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Künstlersozialabgabe Sponsoring

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letzte Antwort am 17.03.2026 12:44:35 von lohnexperte
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SJ_2020
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313 Mal angesehen

Liebe Community,

 

bzgl. der KSVG müsste ich mal grundsätzlich anfragen, ob Sponsoring abgabepflichtig ist?

 

Vielen Dank für Unterstützung.

 

Viele Grüße

GLH
Fachmann
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

 

schilder Deinen Fall im Detail und Frage nach.

(so würde ich es machen)

 

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

 

So pauschal kann man das wohl nicht beantworten. 

 

Viele Grüße

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pogo
Experte
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Nachricht 3 von 7
283 Mal angesehen

Wird ein selbständiger Künstler oder Publizist im Rahmen eines Projekts gesponsort?

Dann eher ja. Würde ich bei der KSK nachfragen.

 

Sonst nicht, da der Empfänger ja keinen künstlerischen oder publizistischen Auftrag erhält.

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SJ_2020
Erfahrener
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Nachricht 4 von 7
264 Mal angesehen

Beruhigt mich auch etwas, dass es nicht ganz so pauschal gehandhabt werden kann. Hatte gelesen, recherchiert aber keine eindeutige "Aussage" gefunden. Dachte vllt. seh ich den Wald vor lauter Bäumen nicht aber . . . scheint demnach nicht ganz so einfach zu sein.

 

@pogo  ok vielen Dank für diesen zusätzlichen Hinweis. Das könnte mich näher ans Ziel bringen.

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SJ_2020
Erfahrener
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Nachricht 5 von 7
261 Mal angesehen

Und wenn es zu eigenen Werbezwecken dient, ist das Sponsoring ebenfalls nicht abgabepflichtig? 

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pogo
Experte
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Nachricht 6 von 7
240 Mal angesehen

Also wenn du z.B. einen Verein sponsorst und daraufhin dein Werbebanner am Spielfeldrand aufhängen darfst, ist das Sponsoring nicht abgabepflichtig.

 

Je nachdem wer das Banner erstellt, könnte dieser Auftrag aber abgabepflichtig sein.

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 7 von 7
238 Mal angesehen

@SJ_2020  schrieb:

Und wenn es zu eigenen Werbezwecken dient, ist das Sponsoring ebenfalls nicht abgabepflichtig? 


Ich bin über die Frage verwundert ... Interessant bzw. relevant ist doch nicht das Wort "Sponsoring" an sich (weil dahinter x verschiedene Sachverhalte stehen können). Relevant ist doch der konkrete Sachverhalt, der unter der Überschrift "Sponsoring" steht:

 

Wenn ein Unternehmen ein Banner in der Sporthalle aufhängen lässt, um allen Sportbegeisterten "in´s Auge zu springen und damit für sich zu werben"; und dafür dem Sportverein einen Betrag x überlässt, läuft das gemeinhin unter Sponsoring und ist nach meinem Dafürhalten nicht für die Künstlersozialkasse relevant.

 

Schildern Sie doch bitte kurz den Sachverhalt, der Sie zur obigen (sehr allgemein gehaltenen) Frage veranlasst?

 

 

 

 

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letzte Antwort am 17.03.2026 12:44:35 von lohnexperte
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