Hallo Community,
ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021 🍀😀
Wie bekommt man denn bei einem Baulohn in LODAS zwei getrennte Anträge für KUG und für S-KUG?
Nach Abrechnung erhielten wir bei einem Bau-Betrieb, welcher auch Angestellte in normaler Kurzarbeit hat, auf Grund des Mehraufwands-Wintergeld sowohl einen Antrag auf S-KUG, in dem ALLE (auch die die Angestellten mit normalem KUG) aufgelistet wurden und einen normalen KUG Antrag, bei dem nur zwei Angestellte anstatt vier aufgelistet wurden.
Würde man die Summen der Erstattungsbeträge zusammen rechnen, wären die zwei auf dem KUG-Antrag zu viel. Also kann es ja nicht richtig sein, dass beide Anträge weggeschickt werden müssen.
Oder nur den S-KUG Antrag senden und hoffen, dass es akzeptiert wird? 😕
Liebe Grüße
Hallo,
es gibt keine getrennten Anträge für KUG und S-KUG. Auf dem S-KUG-Antrag werden alle Arbeitnehmer abgebildet, auch die Angestellten, für die "normales" KUG abgerechnet wurde. Diesen Antrag können Sie an die Bundesagentur für Arbeit weitergeben.
Bezüglich des zweiten Antrags, würden wir uns den Sachverhalt gern genauer ansehen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung über einen anderen Servicekanal an uns.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau @Kristin_Frohmeyer
leider kam ein Anruf der Agentur für Arbeit, dass das Kurzarbeitergeld nicht zusammen mit dem Saison-KUG auf einem Antrag stehen darf. Es sollen zwei verschiedene Anträge gestellt und diese rückwirkend ab Dezember 2020 neu erstellt werden.
Wir haben auch zwei verschiedene Arbeitsausfall-Nummern für Kurzarbeit und Saison-KUG, welche jedoch leider nicht in LODAS hinterlegt werden können, da bei der Ableitungsnummer nur Zahlen eingegeben werden können... die Arbeitsausfall-Nr. aber Buchstaben enthält.
Müssen wir jetzt wirklich alle Anträge getrennt manuell selbst erstellen???
Mit freundlichem Gruß
Die Lohnfee
Hallo Lohnfee,
Sie können beide Nummern in den Mandantendaten hinterlegen. Bzgl. der Ableitungsnummer hinterlegen wir statt den Buchstaben einfach 2x die 0. Anschließend würde ich die Saison-KUG-Nummer als Hauptnummer-Kennzeichnen. Die 2. KUG Nummer müssen Sie dann entsprechend in den Mitarbeiterdaten zum KUG hinterlegen. Aufgrund dieser Daten werden dann getrennte Anträge erstellt. Hier müssen Sie dann nur die Ableitungsnummer wieder von Hand ändern.
Das ganze können Sie auch rückwirkend für Dezember 2020 hinterlegen und mit der nächsten Abrechnung werden dann die KUG-Anträge korrigiert und geändert.
Gruß
Björn
Hallo Lohnfee,
die Erfassung einer Arbeitsausfallnummer für Kug-Anträge wird voraussichtlich mit dem neuen Service-Release im März erfolgen.
Derzeit muss die Nummer noch handschriftlich auf den Anträgen ergänzt werden.
Hallo alle zusammen,
ähnliches Problem bei uns vielleicht hat jemand eine Lösung. Wir wollen KUG (nicht S-KUG) bei einem Bauunternehmen während der Schlechtwetterzeit abrechnen Fehlermeldung sagt aber
"Die Erfassung von Kurzarbeit mit StLA 410/413/414 ist im Schlechtwetterzeit nicht zulässug"
haben im Kalendarium AS = KU und LA = 410 ausgewählt.
Hallo CBamberg,
während der Zeit, in der ein Bauunternehmen SaisonKUG abrechnen kann (also bis 31.03.) gilt das S-KUG vorrangig. Ein konjunktureller Ausfall ist in der Zeit der sogenannte "Wirtschaftliche Ausfall". Man unterscheidet wirtschaftlicher Ausfall und Ausfall wegen Schlechtwetter. Erst nach dem 31.03. erfolgt eine Abrechnung mit konj. KUG. s. Anlage.
Grüße
M_H
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung!
So war auch meine Auffassung das S-Kug vor Kug geht. Die Agentur für Arbeit war aber nicht damit einverstanden, dass wir denen die Anzeige für S-KUG geschickt haben(in Lodas Auswertung 103) sondern die wollen die Anzeige für normales KUG(Auswertung 100) haben, welche aber vom System nicht erstellt wird da ich S-KUG im Kalendarium angebgen habe, ergo müsste ich diese manuell erstellen mit der Anzeige (https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzantrag-kug-107_ba146383.pdf). Gibt es noch eine Verbesserung oder ist dies der (einzige) beste Weg zum Ziel?
Wenn der Betrieb ein Baulohnbetrieb ist, so ist zwingend SaisonKUG abzurechnen, sonst nix. Das geht auch so aus deren eigenem Merkblatt hervor (s. Anlage). Erst wenn der Zeitraum vorbei ist muss der Betrieb eine Anzeige wegen Arbeitsausfall stellen und rechnet nach den Prinzipien des konj. KUG ab.
Im Zweifel dort noch einmal nachfragen und sich vergewissern, dass der Sachbearbeiter weiß wovon Sie reden. 😉
M-H
Hier noch ein Flyer der BA, die relevanten Stellen wurden von mir gelb markiert.
M_H
vielen Dank für die Infos habe es so weiter gegeben!
Hallo Lohnfee,
ergänzend zu meinem Eintrag vom 26.02.2021 habe ich im Nachgang noch eine wichtige Information für Sie.
Die neuen Kug Anträge für Lodas werden voraussichtlich mit unserem Service-Release im Juni 2021 bereit gestellt.
Natürlich kann die Arbeitsausfallnummer bis dahin händisch auf den Anträgen erfasst werden.
Diese werden von der Agentur für Arbeit bis dahin auch so akzeptiert.
Agentur für Arbeit hat sich ähnlich schnell zurück gemeldet wie Sie, vielen Dank dafür nochmal!
"nach (§ 2 Ausgeschlossene Betriebe BB-VO) nicht als förderfähige Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1 anzusehen sind Betriebe:
Ich bitte Sie höflich einen Kurzarbeitergeldantrag einzureichen. "
muss ich in LODAS noch etwas anders hinterlegen das ich den KUG Antrag 100 und nicht 103 als Auswertung erhalte? Wenn jetzt gar nichts hilft fülle ich eben die Anträge für 3 Monate per Hand aus aber das erscheint mit nicht die korrekte Lösung - vielleicht haben Sie ja noch eine Idee?
Guten Morgen,
also, Sie müssen sich schon vergewissern, ob Ihr Mandant bei Baulohn ist ... Parkettleger und Maler und Lackierer gehören definitiv nicht zu den Gewerken, für die SaisonKUG abgerechnet wird. Entsprechend müssen Sie bitte auch die Auswertung 100 in der Auswertungssteuerung schlüsseln (und 101 und 102). Grundsätzlich können Sie nach der einfachen Formel vorgehen: SaisonKUG kann beantragt werden für alle Mandanten, die am Verfahren der WB-Umlage teilnehmen (Bauhauptgewerbe gem. Gewerkekatalog, Gerüstbau, Dachdecker und GaLa-Bau). Alle anderen Mandanten sind nicht berechtigt, SaisonKUG abzurechnen - ergo ist hier das "normale" konjunkturelle KUG mit allem zip und zap abzurechnen, also StammLOA im 400ér Bereich und nicht im 500ér Bereich.
Grüße
M_H