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Kündigung in Elternzeit und Urlaubsabgeltung

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letzte Antwort am 22.03.2021 09:19:33 von floreana
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Community, 

 

die Krankenkasse meint, dass ich einer MAin, die während der Elternzeit gekündigt, die Urlaubsabgeltung als Einmalzahlung verbeitragen muss. Allerdings hat sie seit Beginn des Jahres kein laufendes Entgelt erhalten. Das kann doch nicht stimmen, oder? Bzw. die Verbeitragung ist doch dann 0.00!! 

Und Steuer wird auch keine auf den sonstigen Bezug erhoben, da kein laufendes Entgelt in diesem Jahr, korrekt?

 

Vielen Dank für Beiträge! 

 

jjunker
Allwissender
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Völlig unabhängig von der Abrechnungsseite mal eine menschliche Frage: Wer kündigt denn Leute in Elternzeit?

 

Wenn das nicht auf gegenseitigem Einverständnis beruht ist es moralisch irgendwie verwerflich. Weiter stellt sich mir die Frage ob die gekündigte Person keine Sperre bei zukünftigen Sozialleistungen aufgebrummt bekommt.

Das sagt Haufe zu dem Thema: Elternzeit: Besonderer Kündigungsschutz | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

 

Wenn die gekündigte Person sich nicht gegen die Kündigung wehrt ... 🤔 meine Meinung dazu. Erstmal abklopfen ob es überhaupt richtig ist in der Elternzeit zu kündigen.

MVP 
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floreana
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Sie hat gekündigt 

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jjunker
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"die während der Elternzeit gekündigt," hat. Da hat mein Hirn den Satz falsch vervollständigt. "wurde" 🤗

MVP 
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floreana
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Ja sorry, das war missverständlich. Kennen Sie sich aber aus mit den SV-Beiträgen und der Steuer in diesem Fall? 

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J_B
Aufsteiger
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Hallo floreana,

 

ich habe bei Haufe folgendes gefunden:

 

SV-Beiträge aus Urlaubsgeld in Elternzeit: Ohne Erwerbstätigkeit

Wird während der Elternzeit keine Erwerbstätigkeit ausgeübt, gilt für die Zuordnung: Das Urlaubsgeld wird dem Monat des letzten Entgeltabrechnungszeitraums zugeordnet. Dabei ist jeweils Voraussetzung, dass der letzte Entgeltabrechnungszeitraum im selben Kalenderjahr liegt; andernfalls bleibt das Urlaubsgeld beitragsfrei.

 

Quelle: Urlaubsgeld in Elternzeit | Personal | Haufe

Behaart die KK dennoch auf Verbeitragung würde ich nach einer Rechtsgrundlage verlangen. 🙂

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

bei Auszahlung noch im März würde ich allerdings mal das Stichwort "Märzklausel" in den Raum werfen...

 

Also, wenn die Mitarbeiterin in 2020 noch Beitragsmonate hatte, werden dann ggf. doch Beiträge fällig - wobei das von den DATEV-Lohn-Programmen eigentlich automatisch berücksichtigt werden sollte.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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floreana
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Guten Morgen, und vielen Dank für die Beiträge. Richtig, Stichwort März-Klausel, trifft hier allerdings nicht zu, da letztes Gehalt in 2019. Also wäre die SV-Frage geklärt. Wie sieht es bei der Lohnsteuer aus? Muss welche abgeführt werden? Wenn ja wüsste ich nicht wie, kumulierter Restverdienst trifft ja auch nicht zu, da sich die MA in Elternzeit befindet...

 

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floreana
Fortgeschrittener
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Also nach Rücksprache mit dem FA wäre tatsächlich doch ein kumulierter Restverdienst anzugeben....Steuern sollten wohl abgeführt werden. 

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

Sie müssten sich vom dem Arbeitnehmer den voraussichtlichen Jahresverdienst, sinnvollerweise schriftlich, mitteilen lassen.


Erhalten Sie keine Antwort, würde ich als Basis das letzte Gehalt als Basis verwenden und aufs Jahr hochrechnen. Der Arbeitnehmer hat ja eine andere Berechnungsweise selbst in der Hand.

 

Viele Grüße

T. Reich

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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 11
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Wunderbar- so werde ich vorgehen. Vielen Dank und eine angenehme Woche!

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10
letzte Antwort am 22.03.2021 09:19:33 von floreana
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