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Kündigung/Entlassung

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letzte Antwort am 11.06.2021 08:35:55 von lohnhilfe
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Bastian_F
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
333 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

alles was in diesem Reiter abgefragt wird kann ich mir doch ersparen auszufüllen, wenn die/der MA direkt im Anschluss eine andere Tätigkeit aufnimmt und somit bei der Arbeitsagentur nicht vorstellig wird, oder?

 

Oder übersehe ich gerade etwas, wofür diese Angaben außerdem gut sind?

 

VG

Bastian

sokrates
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
314 Mal angesehen

Wenn der Mitarbeiter diesen neuen Job aber kündigt/gekündigt wird und somit erst nach Monaten eine Arbeitsbescheinigung braucht, muss man dann erst ggf die ganzen Angaben erfragen und nachtragen.

 

LG

Anne Koch

greese
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
244 Mal angesehen

das Sammeln von Daten in dem Bereich ist auch nur dann notwendig, wenn entweder

 

- der/die MA*in oder

- die Arbeitsagentur

 

eine Arbeitsbescheinigung anfordert. Unaufgefordert ist die § 312 nicht zu erstellen/versenden. Also abwarten, ob eine Aufforderung kommt, ansonsten Felder leerlassen und gut ist.

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lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
201 Mal angesehen

Wenn das Häkchen nicht gesetzt ist, dass eine Bescheinigung übermittelt werden soll, wird auch keine erstellt. Wenn also die Daten vorhanden sind, ist es nicht verkehrt, diese einzutragen. Denn wenn nach 1 Jahr die Anfrage kommt, muss man sonst erst lange blättern, um alle Angaben zusammenzubekommen.

LG
VM
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letzte Antwort am 11.06.2021 08:35:55 von lohnhilfe
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