abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Hinweismeldung #LO50760: Pflegeversicherung bei unabhängigem Beschäftigungsverhältnis

7
letzte Antwort am 06.06.2025 14:10:19 von VP2024
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
VP2024
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
90 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich muss einen Gesellschafter/Geschäftsführer abrechnen. Dieser ist beherrschender Gesellschafter, Selbstzahler und freiwillig in einer gesetzlichen KV versichert. Ich habe die Angaben gem. dem Infodokument 5303274 "Gesellschafter/Geschäftsführer abrechnen" erfasst, mal mit den Informationen im Feld der Sozialversicherung "Freiwillige Versicherung", mal ohne.

 

Egal ob ich die Angaben in der Freiwilligen Versicherung erfasse oder nicht erhalten ich eine Hinweismeldung #LO50760 "Für die Pflegeversicherung wurde weder die Beitragsgruppe für die gesetzliche Versicherung eingegeben, noch wurden Angaben zur privaten Pflegeversicherung erfasst. Wollen Sie die Eingabe jetzt korrigieren?"

Als Personengruppe habe ich 900 - nicht meldepflichte Beschäftige und als Beitragsgruppenschlüssel 0000 erfasst.

 

Das Häckchen bei den Angaben zur Vorsorgepauschale ist auch aktiviert.

 

Übersehe ich etwas? Muss vielleicht der Beitragsgruppenschlüssel in der Pflegeversicherung neuerdings doch mit 1 ausgewählt werden, obwohl ich einen Selbstzahler habe?

Bin über jeden Hinweis/Tipp dankbar 🙂

Claudia-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 8
78 Mal angesehen

Der BGS 0000 ist korrekt.

Ich rechne ebenfalls einen Gesellschafter/GF PGR 900 ab der selbst als freiwilliges Mitglied in seine GKV zahlt.

 

Ich habe seine Krankenkasse bei gesetzl. KV und bei freiwillige KV hinterlegt und bekomme auch keine Fehlermeldung. Vielleicht probierst du das auch mal aus.

 

Claudia_0-1749203840431.png

 

0 Kudos
Claudia-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
74 Mal angesehen

Ich habe bischen probiert. 

Wenn ich in den Stammdaten bei der Freiwilligen Versicherung die 3 Merkmale abändere, dann erhalte ich auch die Fehlermeldung.

 

Hier darf nichts geändert werden, sonst kann LODAS damit nichts anfangen.

Also lasse den halben Zuschuss drin und das Häkchen bei Selbstzahler raus, falls du hier was geändert hast.

 

Claudia_0-1749204524949.png

 

0 Kudos
VP2024
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 8
63 Mal angesehen

Danke für die Rückmeldung. Ich bin nur etwas verwirrt, weil es im Dokument 1021082 Beitragszuschuss zur freiwilligen KV/PV im Bereich "Keine Beitragsabführung und keine Auszahlung des AG-Zuschusses" heißt, dass beim AG-Zuschuss "Manuelle Eingabe" und beim Gesamtwert "0,00" zu erfassen ist. Wenn ich das tue, erhalte ich allerdings Fehlermeldungen, egal ob ich eine KK angebe oder nicht.

 

Lasse ich hingegen alle Felder leer, deaktiviere Selbstzahler und ändere nichts am AG-Zuschuss, ist das Problem nicht mehr vorhanden. 

 

Auf der Probeabrechnung kann ich jetzt keine Abweichung zwischen beiden Eingaben feststellen. Wissen Sie, ob im Hintergrund bei den Beitragsabrechnungen etwas passiert? Oder ist es letztlich egal?

Claudia-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
57 Mal angesehen

Schau mal bitte im Dok 5303274 unter 2.1.2

 

Dort ist die Anleitung für deinen Fall. 

Dort steht dann auch, dass du bei den Feldern der freiwilligen KV nichts weiter erfassen musst. 

Also lass einfach die Grundeinstellung "halber AG-Zuschuss" drin wie vorher.

0 Kudos
tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 8
54 Mal angesehen

Ich denke, dass hier der "Selbstzahler" falsch gesehen wird.

 

Unter Personaldaten > Sozialversicherung > Angaben zur Versorgungspauschale ist hier der Haken bei "Selbstzahler" zu setzen.

 

Eingaben unter Personaldaten > Sozialversicherung > Freiwillige Versicherung sind keine Angaben zu machen. Hier muss der Haken "Selbstzahler" gar nicht gesetzt werden. 

 

In der Info 5303274 steht dies unter 2.1.2 Punkt 7.

 

Die Info 1021082 betrifft einen AG-Zuschuss, also rechtlich sv-pfl. AN, natürlich kann ein GGF auch einen pflichtigen Zuschuss erhalten. Macht aber i. d. R. keinen Sinn. Hier ist es einfacher eine Gehaltserhöhung zu vereinbaren.

 

 

0 Kudos
VP2024
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 8
50 Mal angesehen

Ok, lass ich dann so. Immerhin kommt so die Fehlermeldung nicht mehr, danke 🙂

0 Kudos
VP2024
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 8
46 Mal angesehen

Danke, das leuchtet mir ein, dass man in dem einem Fall den SV-rechtlichen AN abbildet und im anderen den Unternehmer .... Ergibt Sinn, jetzt im Nachhinein irgendwie logisch 🙂

0 Kudos
7
letzte Antwort am 06.06.2025 14:10:19 von VP2024
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage