Hallo zusammen,
meine alte AOK ist seit dem 01.10. mit einer neuen Betriebsnummer abzurechnen. Ich habe eine neue KK angelegt und die allen betroffenen MA zugeordnet. Auch die privatversicherten MA, für die an die AOK die Umlage abgeführt wird. Ich bekomme bereits im zweiten Monat (Lohnabrechnung zum 15-ten) ein Fehlerprotokoll, dass ich die betroffenen MA zuordnen soll. In der Abrechnung Oktober gab es bereits keinen Beitragsnachweis für die alte KK. Es werden keine geschätzten Beiträge abgeführt. Ist die Meldung normal? Die alte KK kann ich nicht löschen, da eventuell Nachberechnungen kommen können.
Viele Güße
Hallo Frau Raddatz,
wenn es in der Meldung wie folgt heißt:
"...Die Krankenkasse ist zum ... nicht mehr gültig. Es wurde bereits die nachfolge Krankenkasse unter der Nummer ... angelegt. Bitte ordnen Sie diese Krankenkasse den Mitarbeitern entsprechend zu."
Oder so ähnlich.
Dann ist das keine Fehlermeldung sondern nur eine Hinweismeldung. Wenn also alle Mitarbeiter umgestellt wurden und es für die alte Krankenkasse keine Auswertung Nr. 35 oder 30 gibt, dann haben Sie alles richtig gemacht und müssen nichts weiter tun.
Gruß
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Herr Hecker,
Anmerkung zu Datev sehe ich auch so, es ist schon irritierend wenn jeden Monat das Hinweis/Fehlerprotokoll kommt, weil man nunmal denkt habe ich doch eine Umschlüsselung vergessen ? So dass man die Arbeit des durchsehens meist mindestens zwei mal macht.
Man sollte wenigstens die Möglichkeit erhalten sich zu entschieden diesen Hinweis nicht mehr zu erhalten.
Hallo Community,
bei einer Fusion wird nur das Vorhandensein der jeweiligen Krankenkasse in den Mandantendaten geprüft, jedoch nicht die Zuordnung in den Personaldaten. Daher wird der Hinweis zur Fusion generell im Fehler- und Hinweisprotokoll einen Monat vorher und insgesamt drei Monate danach ausgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
wie kann es sein, dass ich eben dieses Fehlerprotokoll erst gar nicht erhalten habe? Ich habe bei all meinen Mandanten im Oktober kein Fehlerprotokoll bezüglich der Fusion AOK Plus Sachsen und Thüringen zum 01.11.2017 erhalten, sondern erst von Mandanten davon erfahren, dass eine neue Betriebsnummer zu verwenden sei.
Das irritiert mich sehr, zumal ich nun alle Mandanten durchklicken muss und gucken muss, wo sich die AOK Plus versteckt und wo nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Schmelzer
Hallo Frau Schmelzer,
sind Sie sich sicher, dass die Meldungen künftig nur noch über eine Kasse abgewickelt werden sollen? Oder was genau steht in dem Schreiben?
Auf der Internetseite der AOK Plus werden zumindest nach wie vor beide Betriebsnummern mit unterschiedlichen Bankverbindungen der AOK Plus Sachsen und der AOK Plus Thüringen aufgeführt: http://www.aok-business.de/aokplus/tools-service/bankverbindung-und-betriebsnummer/
Viele Grüße
Uwe Lutz
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Ich habe das Schreiben jedenfalls so verstanden?!
@ Mike Hecker: Vielen Dank für Ihren Tipp mit der Daten-Analyse. Ich habe das sofort versucht, meine Abfrage läuft allerdings immer noch...ich habe keine Ahnung, was ich beim Filtern falsch gemacht habe, das die Abfrage so lange dauert
Ich habe das Schreiben jedenfalls so verstanden?!
Hallo Frau Schmelzer,
Ja, das Schreiben ist ziemlich eindeutig. Wobei es mich schon irritiert, dass auf der Internetseite der AOK Plus dazu nichts zu finden ist.
Wir selbst haben mit der AOK Plus nur wenig zu tun. Aber ich werde mal gucken, bei welchen Mandanten dort was hinterlegt ist.
In der Institutionsverwaltung bei der DATEV steht auf jeden Fall auch noch kein "gültig bis"-Datum für die Betriebsnummer, die eingestellt werden soll. Daher eben auch kein Hinweis im LOHN-Programm.
Irgendwo scheinen da die Informationen etwas schief zu laufen...
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
ich habe das Schreiben zwischenzeitlich von verschiedenen Mandanten erhalten. Dann scheint da wirklich irgendwo der Kommunikationsfluss nicht zu laufen. Ich fand die Ankündigung/den Vorlauf auch relativ knapp seitens der AOK Plus (Schreiben ist aus Oktober!).
Na ja, dann hoffen wir mal, dass es hier der ein oder andere liest und somit vorbereitet ist.
Liebe Grüße
Anja Schmelzer
Hallo,
wie in dem Schreiben steht, ist die Fusion bislang nicht in der Beitragssatzdatei der ITSG vermerkt. In der vorletzten Version vom 29.09. ist das tatsächlich so. In der aktuellen Fassung vom 23.10. ist die Fusion drin. Letzte Änderung vom 20.10. Die BN 5174740 ist also ab 01.11 sowohl für AOK Plus Sachsen als auch für AOK Plus Thüringen unter dem Namen AOK Plus zu verwenden. In der Tat ziemlich kurze Vorlaufzeit! Dann werden Sie die entsprechende Fehlermeldung erst ab nächstem Monat haben. Hab allerdings noch nicht geschaut, ob Datev die Institutionsverwaltung auch schon aktualisiert hat.
Hier gabs vor kurzem einen Beitrag, in dem eine Datev-Mitarbeiterin erklärte, dass die Daten der Finanzämter durch Kommunikation mit einzelnen Ämtern und Datev-Nutzern aktualisiert werden. Wenn das bei den KK ähnlich läuft, dann müssen wir sicher noch etwas warten.
MfG
Hallo Frau Schmelzer,
vielen Dank für die Weitergabe dieser Neuigkeit ist sehr hilfreich für meinen Arbeitsablauf.
Bitte noch beachten: im Schreiben steht noch im letzten Absatz die Betriebsnummer, ich denke das ist so von Ihnen nicht gewollt.
Viele Grüße
N.
Hallo,
ich habe von mehreren Mitarbeiterinnen der AOK Th. nun gehört, dass wir uns in Geduld üben sollen bzw. können. Beitragsnachweise (Stand von heute) können auch noch über den 01.11. hinaus mit der BNR der AOK plus Th. abgerechnet werden.
Da die AOK plus keinerlei DEÜV-Meldungen mit den Schlüsseln 11 und 31 (Krankenkassenwechsel) wünscht, sollen wohl lt. Aussage der AOK Updates des Lohnanbieters bereitgestellt werden, die dieses Problem umschiffen. Wie auch immer das funktionieren soll. Ich lass mich überraschen und werde jetzt nicht in Panik (Augenzwinkern) verfallen.
VG Ralf
Hallo Ralf,
Panik hab ich mir seit dem BG-Desaster Anfang des Jahres abgewöhnt Ich ändere das jetzt bei den Mandanten, wo ich die Schreiben bekommen habe und bei dem Rest lehne ich mich einfach entspannt zurück
LG Anja
Da die AOK plus keinerlei DEÜV-Meldungen mit den Schlüsseln 11 und 31 (Krankenkassenwechsel) wünscht, sollen wohl lt. Aussage der AOK Updates des Lohnanbieters bereitgestellt werden, die dieses Problem umschiffen. Wie auch immer das funktionieren soll.
Ob die KK das wünscht, ist doch egal. Wenn das Lohnprogramm die Meldungen erzeugt und versendet, dann muss die KK damit zurecht kommen. Im schlimmsten Fall können die Meldungen immer noch manuell storniert werden.
Laut ITSG (und damit auch der KK) ist die AOK plus nur bis Oktober gültig. Ich würde ab November alle AN aus AOK Plus Thüringen der neuen AOK Plus zuordnen, egal ob Meldungen/Beitragsnachweise an die alte Betriebsnummer noch akzeptiert werden. Und offiziell ist die Betriebsnummer der AOK Plus Thüringen dann ungültig, egal was Mitarbeiter der KK am Telefon erzählen.
Hallo Community,
die AOK Plus Thüringen (Betriebsnummer 1000159) fusioniert ab dem 01.11. mit der AOK Plus (05174740). Dies ist im Rechenzentrum bereits hinterlegt. Wenn den Mitarbeitern im Bearbeitungsmonat November die neue Krankenkassennummer zugeordnet wird, erfolgt keine DEÜV Meldung wegen Krankenkassenwechsel. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Zuordnung bereits im Bearbeitungsmonat Oktober erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG