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Jobticket Lohnart pfändbar ? LODAS

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letzte Antwort am 13.01.2024 20:54:00 von dtx
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LohnLodas1
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Hallo zusammen,

ist ein vom Arbeitgeber gezahltes Jobticket (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) ein pfändbarer Lohnbestandteil?

Die Stammlohnart 866 Jobticket st+sv frei ist bei der Pfändbarkeit der Lohnart mit "nicht pfändbar" vor belegt (LODAS).

 

Bis jetzt habe ich nur eine Information zu Lohn und Gehalt gefunden:

Die Lohnart 2956 „Fahrtkosten, st- und sv-frei“ ist ab 2019 für die Zahlung dieser steuerfreien Fahrtkostenzuschüsse vorgesehen. Das bedeutet, dass die Lohnart 2956 „Fahrtkosten, st- und sv-frei“ ab 2019 pfändbar ist.

 

Warum ist bei LODAS die Lohnart "nicht pfändbar" und bei Lohn und Gehalt ist sie "pfändbar"?

 

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

Schönen Gruß

CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
1753 Mal angesehen

Hallo!

 

Erfahrungswerte habe ich nicht, aber das hier gefunden:

 

"Zusammenrechnung von Geldleistungen und Naturalleistungen

Nach § 850e ZPO sind Geld- und Naturalleistungen (die der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen erhält) zusammenzurechnen. Erhält ein Schuldner also freie Unterkunft und Verpflegung oder einen Dienstwagen zur privaten Nutzung ist damit ein Teil seines unpfändbaren Arbeitseinkommens schon in Naturalleistungen vorhanden.

Geldwerte Vorteile (Bewertung von Sachbezügen) werden also wie Geld behandelt."

 

Quelle: Lohnpfändung und Lohnabtretung bei der Lohnabrechnung (lohn-info.de)

 

 

Das spricht ja dann für eine Pfändbarkeit....  Wäre interessant zu wissen, was die Datev dazu sagt.

 

Viele Grüße

 

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TN
Fachmann
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Nachricht 3 von 6
1699 Mal angesehen

Bei uns läuft das Jobticket über das "Modul" und es wird die Lohnart 2900 angesprochen (Pfändung gem. Sachbezug, Folgelohnart Nettoabzug)

 

Bei der 2956 handelt es sich (wenn ich mich recht erinnere, leider gerade keine Zeit nachzuschauen) nicht um einen Sachbezug, sondern um Geld.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
1673 Mal angesehen

Hallo,


grundsätzlich ist die Vorbelegung der Pfändung nur eine Empfehlung unserer Seite. Ob ein Bezug bzw. eine Lohnart tatsächlich pfändbar abgerechnet werden muss, kann von uns nicht beurteilt werden.


Die Pfändbarkeit können Sie in der Lohnart unter Mandantendaten | Lohnarten im Register Allgemein anpassen. Halten Sie bitte mit dem Finanzamt Rücksprache, ob ein Jobticket ein pfändbarer Lohnbestandteil ist.


Die Lohnart 2956 aus Lohn und Gehalt bezieht sich auf einen steuer- und SV-freien Fahrtkostenzuschuss. Der geldwerte Vorteil für ein Jobticket wird steuer- und SV-frei mit der Lohnart "2900 AG-Zusch. f.Jobticket, st-frei" abgerechnet.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
ulis
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 6
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Hallo, 

 

ich wurde gerade vom Mandanten gefragt, ob das Jobticket bei der Berechnung des pfändbaren Betrages mit rein zu rechnen wäre. Komme auch zum Entschluss, daß es pfändbar ist. 

Gibt es von der Community eine andere Meinung?

 

Viele Grüße

 

Ulis

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dtx
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 6
913 Mal angesehen

@ulis  schrieb:

Hallo, 

 

ich wurde gerade vom Mandanten gefragt, ob das Jobticket bei der Berechnung des pfändbaren Betrages mit rein zu rechnen wäre. Komme auch zum Entschluss, daß es pfändbar ist. 

Gibt es von der Community eine andere Meinung?

 

Viele Grüße

 

Ulis


 

Nein. Müßte man die Fahrt zur Arbeitsstelle aus dem Netto bestreiten, würde dieser Betrag auch nicht extra freigestellt. Die zweite Frage ist die nach der Bewertung:

 

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/pfaendung-von-lohn-712-naturalleistungen_idesk_PI13994_HI712271.html

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letzte Antwort am 13.01.2024 20:54:00 von dtx
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