Liebe Community,
welche Gründe fallen euch (aus Theorie oder auch Praxis) noch ein, warum bei einer SV-Prüfung Beiträge nachgefordert werden können (Stichwort z.B. Phantomlohn)? Wir möchten unsere Mitarbeiter hier ein wenig sensibilisieren.
Mir fällt jetzt erstmal ein:
- Arbeit auf Abruf / Aushilfen: vertraglich vereinbarte AZ wurde nicht erfüllt und Unterschreitung ist größer als was bei gesetzlicher Arbeit auf Abruf möglich ist -> Nachforderung für Beiträge aus Lohndifferenz
- Lohnfortzahlung bei Urlaub/Krankheit/ggf. Feiertag unzureichend (z.B. keine Berücksichtigung von SFN-Zuschlägen, Schichtzulagen, Provisionen etc.)
Gibt es noch weitere Stolpersteine?
Für euren Input danke ich!
Vielleicht noch vernachlässigter 13-Wochen-Schnitt (falls nicht in den Beispielen vorhanden)?
-Honorarkräfte die aus Sicht der RV keine sind und dann von der RV als sv-pflichtig abhängige Beschäftigte eingestuft werden, natürlich rückwirkend für den gesamten Prüfzeitraum (max.)... ganz böse Sache.
- Minijober die doch keine sind, weil die Jahresgrenze überschritten wurde, ohne trifftige Begründung (unabwendbar, unvermeidbar und unvorhersehbar)
-Werkstudenten, die auf Grund der Höhe der Wochenarbeitszeit ausserhalb der Semesterferien, doch keine Werkstudenten mehr sind
-Minijobber mit mehreren AGn und die Mini-Jobgrenze wird überschritten.
Erst nach dem 28.02. des Folgejahres pauschal versteuerte Bezüge.
Befreiungsanträge von minderjährigen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind nicht von Erziehungsberechtigten unterschrieben.
falscher Listenneupreis bei 1%-Regelung (z.B. wenn Rabatte bei der Berechnung abgezogen wurden)
unzureichendes Fahrtenbuch bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode für Berechnung Privatnutzung PKW
Leider auf dem harten Weg gelernt:
- Überstundenauszahlung aus angesammelten Überstunden-Guthaben als lfd. Bezug