner Kürzung Stunden Erfassung außerhalb Kalendarium

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letzte Antwort am 06.05.2020 13:52:18 von Schmitz2
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Schmitz2
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Kann ich die KUG Stunden bei Gehaltsempfängern auch außerhalb des Kalendariums erfassen?

 

Problem bei Kalendarium ist, dass teilweise Überstunden gemacht wurden und eigentlich weniger KUG Stunden angefallen sind, als auf den Stundennachweisen ausgewiesen.

 

An KUG Stunden werden ja max. nur die Soll-Stunden ./. die tats. gearbeiteten Stunden gezahlt.

 

Ich möchte jetzt einfach nur die KUG Stunden in einer Summe irgendwo erfassen.

 

Andere Alternative wäre, dass ich die tats. geleisteten Stunden erfasse und der Rest irgendwie automatisch berechnet wird. Dazu bräuchte ich einen Ausfallschlüssel, der nur die gearbeiteten Stunden berücksichtigt ohne mir dafür irgendein Entgelt zu berechnen.

 

coester
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Guten Morgen,

 

die KUG-Stunden bei Gehaltsempfängern können Sie natürlich auch in einer Summe über die Bewegungsdaten eingeben und abrechnen.

 

So wie ich Sie verstehe, wollen Sie aber die Überstunden "verstecken" und genau das würde ich auf gar keinen Fall so machen !

 

Bei einer späteren Prüfung sind Sie verpflichtet, die unterschriebenen Stundennachweise der Mitarbeiter vorzulegen.

Da werden die Überstunden sofort auffallen und ich möchte nicht in der Zukunft dem Prüfer erklären müssen, warum ich Überstunden "weg-gedrückt" habe um mehr KUG-Stunden abrechnen zu können...

 

Gruß

 

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Schmitz2
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Ich möchte die Überstunden nicht "verstecken" sondern bezwecken, dass die richtigen KUG stunden bezahlt werden. Die AN haben 20% Ausfall, den sie aber frei einteilen können, manche machen aber auch Überstunden - an jedem Tag wird quasi unterschiedlich gearbeitet - ich bekomme es sonst über das Kalendarium irgendwie nicht erfasst, da die Stundennachweise auch teilweise falsch erfasst wurden. Es stimmen teilweise nur die gearbeiteten Stunden.

 

Wenn ich z.B. die Überstunden über Kalendarium erfasse, werden diese gar nicht beim KUG gekürzt.

 

Unterschriebe Stundennachweise habe ich natürlich.

 

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coester
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Ok, dann erfassen Sie ruhig die KUG-Stunden in einer Summe über die Bewegungsdaten und steuern die gearbeiteten Stunden über die monatliche Arbeitszeit in den Personalstammdaten.

 

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Schmitz2
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Hätten Sie noch eine passende Lohnart für mich 🙂 

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coester
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Eine Lohnart brauchen Sie nicht, da das Programm den "normalen" Lohn anhand Ihrer Eingaben aus der Arbeitszeit und den erfassten KUG-Stunden selbständig errechnet.

 

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Schmitz2
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Ich möchte es ja nicht mit Ausfallschlüssel im Kalendarium sondern einfach in Bewegungsdaten die Stunden mit 

LA erfassen. Die LA die beim Ausfallschlüssel KU hinterlegt ist, kann ich aber da nicht erfassen.

 

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coester
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Dann wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben, als eine neue Lohnart anzulegen, mit der Sie die Normal-Stunden darstellen können...

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Schmitz2
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Wäre ja sonst zu einfach gewesen 🙄 ich glaube in Lodas geht das aber problemlos ohne Kalendarium.

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JenKlaus
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Punkt 1: ist man als Steuerfachangestellter oder als abrechende Stelle dazu verpflichtet, die eingereichten Stundenzettel auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen? Bin kein Anwalt, aber in der Praxis haben wir den Mandanten, die Kurzarbeit machen, die Stundenaufzeichnungen vorher erklärt. Stimmen diese offensichtlich nicht (zB gleiche Stundenanzahl bei geleisteter Arbeit und Kurzarbeit, in Summe also mehr als die eigentliche, tägliche Arbeitszeit), muss unser Mandant einen korrigierten Stundenzettel einreichen. Immerhin "verbürgen" sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Richtigkeit der gemachten Angaben und es wird auch irgendwann überprüft werden. Bei dieser Überprüfung, ob nun durch die Arge oder die DRV, müssen (!!!) die Stundenzettel vorgelegt werden, also sollten sie auch stimmen.

 

Punkt 2: warum nicht über die Kalendererfassung? Bei Gehaltsempfängern ist es eigentlich einfach... einfach oben anfangen und den AS KU so lange hintereinander eintragen, bis man die Stunden die laut Stundenaufzeichnung ausgefallen sind, erreicht werden (ein Tag muss evtl. angepasst werden) und gut... geht doch schnell... Bei Stundenlöhnern ist das etwas anderes...

 

und nicht vergessen... Ausfall bei Gehaltsempfänger auf AZ x 13/3 schlüsseln, nicht auf Sollstunden!

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t_r_
Allwissender
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@JenKlaus  schrieb:

 

Punkt 2: warum nicht über die Kalendererfassung?


Ich kann @Schmitz2 mit seiner Aussage:

 

"ich glaube in Lodas geht das aber problemlos ohne Kalendarium."

 

nur beipflichten. Und, ja es geht in Lodas.

 

Wenn ich mehrere hundert Arbeitnehmer über das Kalendarium pro Tag buchen muss, komme schon bei nur 100 Arbeitnehmern ggf. auf mehr als 3.000 Buchungen. Reduziert und erleichert wird es,

 

1. Wenn jeden Tag gleich gekürzt wird (Zeitraum erfassen). Dann dürfen aber kein Feiertage, Kranktage oder ähnliches dazwischen kommen.

 

2. Die Arbeitnehmer in größeren Gruppen gleich Kurzarbeit leisten. Dann lassen sich ggf. Arbeitnehmer auf Mandantenebene über die Stapelerfassung Kalendarium kopieren. Hier muss man aber vorher Gruppen prüfen und vom Mandanten diese Gruppen geschlossen und erkennbar erhalten.

 

Es ist jedoch noch einfacher, wenn ich dem Mandanten mitteile:

 

Gib mir eine Excel-Tabelle. Erste Spalte Personalnummer, zweite Spalte Ausfallstunden- vielleicht zur Sicherheit dritte Spalte Name des Arbeitnehmers. Diese tippe ich in der Stapelerfassung runter oder importiere diese nach Ergänzung der Lohnart in Excel und Speicherung als csv-Datei über den Bewegungsdatenimport.

 

Alternativ tippt der Mandant die Daten in DUO ein. Aber dann nur eine Zeile pro Arbeitnehmer und nicht das ganze Kalendarium.

 

Gleichzeitig ist ggf. das Problem Haftung eingegrenzt, da ich die Stundenbelege nicht kenne, Diese hat der Mandant behalten und ich habe sie nicht gesehen. 

 

Viele Grüße

T. Reich

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Schmitz2
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1) werden hier die Stundenzettel nicht per Hand erfasst sondern über ein Zeiterfassungssystem mit Gleitzeit,        Korrektur rückwirkend schwierig - es wurden z.B. an manchen Tagen Überstunden geleistet die vom KUG gekürzt werden müssen.

 

Wir haben es auch dem Mandanten erklärt - 4 der 40 AN haben es auch richtig gemacht und die anderen nicht, es kann aber trotzdem mit diesen Nachweisen eine korrekte Lohnabrechnung erstellt werden.

 

Die Stundennachweise werden auch durch das AA akzeptiert (ist bereits geklärt).

 

Wenn ich Kalendarium erfasse, hätte ich eigentlich auch gerne, dass es mit den Stundenzetteln übereinstimmt. Ansonsten gebe ich es lieber über Bewegungsdaten ein. Da das in LuG anscheinend nicht funktioniert, muss ich es wohl auch über Kalendarium zurechtbiegen. Also in anderen Lohnprogrammen geht das problemlos, die KUG-Stunden in einer Summe zu erfassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 06.05.2020 13:52:18 von Schmitz2
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