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Hallo, ich würde gern mal den Unterschied zwischen den Programmen Lodas und Lohn und Gehalt wissen.

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letzte Antwort am 16.01.2019 12:47:57 von Alina_Klose
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DATEV-Mitarbeiter
Frank_Schöneberg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schmitz,

zu 1.: Da müssten wir aktuell zwei Versionen vorhalten. Das können und wollen wir nicht leisten. In LOVOR gibt es weiterhin die Jahresversionen.

zu 2.: Der Gehaltsrechner ist unbezahlbar und deshalb kostenfrei verfügbar.

Mit freundlichem Gruß

Frank Schöneberg

Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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In LOVOR gibt es weiterhin die Jahresversionen.

Ja schon, aber die Jahresversionen bis 2016 wurden mit Installation der Herbst-DVD automatisch deinstalliert. Somit hilft einem dies bei einer notwendigen Berechnung (z.B. im Rahmen einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung) nicht mehr.

Eine Nachberechnung ist ja auch immer nur für das aktuelle und das Vorjahr möglich.

Was ist die Empfehlung der DATEV: Wie berechne ich denn Jahre bis 2016, wenn dies z.B. bei einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung erforderlich wird?

Notwendige Meldungen mussten bisher schon mit ELSTER und/oder sv.net erstellt werden. Da konnte ich mich bisher ja mit abfinden. Aber auch für Berechnungen auf Fremdprodukte angewiesen sein?

Viele Grüße

Uwe Lutz

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 63 von 88
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Hallo Herr Schöneberg,

Da müssten wir aktuell zwei Versionen vorhalten. Das können und wollen wir nicht leisten. In LOVOR gibt es weiterhin die Jahresversionen.

Mir platzt gleich der Kragen und deshalb mal ganz platt ...

Die Datev selbst hat nichts zu wollen, sondern soll die Anforderungen Ihrer Genossen erforschen und dann dafür Lösungen entwickeln.

Wenn Entwicklungsarbeit in einen Datev Online Gehaltsrechner gesteckt wird (die es schon hundertfach online gibt) , ist ja wohl das Mindeste, dass eine Genossenschaft der Steuerberater erkennt, dass wir Steuerberater so etwas auch für Vorjahre benötigen. Bei LOVOR hat man den Wegfall der vorhergehenden Versionen damit begründet, dass die Anpassungen an die Softwareumgebungen und Updatelieferungen zu aufwändig wären.

Und dann bekommen die Programmierer nicht ins Pflichtenheft geschrieben, die Vorjahresversionen weiter im Onlineprogramm verfügbar zu halten???

Ach ja, ...

Freundliche Grüße

Jupp Schmitz

metalposaunist
Unerreicht
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frankschöneberg DATEV Gehaltsrechner online ersetzt aber keines der beiden Lohnprodukte, sondern ist ein quick&dirty Rechner rein zur Auskunft was netto vom brutto übrig bleibt?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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DATEV-Mitarbeiter
Frank_Schöneberg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 65 von 88
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Hallo Herr Bohle,

ja, so ist es. Oder welcher Bruttobetrag welchen Nettobetrag voraussetzt.

Mit freundlichem Gruß

Frank Schöneberg

Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
DATEV eG
Personalwirtschaftssysteme
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 66 von 88
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... und kann damit noch weniger als LOVOR, das ebenfalls keine Lohnabrechnungen mit dem FA oder den Krankenkassen durchführen kann - aber zumindest auf die Stammdaten der in LODAS oder L+G erfassten Arbeitnehmer zugreifen kann. Damit lassen sich dann relativ schnell Alternativberechnungen machen, ohne in den Daten im Lohnprogramm selbst rumzufummeln.

Welche Lücke dann noch der "Gehaltsrechner" schließen soll, weiß ich nicht ... vermutlich ist das ein Marketinggeck für Kunden, die die Datev für das Fremdkundengeschäft anlocken will .. nee, kann ja nicht sein, da eine Smartcard notwendig ist...

Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld kann der Gehaltsrechner anscheinend nicht berechnen, obwohl das ja mal ein Grund wäre, auszurechnen,  "was netto vom brutto übrig bleibt"

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 67 von 88
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Und  diese Rechner gibt es im INet zuhauf und sind oftmals übersichtlicher aufgebaut.

siehe: https://www.sis-datenbank.de/praxishilfen/rechner

Ferner hat SIS es sogar geschafft ab 2016 bis 2019 einen Rechner zur Verfügung zu stellen. Und DATEV kann das nicht?

Ich lach mich hier echt schlapp.

Es wird ja für DATEV immer peinlicher bei Ihrer Zukunftsoffensive!

Gruß A. Martens

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 68 von 88
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Danke Herr Lutz, Sie sprechen mir aus dem Herzen.

Ich wollte gestern mit Lovor was Bestimmtes aus dem Jahr 2016 überprüfen und habe dann dieses heute eingestellt zum Thema Lovor 2016

LOVOR 2016

(siehe Beitrag Nr. 5)

Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 69 von 88
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Moin,

ich las gerade im anderen Thema hierzu, dass zumindest LOVOR online auch für die Vorjahre noch verfügbar ist. Das habe ich gerade getestet und festgestellt, dass dem tatsächlich so ist.

Da dann auf jeden Fall die Bitte, die Berechnung hier für die alten Jahre zu belassen. Das ist dann doch immerhin was.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 70 von 88
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Danke, blöde Frage meinerseits:

Kostet Lovor online was? Aus dem Dok #0904235 werde ich nicht richtig schlau.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 71 von 88
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Und wo sind dann die Unterschiede zu LOVOR online?

Wenn es schon aus historischen Gründen zwei Produktlinien bei den Lohnabrechnungen gibt,  muss es dann auch noch zwei verschiedene Lohnvorwegrechner online und ein lokales Vorwegprogramm geben? Ich glaube langsam nicht mehr, dass es nicht genug Programmierkapazitäten gibt, sondern dass bei der Datev jeder sein eigenes Süppchen kocht.

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cro
Experte
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Nachricht 72 von 88
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Hallo,

ein vorzüglicher Rechner für die eine Minute am Telefon. Nutze ich gerne. Früher habe ich den SIS-LOHN-Rechner vorgezogen, aber der ist jetzt arg aufgebläht.

Gruß

C. Rohwäder

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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

ein vorzüglicher Rechner für die eine Minute am Telefon. Nutze ich gerne. Früher habe ich den SIS-LOHN-Rechner vorgezogen, aber der ist jetzt arg aufgebläht.

Gruß

C. Rohwäder

Ich persönlich finde den SIS-Rechner genial. On Fly sind sofort die Ergebnisse sichtbar. Und das da zig Parameterwerte abzufragen sind, zeugt ja nur davon, wie umfangreich der Rechner ist und wie kompliziert mittlerweile die Lohnabrechnungen sind.

Auf jeden Fall um Längen besser als die DATEV-Version.

Gruß A. Martens

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DATEV-Mitarbeiter
Tim_Sehrndt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Krentz,

LOVOR online ist in DATEV Unternehmen online enthalten. Die aktuellen Preise können Sie der Gesamtpreisliste entnehmen.

Viele Grüße -

Tim Sehrndt

Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Sehrndt,

wir nutzen UN online nicht.

Kann ich LOVOR online trotzdem kostenlos nutzen? Wenn ja, wie aufrufen?

Viele Grüße

Jupp Schmitz

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 76 von 88
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Guten Tag Herr Sehrndt,

die Frage von Herrn Schmitz hätte ich dann auch gehabt.

So wie ich es sehe ist Unternehmen online eine Lösung für den Mandanten bzw. Unternehmer.

Ich habe das Mehrwertangebot.

Es kann ja nicht sein, dass mit Lovor Online dann man auch ältere Jahre (vor 2016) rechnen kann, mit Lovor 2017 dann nicht. Beachten Sie bitte hierzu auch mein Kommentar hier:

Thema Lovor 2016:

LOVOR 2016

(siehe Beitrag Nr. 5)

Danke und Grüße

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 77 von 88
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Guten Tag Frau Fitschen,

zu  Ihrer Nachricht:

warum soll ich meine Buchhaltung über Unternehmen online abwickeln. Das macht keinen Sinn. Ich habe als Genosse das Mehrwertpaket.

Die Preisliste kann ich mir ja mal wieder runterladen. Diese ist aber derart umfangreich und unverständlich, da braucht man schon einen ein-wöchigen-Einführungskurs von Datev mit Fallbeispielen.

Ich und andere haben eine einfache Frage hier gestellt - Diese passt zwar nicht zum eigentlichen Forum--Artikel - Es hat sich aber wohl so entwickelt:

Die Frage lautet:

Warum kann man mit Lovor 2017 nur noch bis 2016 rückrechnen und warum gibt es keine Varianten um das zu lösen. Unternehmen-Online ist eine andere Variante und ich will nicht tausende Programme doppelt haben. Komischerweise funktioniert das ja in anderen Programmen, so habe ich vor Weihnachten ESt ab 2004 bis 2017 angelegt und gerechnet.

Wie kommt man an Lovor Online ran, um es nutzen zu können !, ohne was zahlen zu müssen. Ich verweise auch auf mein genannten Beitrag zu Lovor 2016, siehe Link.

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bfit
Meister
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Nachricht 78 von 88
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Wie kommt man an Lovor Online ran, um es nutzen zu können !, ohne was zahlen zu müssen.

Hallo Herr Krentz,

meine Antwort auf Ihre Frage war:

melden Sie Ihre Kanzlei zu Unternehmen online an. Dann können Sie LOVOR rückwirkend bis 2009 ohne Extra-Kosten nutzen.

Viele Grüße,

B. Fitschen

DATEV-Mitarbeiter
Tim_Sehrndt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 79 von 88
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@steuerberaterk%C3%B6ln

@archilleus

Hallo Herr Schmitz, hallo Herr Martens,

der DATEV Gehaltsrechner online ist ein kostenloses Angebot an Sie. Dieser ist bewusst als Schnellrechner konzipiert - und nicht als "neues" LOVOR oder Konkurrenz dazu.

Wie hat es einer Ihrer Kollegen in diesem Thread formuliert: Ein "quick&dirty-Rechner" für das schnelle Auskunftsszenario.

Der Gehaltsrechner ist aber eben auch eine Online-Anwendung. Wir haben dadurch also auch die Chance, neue Funktionalitäten, Prozesse und Infrastrukturen zu erproben. Diese Erfahrungen werden sich zukünftig für Sie als Mitglieder und Kunden in den Programmen der Personalwirtschaft auszahlen - da sind wir uns sicher.

Ich hoffe sehr, dass Sie uns auf diesem spannenden Weg in der Personalwirtschaft auch in der Zukunft vertrauensvoll begleiten!

Viele Grüße aus Nürnberg -

Tim Sehrndt
Produktmanager Personalwirtschaft

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 80 von 88
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Danke Frau Fitschen,

ich werde mich dann mal damit in Ruhe beschäftigen und dann mal testen. Jedenfalls habe ich ja meinen Fall (Überprüfung von Fremdlohnabrg mit Abfindung aus 2016) mit Lovor 2017 lösen können, denn das Programm rechnet auch 2016.

Grüße

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bfit
Meister
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Nachricht 81 von 88
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Hallo Herr Krentz,

nur noch ein kurzer Tipp:

die Info im DATEV-Shop unter Artikelnummer 95138 für Unternehmen online ist bzgl. des Preises besser verständlich als die Darstellung in der Gesamtpreisliste und dort können Sie es dann auch gleich bestellen. Bezüglich der Verständlichkeit der Gesamtpreisliste kann ich Ihnen nur Recht geben, ich nutze diese so wenig wie möglich .

Viele Grüße

mrgonzo
Einsteiger
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Nachricht 82 von 88
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Hallo Herr Bohle,

zur Info, weil Sie danach gefragt hatten:

40 Mitarbeiter sind gerade in ca. 30 Sek. abgerechnet worden. Das ist tatsächlich eine spürbare Verbesserung durch das Multithreading.

Und ich such mir jetzt ein anderes (Datev-)Programm, um einen Grund für die Kaffepause zu haben

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 83 von 88
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Cool! Hatte ich schon gar nicht mehr auf dem Schirm .

Dann sind's also knapp 7 Minuten bei 550 Mitarbeitern, bei sehr guter PC Leistung. Gebe ich dem Mandat als Info mit.

mrgonzo​: Danke fürs Testen! Ob DATEV beim Abrechnen auch alle 8 Kerne genutzt hat, wissen Sie nicht, oder?

@DATEV: Wie viele Kerne werde denn maximal unterstützt? Oder findet hier wie beim SQL-Server eine Halbierung der Nutzung der verfügbaren Kerne statt? Und rechnet der SQL oder das Programm? Das wäre für eine Client-Server Architektur gut zu wissen, da meist die Server ja 32 Kerne haben und Client meist bisher nur 4.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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andreas_briefs
Fachmann
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Hallo Herr Bohle,

@DATEV: Wie viele Kerne werde denn maximal unterstützt? Oder findet hier wie beim SQL-Server eine Halbierung der Nutzung der verfügbaren Kerne statt? Und rechnet der SQL oder das Programm? Das wäre für eine Client-Server Architektur gut zu wissen, da meist die Server ja 32 Kerne haben und Client meist bisher nur 4.

das Feature ist hier recht detailliert beschrieben:

Parallele Lohnabrechnung in Lohn und Gehalt

Beste Grüße

Andreas Briefs

metalposaunist
Unerreicht
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Äh, ja. Okay. Hm.

Liebe DATEV:

Voraussetzung für die PLA sind mindestens 3 Mitarbeiter, die abgerechnet werden und mindestens 3 CPUs auf dem abrechnenden System.

Heißt es hier nicht technisch korrekt eigentlich Kerne? Also ein PC und auch Server mit min. 3 CPUs findet man nur in sehr, sehr großen Kanzleien oder allenfalls im Rechenzentrum der DATEV/facebook/Google und Co. Oder liege ich falsch, wenn ich CPU mit Prozessor übersetze? Und ein Prozessor hat meist immer mehrere Kerne.

Also hilft es wieder nichts, wenn der SQL-Server auf dem DATEV läuft, 32 Kerne hat und der Client nur 2 Kerne?!

Hier wäre dann mal eine AMD CPU Threadripper mit 32/64 Kernen interessant. Gibt es da Erfahrungen, DATEV?

Wenn die PLA gestartet wird, können andere Anwendungen, wie Outlook, weiter genutzt werden.

Ah, sehr freundlich. DATEV: wäre schlimm, wenn nicht ...

Wenn auf dem abrechnenden System nicht ausreichend Kapazitäten frei sind, wird die PLA nicht aktiviert und die Abrechnung wird durchgeführt wie bisher.

Das liest sich jetzt eher nach einem Glücksspiel, dass PLA genutzt wird. Und ich nehme an, im laufenden Betrieb schaltet die Software nicht auf PLA um, wenn doch Kapazitäten frei werden?

Was heißt, nicht ausreichend Kapazitäten? Gibt es da eine prozentuale CPU-Gesamtlast, ab der entschieden wird "ohne PLA"?

Scheint ja sehr aufwändig zu sein, so eine brutto-netto-Abrechnung zu erstellen .

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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mrgonzo
Einsteiger
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Nachricht 86 von 88
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Ob DATEV beim Abrechnen auch alle 8 Kerne genutzt hat, wissen Sie nicht, oder?

Habe ich nicht beobachtet...

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haskanli
Einsteiger
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Hallo Herr Bohle,

hab eben den Dezember mit 153 Mitarbeitern über DATEV-SmatIT abgerechnet, Dauer: 5 Minuten 30 Sekunden.

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Alina_Klose
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Bohle,

ich würde gerne auf einige Ihrer Fragen der letzten beiden Posts eingehen.

Sie haben recht, leider haben sich da Fehler ins Info-DB-Dokument eingeschlichen.

Tatsächlich ist Voraussetzung für die PLA, dass mindestens 2 abrechenbare Mitarbeiter und mindestens 2 logische Kerne auf dem Clientsystem vorhanden sind.

Das werden wir so schnell wie möglich korrigieren. Danke für Ihren Hinweis.

Beim Start der Abrechnung wird die mögliche Leistung des Client Systems ermittelt. Dabei werden nur die Kerne des Clients berücksichtigt. Die dem SQL-Servers zur Verfügung stehenden Kerne können wir derzeit leider noch nicht berücksichtigen.

Deswegen kann eine hohe Last am SQL-Servers dazu führen, dass die PLA nicht zu einer Performanceverbesserung führt.

„Nicht ausreichend Kapazitäten" bezieht sich auf die 2 logischen Kerne, die beim Start zur Verfügung stehen müssen.

Eine prozentuale CPU-Gesamtlast des Client Systems lässt sich in den Kanzleieinstellungen in der Tabe „Technische Einstellungen" manuell einstellen. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Auslastung zu beschränken oder hochzusetzen. Dabei hängt es aber von Ihrem System ab wie sich dies im Detail auswirkt. Bei einer Auslastung von 100% kann es zum Beispiel sein, dass sie andere Anwendungen wie Outlook nicht mehr flüssig bedienen können.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Viele Grüße

Alina Klose

Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 16.01.2019 12:47:57 von Alina_Klose
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