Hallo!
Bei Abrechnung des Ebikes nimmt für den Gehaltsverzicht ja die Leasingrate.
Bisher haben wir bei unseren Mandanten immer die Bruttosumme inkl. MWST abgezogen.
Nun übernehmen wir gerade die Löhne eines anderen Steuerbüros und dort wurden bisher immer die netto Leasingsummen abgezogen.
Kann mir jemand sagen, was korrekt ist?
Wo kann man etwas zu dieser Thematik nachlesen. (Gesetz oder ähnlich).
In den Datev Dokumenten konnte ich nichts finden.
In unseren Lexikas ist immer nur die Rede von der Leasingrate.
Gruss
Hallo,
rechtlich können wir nicht beraten.
Die Eingaben für die Abrechnung eines E-Bikes als Gehaltsumwandlung finden Sie hier .
Hallo!
Wenn Fahrräder über einen Anbieter wie z.B. Jobrad abgewickelt werden, gibt es sogenannte "Nutzungsüberlassungsverträge" für jeden Arbeitnehmer. Dort werden Angaben wie Kaufpreis, Laufzeit und auch die Umwandlungsrate ausgewiesen.
Die Umwandlungsrate ist immer die Netto-Leasingrate.
Diese setzt sich meist aus Nettorate + Versicherungen + Mobilitätsgarantien zusammen.
Wir lassen uns immer die Leasingdauerrechnung sowie den Nutzungsüberlassungsvertrag vorlegen.
Viele Grüße
Hallo @Lohnbüro80 ,
aus Unternehmenssicht: Wir rechnen die Leasingraten (inkl. Nebenleistungen) auch Netto als Gehaltsverzicht ab. Das macht meiner Meinung nach auch total Sinn, da der Aufwand hier ja auch nur der Nettobetrag ist (wir sind vorsteuerabzugsberechtigt). Anders könnte das vielleicht bei einem Arzt oder Versicherungsvertreter aussehen, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Da müsste man dann wohl den Bruttobetrag zugrunde legen. Eine Gesetzesquelle habe ich allerdings auf die Schnelle nicht parat dafür.
Viele Grüße
Dirk Schmakies