Guten Tag Community,
ich habe ein Problem.
GmbH Geschäftsführerin (SV Status selbständig) war schwanger und ist Mutter geworden. Im Geschäftsführerin-Anstellungsvertrag unter Vergütungsfortzahlung: „ Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit der Geschäftsführerin, die durch Krankheit oder einen von Ihr nicht zu vertretenen Grund eintritt, werden ihr die Bezüge sechs Monate, längstens aber bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses fortgezahlt.“
Nun meine Fragen?
Bekommt die GmbH Geschäftsführerin den Mutterschutz?
Bekommt die GmbH Geschäftsführerin Mutterschaftsgeldzuschuss?
Wie wird der Sachverhalt in LODAS in Fehlzeiten oder Mutterschutz abgebildet?
Vielen Dank im Voraus
Andreas
Mutterschutz bekommt sie in jedem Fall, der gilt ja selbst für arbeitslose Schwangere.
Mutterschaftsgeld muss sie, glaube ich, selbst bei der zuständigen Stelle beantragen. Beim Zuschuss weiß ich gerade nicht, ob sie rechtlichen Anspruch hat, die GmbH kann den im Zweifel aber natürlich auch freiwillig zahlen.
Bloß mit dem Punkt
durch Krankheit oder einen von Ihr nicht zu vertretenen Grund
habe ich gerade etwas Schmerzen. Aber vielleicht nehme ich die Formulierung auch nur etwas zu wörtlich.
In LODAS würde ich das erstmal wie eine normale Schwangerschaft abbilden und schauen, wie es in der Probeabrechnung aussieht. Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld musst du aber wahrscheinlich als steuerpflichtige Lohnart anlegen, da bei GGF ja fast alles als steuerpflichtiges Entgelt gilt.
Die GmbH bekommt keine Erstattung für Mutterschutzlohn, da sie ja nicht umlagepflichtig ist.
Wenn die GmbH weiterzahlt, wie es bei Krankheit auch wäre, dann bleibt es das reguläre Gehalt.
Die GmbH muss sie nur für die Zeit des Mutterschutz freistellen.
Ob sie Anspruch auf das täglichen Mutterschutzgeld von 13,00 EUR hat, muss sie bei ihrer KK klären.
Dies ist ein Baustein, den freiwillig Versicherte teilweise hinzubuchen können, aber nicht müssen.
Wenn sie einen Zuschuss bekommt, könnte die GmbH dies ggf. vom weitergezahlten Gehalt abziehen.
Ob ein Anspruch auf finanziellen Mutterschutz besteht, richtet sich nach der Krankenversicherung. Wenn Sie privat versichert sind, läuft das auf jeden Fall nicht über den Lohn. Bitte die folgenden Tipps mal auswerten.