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Im Dezember 2017 sind bei einem Mandanten die Lohnsteuerbescheinigungen nicht an das Finanzamt übermittelt worden. In den Jahres zuvor lief immer alles glatt und verändert habe ich meines Wissens nichts. Hat jemand eine Idee, was der Grund sein kann? Wie

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letzte Antwort am 17.04.2018 12:17:54 von Wolfgang_Stein
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volli
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Nicht übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen 2017

Bei einem Mandanten mit 50 Arbeitnehmern wurden die LSt-Bescheinigungen nicht an das Finanzamt übermittelt. Die Jahre vorher hat es immer geklappt.

Hat jemand eine Idee, weshalb diesmal nicht übermittelt wurde?

Wie kann ich die Übermittlung nachholen?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Vollertsen,

arbeiten Sie mir LODAS oder LOHN und Gehalt?

Gibt es irgendwelche Hinweise auf dem Hinweis-/Fehlerprotokoll hierzu?

Viele Grüße

Uwe Lutz

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volli
Beginner
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Hallo Herr Lutz,

ich arbeite mit Lodas. Ob es einen Fehlerhinweis gab, kann ich nicht sagen. Es war mir zumindest nicht aufgefallen.

Da ich mir die Bescheinigungen nicht angeguckt hatte (waren auf Rückübertragung geschlüsselt, für AN im Umschlag) hatte ich erst im März erfahren, dass die Übermittlung nicht erfolgt ist. Nun habe ich auch schon versucht, das Fehler-/Hinweisprotokoll mir noch mal übermitteln zu lassen, hab es aber nicht geschafft.

Haben Sie ggf. auch einen Tipp, wie ich an das Protokoll aus Dezember nochmal `rankomme?

Viele Grüße

Barbara Vollertsen

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shizofritz
Aufsteiger
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Hallo Frau Vollertsen,

Ich würde versuchen das Protokoll folgendermaßen noch einmal abzurufen:

Mandantendaten -> Ordner "Temporäre Auswertungssteuerung" und dort dann die entsprechende Auswertungsnummer, das Ausgabefach und den Zeitraum hinterlegen und dann mit einem Stammdatenabruf versuchen das Protokoll p noch einmal rückübertragen zu bekommen.

Zu den möglichen Ursachen:

Ich hatte das Problem mit dem Jahr 2016 und hatte als Fehlerursache damals eine nicht korrekt hinterlegte Mandantenadresse in dem entsprechenden Bearbeitungsmonat (evtl. das mal überprüfen).

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Lubbe

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volli
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Hallo Herr Lubbe,

das mit der temporären Auswertungssteuerung hatte ich schon versucht.....eben auch noch mal, aber es wird gesagt, dass ein Vormonatsdruck des Fehlerprotokolls nicht möglich ist.

Mit der Adresse werde ich es nochmal versuchen, denn die Firma ist tatsächlich letztes Jahr umgezogen.

Ich werde berichten!

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Vollertsen

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björn
Experte
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Hallo Frau Vollertsen,

Sie können die Fehler-/Hinweisprotokolle jederzeit im Programm Auswertung anzeigen lassen.

Haben Sie hier schon mal nachgeschaut?

Gruß

Björn Niggemann

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volli
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Hallo Herr Niggemann,

das könnte man, wenn man die Auswertung 1 auch auf Rückübertragung geschlüsselt hätte  . Ich hatte aber nur auf Druck im Rechenzentrum, damit ich nicht mal vergesse, auf das Protokoll zu gucken.

In Zukunft ist es sowohl auf Druck im Rechenzentrum und Rückübertragung geschlüsselt!

Gruß

Barbara Vollertsen

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volli
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Hallo Herr Lubbe,

die Adresse war beim FA nicht korrigiert worden. Dies habe ich nun am Freitag gemacht und heute versucht, über Temporäre Auswertungssteuerung die Auswertungen 19 und 20 zu senden. Dazu bekomme ich keine Auswertungen und auch kein Fehlerprotokoll rückübertragen.

Wie habe Sie denn für 2016 nochmal die Lohnsteuerbescheinigungen senden können?

Gruß

Barbara Vollertsen

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Vollertsen,

mit einem temporären Auswertungsabruf können Sie nur die Auswertungen abrufen, die bei der ursprünglichen Abrechnung schon erstellt wurden. Eine Änderung des Inhalts erfolgt hierdurch nicht. Wenn Sie Stammdaten ändern, werden diese erst durch eine Nachberechnung (oder Wiederholungsabrechnung) wirksam - wobei eine Wiederholungsabrechnung in diesem Fall auf jeden Fall ausscheidet.

Wenn Sie nicht wissen, ob und wenn ja welche Hinweis- bzw. Fehlermeldungen vorlagen, ist dies hier m.E. etwas "stochern im Nebel", woran es lag und was man machen kann, da normalerweise die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung über LODAS gar nicht verhindert werden kann (wenn alles richtig geschlüsselt ist).

Ich würde hier empfehlen, sich an den Anwenderservice der DATEV zu wenden. Die können sich die Daten angucken und Ihnen konkret sagen, was Sie unternehmen müssen, damit die Lohnsteuerbescheinigungen übermittelt werden.


Viele Grüße

Uwe Lutz

Und noch ein kleiner Tipp für die Zukunft: Wir erstellen für alle Abrechnungen grundsätzlich vorab Probeabrechnungen. Mit den Probeabrechnungen wird auch das Hinweis- und Fehlerprotokoll mit ausgegeben. So kann man Meldungen dort bereinigen, bevor die eigentliche Abrechnung erstellt wird.

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volli
Beginner
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Hallo Herr Lutz,

danke für Ihre Hilfeversuche!!!

Ich mache, gerade bei den umfangreicheren Firmen, auch jedes Mal Probeabrechnungen. Es ist wirklich eine schöne Sache, besonders bei neuen schwierigen Inhalten.

Der DATEV habe ich schon am 29.03.2018 einen Brief geschrieben, leider haben sie mir bisher nur geantwortet, dass sie überlastet sind und mir den Tip gegeben, es schon mal über diese Schiene zu versuchen. Aber irgendwann werden Sie hoffentlich ihren Arbeitsberg so weit abgearbeitet haben, dass sie auch Zeit für mein Problem haben....

Nochmals vielen Dank!

Viele Grüße

Barbara Vollertsen

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ein mögliches Kriterium, dass die Lohnsteuerbescheinigung nicht erstellt wird, können auch unzulässige Eingaben bzw. Sonderzeichen in den Stammdaten sein.
Im Dokument  1020649 unter Punkt 6.2 finden Sie erläutert, welche Sonderzeichen zulässig sind.


Eine Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2017 kann durch eine rückwirkende Korrektur der Stammdaten noch erfolgen.

Bitte schlüsseln Sie unter Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten im Feld „Steuerliche Behandlung / Nachberechnung Vorjahr“ Entstehungsprinzip sowie für die betreffenden Arbeitnehmer eine Nachberechnung mit Wert 1; Bearbeitungsschlüssel 96.
Alternativ können Sie die Nachberechnung auch auf Personaldatenebene im Feld „Steuerliche Behandlung/Nachberechnung Standard“ unter Personaldaten I Steuer I Einmalbezüge / Sonstige Angaben schlüsseln.


Eine Nachberechnung nach Entstehungsprinzip ist jedoch nur möglich, wenn nicht  bereits in einem Monat des aktuellen Jahres eine Nachberechnung mit Zuflussprinzip erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.04.2018 12:17:54 von Wolfgang_Stein
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