Hallo liebe Community,
wir haben folgendes Problem:
Wir haben bei einigen Lohnmandanten mit KUG die Kürzungsformel für Stunden "Betrag – (Betrag / wöchentl. Arbeitszeit x 13 Wochen / 3 Monate) x Fehlstunden" hinterlegt. Bei Teilmonaten mit KUG wird der Ausfall mit der Berechnungsformel berechnet, jedoch bei einem kompletten Monat mit Kurzarbeit erfolgt keine Durchschnittsberechnung, stattdessen wird das ausgefallene Gehalt zu hundert Prozent als Ausfall gerechnet.
Beispiel bei einem Gehalt von 2000 40 Stunden-Woche müsste in einem Monat mit 22 Tagen folgende Berechnung stehen: Betrag – (Betrag / wöchentl. Arbeitszeit x 13 Wochen / 3 Monate) x Fehlstunden = 2000 -(2000 / (40 x 13 / 3)) x 176 = 30,81
Für die Berechnung KUG wäre jetzt das Sollentgelt 2000 und das Istentgelt 30,81. Abgerechnet wurden aber 2000 Solltentgelt und 0 Istgentgelt. Bei Monaten mit 20 und 21 Arbeitstagen wäre das Istentgelt negativ.
Das Arbeitsamt bemängelt nun, dass wir unterschiedliche Berechnungen zur Ermittlung der Entgeltkürzung angewandt haben, es darf entweder nur der "Durchschnitt (wöchentliche Arbeitszeit x 13/3)" oder nach "tatsächlichen Soll-Stunden im jeweiligen Monat" verwendet werden.
Mit dem oben angegebenen Abrechnungsparameter wechselt man automatisch bei einem Teilmonat (Durchschnittsberechnung) und bei einem Vollmonat (tatsächlichen Soll-Stunden) die Berechnungsformel.
Im Dezember 2021 hatten wir bereits von der Agentur die Anforderung von Korrekturanträgen bekommen, nach einem erneuten Telefonat dann aber mitgeteilt bekommen, dass das Arbeitsamt das Problem mit den DATEV-Abrechnung kenne und sie auf eine Korrektur verzichten.
Jetzt haben wir bei einem anderen Mandanten die Anforderung zur Korrektur bekommen und hier besteht man jetzt auf die Einreichung der Korrektur, denn dies sei kein Problem laut Aussage vom Arbeitsamt, da die DATEV eine Rückrechnung nach 2020 anbietet;-)
Meine Frage ist, einmal, weiß jemand, ob es eine interne Anweisung im Arbeitsamt gibt, diese Fälle mit der "Berechnungsformel Betrag – (Betrag / wöchentl. Arbeitszeit x 13 Wochen / 3 Monate) x Fehlstunden" durchzuwinken?
Die Frage an DATEV ist, warum ist dieser Fehler möglich?
Wird es bei den Änderungsmöglichkeiten für 2020 und 2021 eine Möglichkeit geben, einzustellen, dass er insgeamt nach dem Durchschnitt rechnet? Oder muss manuell das Istentgelt angepasst werden? Geht das mit einem negativen Istentgelt? Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.
Viele liebe Grüße
Kimba
Hallo Kimba,
die von Lohn und Gehalt durchgeführte Kug-Berechnung entspricht den aktuell rechtlichen Vorgaben. Der von der Bundesagentur für Arbeit kritisierte Abrechnungssachverhalt ist uns in Einzelfällen bekannt und derzeit noch mit der Bundesagentur für Arbeit in Klärung.
Ein Austauschtermin mit der Bundesagentur für Arbeit findet in den nächsten Tagen statt.
Sobald uns Näheres bekannt ist, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Hallo Frau Preuß,
hat sich hier mittlerweile etwas getan?
Wir konnten mit dem Arbeitsamt eine Fristverlängerung bis zum 31.03.2022 vereinbaren.
Mit erwartungsvollen Grüßen
Kimba
Hallo Kimba,
mit dem Service-Release Lohn und Gehalt V. 11.84 wird es bezüglich der KUG-Berechnung folgende programm-technische Neuerungen geben:
Ab Lohn und Gehalt 11.84 können Sie in Ausnahmefällen für die Berechnung des Kurzarbeitergelds bzw. Saison-Kurzarbeitergelds manuelle Korrekturen an den Entgeltausfällen in den Monatsstammdaten der Mitarbeiter vornehmen unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten, Registerkarte Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung, in der Gruppe Eingaben für Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung in den neuen Feldern Entgeltausfall bei Feiertagsentgelt in Höhe Kug (Ausfallschlüssel FK) und Entgeltausfall bei Entgelt in Höhe Kug (Ausfallschlüssel ES).
Bitte beachten Sie hierzu das Dokument - Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort Punkt 1.2. Neue / geänderte Funktionen sowie Dokument - Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt Punkt 3.11.2 - Selbstberechnetes monatliches Soll-Entgelt erfassen.
Sobald wir weitere bzw. finale Informationen bezüglich der Abrechnungsmethodik seitens der Bundesagentur für Arbeit haben, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Hallo Frau Preuß,
Hallo Herr Aras,
hat sich hier mittlerweile etwas getan?
Wir konnten mit dem Arbeitsamt eine Fristverlängerung bis zum 30.04.2022 vereinbaren.
Mit erwartungsvollen Grüßen
Kimba
Hallo Kimba,
bezüglich der Berechnung zur Ermittlung der Entgeltkürzung gibt es aktuell noch keine weiteren Informationen. Ich halte Sie in diesem Beitrag auf dem Laufenden und werde versuchen Ihnen kurzfristig Rückmeldung zu geben.
Generell gilt bei Kug-Korrekturen: DATEV kann keine Empfehlung bzgl. der Korrekturen geben. Je nachdem welche Korrektur die Agentur für Arbeit im Rahmen der Abschlussprüfung fordert, sprechen Sie bitte über das weitere Vorgehen direkt mit der Agentur für Arbeit.
Die Korrektur eines Kug-Antrags für 2020 ist in Lohn und Gehalt möglich. Voraussetzung für die Korrektur, ist eine Datensicherung mit Abrechnungsstand 12/2021 des betroffenen Mandanten.
Weitere Informationen zu den Kug-Korrekturen für 2020, sowie das Vorgehen der Nachberechnung in Lohn und Gehalt finden Sie im Dokument 1023064 - Kug-Korrekturen für 2020 durchführen.
Auch in der Community finden Sie in folgenden Thread weitere Informationen: KUG-Korrektur ab 2022 / LODAS & Lohn und Gehalt.
Gerne wenden Sie sich auch über die üblichen Servicekanäle an uns, damit wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen.
Hallo Kimba,
nach Rücksprache mit der Bundesagentur prüft diese aktuell noch einmal den Sachverhalt.
Bisher haben wir leider noch keine Rückmeldung erhalten.
Wir bleiben dran und informieren Sie an dieser Stelle, sobald wir Näheres wissen.
Hallo Frau Preuß,
hat die Bundesagentur den Sachverhalt erneut geprüft und wann rechnen Sie mit einem Ergebnis?
Ich hoffe, dass das Arbeitsamt mir eine weitere Fristverlängerung bis zum 30.06.2022 gewährt.
Mit langsam verzweifelten Grüßen
Kimba
Hallo Frau Preuß,
wir werden keine weitere Fristverlängerung bekommen.
Was hat die Bundesagentur geantwortet?
Gibt es im DATEV-Programm bei den Änderungsmöglichkeiten für 2020 und 2021 eine Möglichkeit einzustellen, dass er auch in Monaten mit 100% KUG nach dem Durchschnitt rechnet? Oder muss manuell das Istentgelt angepasst werden? Geht das mit einem negativen Istentgelt? Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.
Mit verzweifelten Grüßen
Kimba
Hallo Kimba,
leider haben wir noch keine abschließende Klärung diesbezüglich erzielen können.
In den Monatsstammdaten gibt es aber die Möglichkeit die Veränderung vorzugeben.
Diese finden Sie im Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten Registerkarte Kurzarbeitergeld/Winterbeschäftigungsförderung Eingabefeld Veränderung Istentgelt. Sofern nur Kug abgerechnet wird, greift dies für Kug. Sobald Feiertagsentgelt in Höhe des Kug bzw. Entgelt in Höhe des Kug auch abgerechnet wird, dann wird die Eingabe auch hierfür verwendet. Der Ausfallbetrag für den Feiertag kann dann abweichend im Eingabefeld Entgeltausfall bei Feiertagsentgelt in Höhe Kug (Ausfallschlüssel FK) eingegeben werden.
Freundliche Grüße
Edeltraut Walus
Product Owner | Produktentwicklung Lohn und Gehalt
DATEV eG