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Jobrad bei Unterbrechung

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letzte Antwort am 06.08.2024 13:49:48 von Astrid_Preuß
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WuF
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich benötige bitte eure Hilfe, da ich nichts dazu finde...

 

Wir haben einen Arbeitnehmer mit einem Jobrad, welcher seit dem 17.04.24 im KG-Bezug ist.

 

Konditionen des Radleasings sind wie folgt:

 

WuF_0-1717587889930.png

 

Die Versicherung beinhaltet Ratenschutz. D. h. wir als Arbeitgeber zahlen die mtl. Raten während der Unterbrechung erst einmal weiter und bekommen diese im Anschluss von der Versicherung erstattet.

 

Abrechnung bisher:

WuF_1-1717587998795.png

 

WuF_2-1717589283934.png

 

 

Muss ich den geldwerten Vorteil i. H. v. 9,00 € weiter abrechnen und die Gehaltsumwandlung raus nehmen?

 

Danke im Voraus.

rschoepe
Experte
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Die Gehaltsumwandlung fällt in Ausfallmonaten weg, genauso wie das Gehalt. Da müsste dann später geschaut werden, ob der Arbeitgeber das Geld nachfordert.

Der geldwerte Vorteil bleibt aber, so lange das Rad weiter beim Arbeitnehmer steht.

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WuF
Beginner
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Nachricht 3 von 10
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Hallo rschoepe,

 

vielen Dank für deine Antwort.

 

Dann würde die Abrechnung ja so aussehen:

 

WuF_0-1717591219330.png

 

WuF_1-1717591239887.png

Der Geldwerte Vorteil wird jetzt in der Steuer und SV frei abgerechnet?!

 

Ist das wegen den weitergewährten Arbeitgeberleistung unter der Bagatellgrenze von 50 €. Aber dies gilt ja eigentlich nur in der SV, oder?

In der Steuer muss es doch weiterhin laufend abgerechnet werden, oder?

 

VG

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lohnhilfe
Meister
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Die Fahrradnutzung ist ja steuerfrei, außer wenn der AN etwas zuzahlen muss - daher ohne Umwandlung = steuerfrei, mit Umwandlung = steuerpflichtig 

LG
VM
lohnexperte
Meister
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1005 Mal angesehen

Hallo @lohnhilfe , hallo @WuF ,

 

das verstehe ich leider nicht ganz:

 

1. Weist Lohn und Gehalt die Fahrradnutzung jetzt "von selbst" als steuer und sv-frei mit einer anderen Lohnart aus?

 

oder

 

2. Muss man jetzt in den Mandantendaten für das Rad etwas anderen hinterlegen?

 

Wie setzt man das in LODAS um?

 

3. Warum ist der steuer- und sv-freie Ausweis überhaupt nötig? Beim weiterhin steuer- und sv-pflichtigen Ausweis fallen bei vollständiger Unterbrechung aufgrund der kleinen Beträge de facto weder Steuern noch SV-Abzüge an.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

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WuF
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Hallo Lohnexperte,

 

zu 1:

also ich habe im Mitarbeiter beim Firmenrad nur die Historie verändert und die Privatnutzung aber drin gelassen. Dann hat LuG automatisch die steuer- und sv-freie LA abgerechnet für den geldwerten Vorteil.

 

WuF_0-1717667211855.png

-> gekürzte Gehaltsumwandlung für 04/24 ist anteilig wegen Lohnfortzahlung und weil ab dem 43. Tag der Ratenschutz der Versicherung greift.

 

Zu 2:

In den Mandantendaten habe ich nichts geändert.

 

Wie das in Lodas zu handhaben ist, kann ich dir leider nicht beantworten.

 

Zu 3:

habe ich jetzt noch die folgende Grafik aus dem Dokument 1007748 gefunden, was die Erklärung von lohnhilfe bestätigt!

WuF_1-1717667742744.png

 

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WuF
Beginner
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Hallo lohnhilfe,

Hallo lohnexperte,

 

ich habe jetzt den beschriebenen Fall direkt beim Finanzamt angefragt.

Lt. Auffassung der Finanzverwaltung darf der geldwerte Vorteil in einem Störfall (z. B. KG-Bezug) nicht steuerfrei abgerechnet werden, sondern muss steuerpflichtig abgerechnet werden. 

 

VG

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WuF
Beginner
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WuF
Beginner
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Nachricht 9 von 10
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Hallo Datev,

 

ich habe jetzt den beschriebenen Fall direkt beim Finanzamt angefragt.

Lt. Auffassung der Finanzverwaltung darf der geldwerte Vorteil in einem Störfall (z. B. KG-Bezug) nicht steuerfrei abgerechnet werden, sondern muss steuerpflichtig abgerechnet werden. 

 

Wie muss das in LuG richtig geschlüsselt werden??

 

VG

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 10
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Hallo,


eine Gehaltsumwandlung schließt die Steuerfreiheit aus. Im Umkehrschluss wird der geldwerte Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet, wenn keine Gehaltsumwandlung vorliegt.


Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Dokument.


Sie können den geldwerten Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig abrechnen. Dazu deaktivieren Sie in der Maske "Firmenrad" mit einer neuen Historie das Kontrollkästchen "Abrechnung der Privatnutzung".


Erfassen Sie stattdessen unter Entlohnung | Bezüge/Abzüge die DATEV Standard-Lohnart 2350 (Firmenrad, stpfl.) mit dem Kürzungsschlüssel "nk/nk".

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.08.2024 13:49:48 von Astrid_Preuß
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