Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unterschreiben Sie den KUG Antrag für ihre Mandanten (dürfen wir das?) , oder leiten Sie diese Anträge zur Unterschrift an Ihre Mandanten weiter?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Mit der Unterschrift bestätigt man:
Ergeben die Feststellungen der Agentur für Arbeit, dass strafrechtlich relevante Aspekte zu einer Leistungsüberzahlung geführt haben, wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Dies soll der Mandant doch m.E. selbst unterschreiben...
Habe jetzt zwar die neuen Anträge -wie wohl alle- noch nicht gesehen. Aber in der Vergangenheit jedes Jahr für die Baubetriebe Saison KUG. Diese Antrag unterschreibe ich seit 25 Jahren.
Sie haben ja von ihrem Mandanten die Ausfallzeiten mitgeteilt bekommen, insofern diese richtig übertragen wurden hat @Herr Lutz der Mandant ggf. ihnen falsche Zahlen mitgeteilt. Daher sehe ich zur Abwechslung mal kein haftungsrechtliches Risiko.
Aber im Zweifel mit der zuständigen Stbkammer abklären.
Es gab in den besagten 25 Jahren glaube ich so gut wie nie Nachforderungen. Kann mich zumindest an keine erinnern. In grauer Vorzeit hat das Arbeitsamt die Anträge nachträglich nochmals geprüft , da kam noch ein Prüfer vom AA in die Kanzlei und ich glaube selbst dort gab es keine Beanstandungen.
@bodensee schrieb:Habe jetzt zwar die neuen Anträge -wie wohl alle- noch nicht gesehen.
Das lässt sich ändern:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf
Aber große inhaltliche Änderungen außer der Berücksichtigung der Sozialversicherung sehe ich nicht.
Die Bundessteuerberaterkammer geht in den aktuellen FAQ zur Corona-Krise davon aus, dass die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wohl als Nebenleistung zur Lohnabrechnung erlaubt ist. Beratung darüber hinaus zum Thema Kurzarbeit wird aber eher als unerlaubte Rechtsberatung eingestuft, die ggf. auch nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Natürlich gehe ich davon aus, dass die Anträge unserer Mandanten alle korrekt sind. Aber darum geht es nicht.
Die Unternehmer haben hier m.E. durchaus eine Eigenverantwortlichkeit und sollten die Anträge selbst unterschreiben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo @juliab_
hat hier die KI bei der Überschrift "Kauf ...." zugeschlagen ?
.. etwas verwirrend.
Sie könnten die KI 'austricksen' und die Überschrift korrigieren, solange das noch geht 😁
Danke für den Hinweis, da hat wohl die Autokorrektur zugeschlagen... leider bekomme ich es nicht hin, die Überschrift zu ändern 😞
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