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Hauptarbeitgeber

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letzte Antwort am 31.10.2022 19:11:04 von Uwe_Lutz
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denitsa
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Liebe Community,

 

 im August fast einem Jahr nach dem Ausstritt wurde die Abfindung einem AN abgerechnet und ausbezahlt. Versehentlich haben wir  den   Mitarbeiter bei Elstam zun 01.08.2022  mit "Hauptarbeitgeber" angemeldet und zum 31.08.2022 abgemeldet.  Die An/ Abmeldung war erfolgreich und dass läst sich jerzt nicht auf Nebenarbeitgeber   ändern. Wir sind allerdings Nebenarbeitgeber, weil er schon seit einem 1 bei FRAPORT arbeitet. Wie korrigiere ich das jetzt , FA verlangt eine Anmeldung als Nebenarbeitgeber ... das ist aber nicht möglich  ? 

Was kann ich nich tun 

 

Vielen Dank für HIlfe!

TZi
Einsteiger
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Hey denitsa,

 

weshalb lässt der Arbeitgeberstatus nicht mehr ändern?

Unter Stammdaten/Steuer/Steuerkarte kannst du doch eine Historie erfassen. Auch rückwirkend.

Klappt das nicht?

 

TZi_0-1666958390854.png

 

Die Herausforderung ist eventuell, die Abfindung hätte mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden müssen. Das könnte euch bei einer Steuerprüfung auf die Füße fallen.

 

Gruß Der Timo

 

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denitsa
Einsteiger
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Hi TZi, 

 

die Anmeldung lässt sich nicht auf Nebenarbeitgeber ändern , weil der Mitarbeiter bereits für einen Zeitraum bis 31.08.22 angemeldet war.  #Fehlermeldung : 552020213. 

 

Da die ursprüngluche An/Abmeldung als Hauptarbeitgeber erfolgreich war , bekomme ich keine weitere Anmeldung...

 

Die Abfindung ist richtig mit Stkl.6 abgerechnet. Das Problem ist nur die Anmeldung als Hauptarbeitgeber. Der richtige , tatsächliche Hauparbeitgeber wurde automatisch auf Grund unsere Meldung zum Nebenarbeitgeber und erhält Stkl.6 ....

Also ab 08/2022 bis auf Weiteres rechnet er den Lohn mit Stkl.8 ab..  

 

Hab mit FA besprochne und die wollen von uns eine Anmeldung als Nebenarbeitgeber.... Das geht leider nicht.....

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pogo
Meister
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Der eigentliche Hauptarbeitgeber kann doch aber ab 31.8. seine Nebenarbeitgebereigenschaft abmelden und sich ab 1.9. wieder als Hauptarbeitgeber anmelden. Muss er auch so machen, da du das nicht beeinflussen kannst.

 

Kannst du nicht die Abfindung wieder zurückrechnen?

Danach Nebenarbeitgeberanmeldung zum 1.9.

Abfindung neu abrechnen.

Zum Schluss wieder (Nebenarbeitgeber-)Abmeldung zum 1.9.

 

 

denitsa
Einsteiger
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Hi Pogo , 

 

ja, kann er .... Warum hat er das aber nicht gemacht , weiß ich nicht. 

 

Das Problem ist die Anmeldung 08/2022. Die Hauptarbeitgeber rechnet auch mit Stkl.6 , wegen der falschen Anmeldung unser Seite.... 

 

Für jede Idee bin ich dankbar.... Ich finde leider keine Lösung...

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pogo
Meister
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Ich befürchte, da gibt’s auch keine andere Lösung.

 

Die Anmeldung im August ist ja nicht mehr änderbar.

 

Der Mitarbeiter muss seinem Hauptarbeitgeber mitteilen, dass er wieder die alten StKl nutzen soll. Oder du versuchst die Personalabteilung zu erreichen.

 

In Zukunft solltest du bei Einmalbezügen nach Austritt die Elstam-An- und Abmeldung auch nur für denselben Tag machen.

trigon
Einsteiger
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Hallo Denitsa,

 

Wenn Du den lezten abzurechnden Monat abänderst, sollte es klappen.

 

Liebe Grüße

 

Sabine

denitsa
Einsteiger
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Hallo Sabine, 

 

wie meinst du ?  Wird es mit einer  Nachberechnung klappen ? Derzeit habe ich ein Brett vor dem Kopf und bin total ideenlos... 

 

Letzter abzurechneten Monat ist 09/2022 und die Abfindung habe ich im 08/2022 abgerechnet.  Wie beschrieben An/Abmeldung 01.08-31.08 als Hauptarbeitgeber erfolgreich. Deswegen bekomme ich jetzt die Fehrlermeldung, dass der AN in Zeitraum bis zum 31.08 bereit  an/abgemeldet war und lässt sich als Nebenarbeitgeber nicht ändern......

 

Ich probiere heute noch einmal 🙂

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@denitsa  schrieb:

 

 

Ich probiere heute noch einmal 🙂


Das wird auch heute nicht gehen. Nach einer Abmeldung zum 31.08.2022 sind alle Meldungen mit Daten bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

 

Es bleibt also dabei, dass die Abfindung als Hauptarbeitgeber erfolgt ist und die Abrechnung 08/2022 beim neuen Arbeitgeber nach StKl VI erfolgt. Der neue ArbG muss dann eine Abmeldung mit Nebenarbeitgeber zum 31.08. und eine Anmeldung mit Hauptarbeitgeber ab 01.09. vornehmen.

denitsa
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz , 

 

 

das habe ich auch befürchtet. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. 

 

Heute hätte ich Kontakt mit der Personalabteilung des " echten" Hauptarbeitgebers und er fordert auch eine An/Abmeldung  als Nebenarbeitgeber  von uns an , sonst  würde er die Stkl. nicht ändern.... 

 

.

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FrauSmith
Aufsteiger
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Ich versteh das Problem nicht. Kann der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber nicht die Gehaltsabrechnung mit der Abfindung und der Steuerklasse 6 vorzeigen (Betrag schwärzen)?

Ich verstehe dass der Hauptarbeitgeber genervt ist aber das kann der ja nicht seinen Arbeitnehmer ausbaden lassen. Der hat ja nun keine Schuld.

 

Ich hatte das auch vor kurzem als Hauptarbeitgeber. Es kam die Rückmeldung der Steuerklasse 6. War auch eine Abfindung. Ca 6 Monate nach Eintritt..

 

Der Mitarbeiter hat mir die Abrechnung gezeigt und es war die 6.

 

Ich habe neu als Hauptarbeitgeber angemeldet und durchgehen die Steuerklasse 1 abgerechnet .
zB Ummeldung zum 01.10. auf Steuerklasse 6. 

Wir hätten hier eine neuer Anmeldung mit dem 02.10 auf Hauptarbeitgeber gemeldet.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 12
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@FrauSmith  schrieb:

Ich versteh das Problem nicht.


Dadurch, dass für die Abfindung der Zeitraum 01.08.-31.08.2022 als Hauptarbeitgeber gemeldet wurde und die Abmeldung zum 31.08.2022 bereits erfolgt ist, würde der andere Arbeitgeber bei einer Anmeldung zum 02.08.2022  als Hauptarbeitgeber eine Rückmeldung erhalten, dass die Hauptarbeitgeber-Eigenschaft erst ab 01.09.2022 gilt. Der August 2022 bleibt damit beim anderen Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung mit Steuerklasse VI.

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letzte Antwort am 31.10.2022 19:11:04 von Uwe_Lutz
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