Hallo Zusammen,
wie kann ich folgendes Problem beheben:
Laut Probeabrechnung werden gemäß hinterlegter Formel nur 130 Stunden Kug abgerechnet.
1. Ist das richtig? Ich finde nicht.
2. Wie kann ich das ändern, dass programmseitig mit 132 Stunden Ausfall berechnet wird?
Viele Grüße und Dankeschön!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Lodas rechnet korrekt. = 30 x 13Wochen / 3 Monate = 130 Std.
Bei 30,5 Wochenstunden werden 132 Std. vom Programm generiert.
Die Berechnung insgesamt stimmt, jedoch würde ich es vorziehen, wenn auch 132 Stunden auf der Lohabrechnung stehen und nicht nur 130 Stunden.
Die Mitarbeiter fragen alle nach! Da es in den Bewegungsdaten mit 132 Stunden als Kug erfasst wurde, würde ich gerne auch den Ausweis entsprechend haben.
Wenn Sie die exakte Sollarbeitsstunden auch für das KUG hernehmen wollen, dann müssen Sie diese nicht nur unter Arbeitszeiten eintragen, sondern noch zusätzlich unter Mandantendaten -> Monatslohn den Punkt bei unbezahlte Ausfallzeiten auf "feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden ändern.
Vielen Dank für die Info!
Laut Skript sollte der Punkt unter Mandantendaten/Arbeitszeiten/Monatslohn zu finden sein - da haben wir ihn aber nicht gefunden (offensichtlich der Aufregung geschuldet).
Er ist statt dessen, wie von Ihnen beschrieben unter Mandantendaten/Monatslohn direkt
Hallo Björn,
haben Sie die Vorgehensweise für die Problemlösung für LODAS oder für Lohn und Gehalt erklärt?
Ich finde in LODAS den Punkt wo ich bei unbezahlten Ausfallzeiten auf "feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden" ändern kann, nicht...
Wäre sehr dankbar, über Ihre Antwort / Tipp.
Das war für LODAS. Wenn Sie den Punkt "Monatslohn" unter den Mandantendaten nicht haben, dann ist vermutlich das Themengebiet ausgeblendet. Damit Sie das sehen können müssen Sie diesen aktivieren über Extras -> Einstellungen Mandant -> Registerkarte "Themengebiete".
Vielen Dank für die Info!
Sie haben mir sehr geholfen!👍
Ich halte die Formel Wochenarbeitszeit x 13 / 3 auch für Problematisch, da die tatsächlichen Ausfallstunden in Bezug zur regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit und nicht in Bezug zur tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit gesetzt werden. Das kommt nach meinem Verständnis dem Vergleich von Äpfeln mit Birnen gleich. Letztlich entspricht der Ist-Lohn bei einer 50% Arbeitszeitkürzung nicht 50% des Festlohns.
Insofern danke für den Hinweis, allerdings habe ich hier die Auskunft der DATEV, dass dies nicht zulässig ist.
Zitat:
"für die Berechnung der Arbeitszeit und der daraus entstehenden Gehaltskürzungen stützen wir uns auf die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit.
Diese schreibt hierzu folgendes:
Gehaltskürzung erfolgt durch Verminderung des Entgeltanteils, der auf die Ausfallzeit entfällt - Berechnungsweg:
Gehalt dividiert durch die durchschnittliche betriebsübliche Monatsarbeitszeit
(Wochenarbeitszeit - z.B. 40 Stunden x 13 : 3 = 173,33) multipliziert mit der Zahl der ausgefallenen Arbeitsstunden."
Gerade bei Teilzeitkräften, die keine 5-Tage-Woche haben, können sich bei Anwendung der unterschiedlichen Formeln erhebliche Differenzen ergeben. Haftungsrechtlich also nicht unproblematisch!
Hat Jemand praktische Erfahrung mit Kug vor Corona???
@emma: Ich halte die Formel Wochenarbeitszeit x 13 / 3 auch für Problematisch, da......
Das ist meines Wissens die einzig gültige, und amtlich vorgegebene Umrechnungsformel.
Danke für die Rückmeldung.
Damit dürfte aber nach meinem Verständnis in den
MPD / Monatslohn / unbezahlte Ausfallzeiten
keine Änderung auf "feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden"
vorgenommen werden. Richtig?