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JobRoller

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letzte Antwort am 20.09.2023 07:23:18 von Gebäudetechnik
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Gebäudetechnik
Einsteiger
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Hallo in die Runde,

 

wir möchten zu unserem JobRad nun auch JobRoller anbieten. Leider ist zu diesem Thema etwas zu finden nicht so einfach. Nun meine Frage in die Runde. Bietet dies schon jemand an, wenn ja wird dies dann behandelt wie ein E-Bike über 25 km/h? Wird die Fahrt zwischen Wohnung und erster Arbeitstäte berechnet? 

Vielleicht kann mir ja jemand helfen oder Tipps geben der damit schon zutun hatte.

 

Viele Grüße

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 6
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Gebäudetechnik
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
254 Mal angesehen

Vielen Dank für die Info, leider wird in dieser Info ausschließlich von E-Scooter gesprochen, wir möchten gerne E-Roller (wie ein Vespa) einführen.

 

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
239 Mal angesehen

Hallo,

 

einen E-Roller würde ich zwischen E-Scooter und E-Auto einordnen. Und wenn schon die E-Scooter wie E-Autos zu behandeln sind, dann wäre das auch für E-Roller (m)ein logischer Schluss.

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

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rschoepe
Fachmann
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Elektroroller fallen auch unter Elektrokleinstfahrzeuge, macht also keinen Unterschied.

Gebäudetechnik
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
175 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

vielen Dank für Hilfe. Der JobRoller wird wie ein Auto behandelt.

 

Liebe Grüße

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letzte Antwort am 20.09.2023 07:23:18 von Gebäudetechnik
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