Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich habe einen Minijobber, der seit mehr als 6 Wochen krank ist. Die gesetzliche Entgeltfortzahlungspflicht ist also abgelaufen. Mein Mandant möchte dennoch den Lohn freiwillig weiterzahlen. Der Arbeitnehmer erhält 390,00 € (je 30 Std x 13,00 €)
Der Arbeitnehmer war etwas mehr als einen Monat in der freiwilligen Entgeltfortzahlung.
Ich habe in den Fehlzeiten "krank über 6 Wochen geringf. Besch." angelegt. Als Lohnart habe ich eine eigene Lohnart "Entgeltfortzahlung freiwillig" mit der Stammlohnart 145 hinterlegt und die Erstattung nach AAG entsprechend rausgenommen.
Nun sind auf der Abrechnung bei der Bemessungsgrundlage für die KV lediglich 345,00 € ausgewiesen. Nehme ich die Fehlzeit raus, werden normal 390,00 € ausgewiesen.
Leider kann ich nicht nachvollziehen warum.
Vielleicht hat hier jemand den entscheidenden Hinweis?
Vielen Dank.
Hast du mal geschaut ob SV-Tage abgerechnet worden sind?
Ich habe in den Fehlzeiten "krank über 6 Wochen geringf. Besch." angelegt.
Er wird doch als Gesunder bezahlt. Also keine Kalendereinträge in dieser Sache würde ich mal vorschlagen.
Nein er ist doch nicht gesund, sondern weiterhin krank. Oder habe ich was falsch verstanden?
Er soll nur weiterhin sein Geld bekommen.
Wenn ich ihn ohne Fehlzeit abrechne, dann will der Prüfer später vermutlich auch einen Stundenzettel sehen, den es nicht gibt. Man könnte hier maximal die Fehlzeit ändern auf unwiderrufliche bezahlte Freistellung.
Dann kann man regulär abrechnen und der Mitarbeiter muss nicht arbeiten.
Müsste man mal die BBG der KV dann prüfen. Ich vermute ohne SV Tage wird geprüft wieviel Puffer noch zur anteiligen Jahresgrenze ist und deshalb kommen nur 345 EUR zum tragen.
Bewegen Sie sich im Bereich der Schenkung? Würd das mal rechtlich prüfen lassen.
Bei den SV-Tagen stehen 02.
Krank über 6 Wochen war er ab 03.10. - 30.11.
Im Oktober stehen 30 SV Tage und es wird auch von 390,00 € die KV berechnet
Nur im November stehen 2 SV Tage und die KV wird von 345,00 € berechnet.
Seltsam. Wie können in 11/24 2 SV Tage stehen wenn er den ganzen Monat krank war?
Aber wie auch immer, ich würde die Fehlzeit auf: unwiderrufliche bezahlte Freistellung anpassen.
Dann sollte die Abrechnung mit den SV-Abgaben auch passen.
@Claudia- schrieb:ich würde die Fehlzeit auf: unwiderrufliche bezahlte Freistellung anpassen.
Das würde ich nicht empfehlen, da diese Fehlzeit eigentlich nur für eine Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages bzw. einer Kündigung vorgesehen ist und dann z.B. dieser Zeitraum nicht in die BG-Meldung mit einfließt.
Was spricht dagegen, gar keine Fehlzeit zu erfassen und die Stunden über eine Lohnart "freiwillige Entgeltfortzahlung" abzurechnen, so dass es dann auch keine Probleme mit einem fehlenden Std.-Zettel geben sollte?