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KUG Aufstockung steuerfrei

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letzte Antwort am 07.05.2020 07:20:17 von Vanessa_Mertel
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rstenda
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Hallo Zusammen,

 

lt. Homepage des BMF scheint auch die Aufstockung des KUG bis 80 % nicht mehr nur sozialversicherungsfrei, sondern nun auch steuerfrei behandelt zu werden.

 

Hat hier schon Jemand etwas in Erfahrung bringen können?

Ab wann ist diese (Neu-)Regelung anzuwenden? Müssen ggf. abgerechnete Löhne (wieder) korrigiert werden? Wie wird es in Lodas abgerechnet? Neue Lohnart?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

 

Bleiben Sie gesund.

MfG

TN
Fachmann
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In LuG gibt es dafür die Standardlohnart 5010. Vielleicht finden sie in Lodas ein Äquivalent?

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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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ich hänge mich mal an.

Ein Mandant möchte ab Mai auf 80% des letzten Nettos aufstocken und wollte schonmal eine Probeabrechnung haben.

 

Bisher habe ich immer die Excel TAbelle von datev genommen, die mir gut geholfen hat.

Aber wie sieht das ganze jetzt aus.

Reicht es, wenn ich die 230er Lohnart, die zum Hochrechnen genommen werden soll, dann auf steuer- und sv frei gestellt wird?

Moment.....Eigentlich brauchen wir die dann ja gar nicht mehr, weil man den laut Tabelle ermittelten Netto Austockungsbetrag dann ja Brutto verbuchen kann oder sehe ich das falsch?

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bodensee
Allwissender
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Die Neuregelung gibt es seit Montag ( veröffentlicht). Ab wann die greift und ob ggf. rückwirkend zum 1.3 ( wäre meine Vermutung) kann ich leider auch nicht sagen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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LGtec
Aufsteiger
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Hier der Link zu der Mitteilung (siehe Bilder von @Gelöschter Nutzer ) der Bundesregierung von heute: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-steuerhilfegesetz-1750228

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Sommerkind2020
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Wenn ich den Link richtig verstehe, handelt es sich hierbei erst um einen Gesetzesentwurf, eine Entscheidung steht noch aus, oder? D.h. augenblicklich ist der Zuschuss noch stpfl. abzurechnen, oder?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


hierbei handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Dabei soll die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bis 80% komplett „frei“ abgerechnet werden. Dieses Gesetz wurde jedoch noch nicht verabschiedet. 


Derzeit ist die Netto-Aufstockung des Arbeitgebers generell steuerpflichtig. 

 

Die von Ihnen genannten Stammlohnart 5010 aus LuG, entspricht in LODAS der Stammlohnart 415 "Zuschuss Kug.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.05.2020 07:20:17 von Vanessa_Mertel
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