Hallo zusammen,
ich soll/muss unabhängig von der Lohnabrechnung die Meldung "gesonderte Meldung Grund 57" zum 03/2026 abgeben. Das Datum hab ich unter Stamm-Tätigkeit-DEÜV-Meldung eigegeben. Danach bin ich auf Abrechnungen-DÜ rvBEA Bescheinigungen gegangen und habe die Meldung erstellt. Wie kann ich diese Meldung nun elektronisch versenden. Unter Mandant - Daten senden ist die Meldung nicht vorhanden.
Die Abrechnung April wird erst in zwei Tagen erstellt (März ist bereits abgerechnet). Die RV benötigt die Meldung zu heute (04.05.2026). Kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
hier wird es erläutert.
https://help-center.apps.datev.de/documents/1003924
Du kannst doch jetzt die Abrechnung für den Mitarbeiter erstellen und dann wieder löschen?
Dann für alle zusammen abrechnen.
Wenn die Meldung in 2 Tagen rausgeht passiert ja auch nichts...Kannst ja ggf. anrufen und mitteilen, dass die Meldung 2-3 Tage später übermittelt wird.
Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Der Anruf beider DRV wäre mein letzter Weg gewesen. Aber der Hinweis, mit Abrechnung erstellen und wieder löschen ist auch eine Möglichkeit.
Hallo,
leider spuck mir Datev die gesonderte Meldung 57 nicht aus.
Könnte es daran liegen, dass ich beim Mitarbeiter einen Statuswechsel ab dem 01.04.26 vorgenommen habe?
Mitarbeiter ist ab 01.04.26 Altersrenter.
Viele Grüße
Sorry, da kenn ich mich nicht aus. 🤔
@ElfiBrehm schrieb:
Könnte es daran liegen, dass ich beim Mitarbeiter einen Statuswechsel ab dem 01.04.26 vorgenommen habe?
Ja, dann muss es ja gleichzeitig eine Meldung wg. Wechsel des Beitragsgruppenschlüssels (GdA32) geben. Wenn mehrere Meldungen zum gleichen Zeitpunkt erstellt werden müssen, wird nur die Meldung mit der niedrigsten Nummer übermittelt. Hier also nur die 32 statt der 57.
@Uwe_Lutz ja genau die anderen Meldungen / Ummeldungen werden erstellt. Ich könnte jedoch über das SV-net auch die gesonderte Meldung 57 abgeben. Ist das dann überhaupt noch notwendig?
@ElfiBrehm schrieb:@Uwe_Lutz ja genau die anderen Meldungen / Ummeldungen werden erstellt. Ich könnte jedoch über das SV-net auch die gesonderte Meldung 57 abgeben. Ist das dann überhaupt noch notwendig?
Nein, die darf gar nicht zusätzlich abgegeben werden, da das RV-Entgelt (auf das es in der 57er Meldung ankommt) bereits über die 32er Meldung gemeldet wurde.