Guten Abend zusammen,
hatte eventuell schon einmal jemand den Fall, dass ein Mandant einen Mitarbeiter aus China beschäftigt?
Der Mitarbeiter lebt dauerhaft in China und arbeitet ausschließlich von dort aus im Homeoffice für das deutsche Unternehmen.
Hat jemand Erfahrungen damit, wie in diesem Fall die Sozialversicherung und Lohnsteuer zu behandeln sind?
Vielen Dank schon mal!
Ich habe da mal einen Thread gefunden. Gelöst: Arbeitnehmer aus dem Ausland / Tätig im Ausland - DATEV-Community - 179715
Das DBA-China und eine Nachfrage bei DRV-Prüfdienst oder Krankenkasse würde ich mit einplanen.
Wenn der Mitarbeiter dauerhaft in China lebt und von dort aus arbeitet, dann gilt das Arbeits- und Steuerrrecht von China. Du kannst ihn also nicht in Deutschland anlegen, sondern er muss in China mit seinen Steuern, SV, etc. abgerechnet werden.
Der Arbeitgeber muss auch prüfen, inwieweit er durch einen dauerhaften Arbeitsplatz in China, ggf. dort eine Betriebsstätte gründet. Manche Länder sind da auch bei Homeofficetätigkeiten sehr streng und verlangen eine Gewerbeanmeldung in dem Land.
Losgelöst vom eigentlichen Thema:
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Dazu zählen dynamische Blockaden von Bot- und Malware-Netzwerken auf Basis von Reputation sowie länderspezifische Zugriffssperren. DATEV berücksichtigt hierzu die weltweite Sicherheitslage und die Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI - Staatenlisten im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG).
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Je nachdem was da wie genutzt / gemacht werde soll (und falls die BSI Liste vollumfänglich umgesetzt wird).