Situation:
Lohnabrechnung über LODAS einer GmbH in einem Betrieb (kein Steuerberater)
Diese GmbH soll im Laufe dieses Jahres in 2 unabhängige GmbH´s aufgeteilt werden.
Einige dieser Mitarbeiter (aus bestimmten Betriebsbereichen) werden in die neue GmH überführt.
(die Wahl des Zeitpunkt der Trennung der GmbHs mitten im Jahr - kann nicht beeinflusst werden)
Wie löse ich das in LODAS?
es sind KEINE 2 Betriebsstätten, sondern voneinander unabhängige GmbHs, also ein neuer Betrieb.
ich würde gerne die Mitarbeiter in die neue GmbH kopieren. Da es sich nur um einen Teil der Mitarbeiter handelt, ist das möglich? Wenn ja, an welcher Stelle?
Kopiere ich den kompletten Mandanten und kann dann "dort nicht benötigte PNs" wieder löschen? - dann dürften aber die DEÜV Meldungen falsch werden.
Ich freue mich, wenn Ihr Lösungsansätze habt.
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Neue Betriebe - neue Betriebsnummern.
Insofern wären die Mitarbeiter in der alten GmbH abzumelden und in den neuen GmbHs anzumelden.
Ein "copy und paste" wird, wie bereits von Ihnen vermutet, durch den ganzen Meldezirkus und Zuordnung nicht gehen.
Ich hatte einen ähnlichen Fall (GbR nach Tod eines Gesellschafters aufgelöst, Weiterführung als Einzelunternehmen). Ich habe das folgende Dokument dafür genutzt: https://apps.datev.de/help-center/documents/1003572
Neben der neuen Betriebsnummer muss auch an das Lohnsteuersignal bei der neuen Steuernummer und die neue BG-Mitgliedschaft gedacht werden.
Danke Dir für Deine Antwort, die Schwierigkeit in meinem Fall, ist die Überleitung von nur einem TEIL der Arbeitnehmer in eine neue GmbH- die alte GmbH bleibt bestehen. Ich bezweifle, daß dieses Kopieren für nur einen ausgewählten Mitarbeiterkreis möglich ist. Als ich beim Stb gearbeitet habe, habe ich häufig Umfirmierungen begleitet - und Mandanten kopiert, aber nie nur einen bestimmten Mitarbeiterkreis.
Soweit mir bekannt, kann man auch nur die DEÜV-Meldungen und die Lohnsteueran- und -abmeldungen für ALLE Mitarbeiter veranlassen. Das wäre dann falsch. LG & Danke!
Danke Dir für Deine Antwort, ich fürchte auch fast, das kein Kopieren möglich ist. 😉 aber die Hoffnung stirbt zuletzt 🙂
Doch, es ist möglich die Mitarbeiter separat auszuwählen. Einfach probieren.
Ich habe in meinem Fall die bereits ausgetretenen Mitarbeiter nicht in den neuen Mandanten kopiert.
Prima, vielen Dank!!! Dann werde ich das testen 🙂
Genau, ist ganz einfach, die Mitarbeiter, die übernommen werden, von Mandant A nach Mandant B zu kopieren. Selbst schon oft gemacht. Siehe Mitarbeiter in einen anderen Mandanten kopieren - DATEV Hilfe-Center
Hilfreich wäre natürlich, die KK, Lohnarten etc. vorab gleich zu nummerieren.
Wichtig ist zu beachten, dass man beim Kopieren einen Haken für die "personenbezogenen Arbeitnehmerdaten" setzen kann, dann wird auch die StIdNr. mit kopiert, allerdings auch alle Beschäftigungszeiträume, Fehlzeiten etc. (https://apps.datev.de/help-center/documents/9244733?product=datev-lodas). Diese Daten müssen dann wieder manuell gelöscht werden.
Hier muss man also abwägen, ob man die StIdNr. lieber jeweils manuell einträgt oder lieber überflüssige Daten löscht?
Wieso die StIdNr. als personenbezogenen Arbeitnehmerdaten gilt, aber z. B. der Name, Geburtsdaten, SV-Nr. nicht, ist für mich nicht nachvollziehbar, da für mich sämtliche Daten der Arbeitnehmer personenbezogen sind.
Es wäre schön, wenn Datev die StIdNr. aus diesen "personenbezogenen Arbeitnehmerdaten" raus nehmen würde, da diese eine Pflichtangabe ist und somit immer benötigt wird, im Gegensatz zu all den anderen Daten.
@tbehrens schrieb:Wichtig ist zu beachten, dass man beim Kopieren einen Haken für die "personenbezogenen Arbeitnehmerdaten" setzen kann, dann wird auch die StIdNr. mit kopiert, allerdings auch alle Beschäftigungszeiträume, Fehlzeiten etc. (https://apps.datev.de/help-center/documents/9244733?product=datev-lodas). Diese Daten müssen dann wieder manuell gelöscht werden.
Ich habe gerade einzelne Mitarbeiter von einer Firma zur anderen kopiert, ohne die personenbezogenen Arbeitnehmerdaten und die StIdNr. wurde trotzdem mit kopiert.