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Freie Unterkunft im Rahmen von doppelter Haushaltsführung

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letzte Antwort am 09.11.2023 16:18:11 von SJ_2020
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Nicoletta1811
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Guten Abend. 

Ein MA von unserem Mandanten bekommt während seiner Auswärtstätigkeit eine freie Unterkunft zur Verfügung gestellt (Hotel). Der MA ist 5 Tage/Woche an der ersten Tätigkeitsstätte tätig. Sein Wohnsitz ist 200km von der 1. Tätigkeitsstätte entfernt. 

Besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen der freien Unterkunft auch eine doppelte Haushaltsführung abgerechnet werden kann? Falls ja, wie berechne ich das? Bzw. welche Sachbezugswerte/gwV wird als Grundlage genommen? 

 

renek
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Wie lange dauert denn die Auswärtstätigkeit?

 

Wir haben das auch (also bis 3 Monate) und bezahlen dann Hotel komplett plus Fahrtkostenzuschuss.

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RAHagena
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@Nicoletta1811  schrieb:

Guten Abend. 

Ein MA von unserem Mandanten bekommt während seiner Auswärtstätigkeit eine freie Unterkunft zur Verfügung gestellt (Hotel). Der MA ist 5 Tage/Woche an der ersten Tätigkeitsstätte tätig. Sein Wohnsitz ist 200km von der 1. Tätigkeitsstätte entfernt. 

Besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen der freien Unterkunft auch eine doppelte Haushaltsführung abgerechnet werden kann? Falls ja, wie berechne ich das? Bzw. welche Sachbezugswerte/gwV wird als Grundlage genommen? 

 


Nein, im Hotel kann der Arbeitnehmer keinen Wohnsitz begründen. 

 

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/doppelte-haushaltsfuehrung-33-uebernachtungskosten-bzw-kosten-fuer-die-zweitwohnung_idesk_PI42323_HI2761962.html :

Gelegentliche Hotelübernachtungen sind keine doppelte Haushaltsführung, weshalb es hier keine Verpflegungspauschbeträge gibt; die Übernachtungskosten sind aber als normale Werbungskosten absetzbar (BFH-Urteil vom 5.8.2004, VI R 40/03, BStBl. 2004 II S. 1074).

Als doppelter Haushalt infrage kommen: möbliertes Zimmer, Mietwohnung, Eigentumswohnung, eigenes Haus, Gemeinschaftsunterkunft (z.B. Kaserne bei Soldaten), Übernachtungsmöglichkeit bei Freunden oder Bekannten (wenn Sie dort regelmäßig übernachten), ein für eine gewisse Dauer abgestellter Wohnwagen (nicht aber ein mitgeführtes Wohnmobil: FG Rheinland-Pfalz vom 23.7.2008, 2 K 1238/08 ).

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rschoepe
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Also lieber nicht jede Woche aufs Neue ein Hotelzimmer buchen, sondern längerfristig ein Zimmer in einer Pension anmieten (die Ballauf-Lösung)?

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Nicoletta1811
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@renek  schrieb:

Wie lange dauert denn die Auswärtstätigkeit?

 

Wir haben das auch (also bis 3 Monate) und bezahlen dann Hotel komplett plus Fahrtkostenzuschuss.



Also der AN ist in der 1. Tätigkeitsstätte angestellt. Entfernung zum Wohnsitz sind mehr als 200 Kilometer. 

Er befindet sich an der 1. Tätigkeitsstätte von Mo.-Fr. den ganzen Monat und übernachtet in einem Hotel. Die Kosten für das Hotel trägt der AG komplett.

 

Ich bin nach ausführlicher Recherche zu dem Entschluss gekommen, dass dem AN kein Aufwand entsteht und der AG keine 1.000,00€ im Rahmen der doppelten Haushaltsführung erstatten brauch. 

 

Zudem denke ich, dass es sich bei einem Hotelzimmer nicht um eine Wohnung handelt und daraus folgend die normalen Sachbezugswerte für eine Unterkunft greifen. 

 

Mir fehlt der letzte Kniff, damit ich die Angelegenheit AN-freundlich lösen kann. 

rschoepe
Experte
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@Nicoletta1811  schrieb:
Er befindet sich an der 1. Tätigkeitsstätte von Mo.-Fr. den ganzen Monat und übernachtet in einem Hotel.

Das hattest du ja schon gesagt, aber von welchem Zeitraum reden wir da insgesamt? Einen Monat, mehrere Monate, ein ganzes Jahr, Ende offen ..?

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Nicoletta1811
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stimmt. 😉 das Ende ist offen...

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RAHagena
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@rschoepe  schrieb:

Also lieber nicht jede Woche aufs Neue ein Hotelzimmer buchen, sondern längerfristig ein Zimmer in einer Pension anmieten (die Ballauf-Lösung)?


"lieber" ist ja meist nicht die Frage und der Unterschied sind ja "nur" die VMA in den ersten drei Monaten und dass es keine Familienheimfahrten sind sondern Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit der Begrenzung der pauschalen Fahrten. 

 

Aber ja, wer einen doppelten Haushalt will, braucht ein langfristiges Nutzungsrecht. 

 

 

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RAHagena
Meister
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@rschoepe  schrieb:

@Nicoletta1811  schrieb:
Er befindet sich an der 1. Tätigkeitsstätte von Mo.-Fr. den ganzen Monat und übernachtet in einem Hotel.

Das hattest du ja schon gesagt, aber von welchem Zeitraum reden wir da insgesamt? Einen Monat, mehrere Monate, ein ganzes Jahr, Ende offen ..?


...macht für die Frage hier keinen Unterschied. 

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RAHagena
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@Nicoletta1811  schrieb:

@renek  schrieb:

Wie lange dauert denn die Auswärtstätigkeit?

 

Wir haben das auch (also bis 3 Monate) und bezahlen dann Hotel komplett plus Fahrtkostenzuschuss.


Zudem denke ich, dass es sich bei einem Hotelzimmer nicht um eine Wohnung handelt und daraus folgend die normalen Sachbezugswerte für eine Unterkunft greifen. 

Keine Wohnung richtig, meines Erachtens aber auch kein Sachbezug für Unterkunft, da die Aufwendungen für das Hotel bei dem Arbeitnehmer Werbungskosten sind, dann kann der AG diese auch direkt übernehmen. 

Da würde im Zweifel aber mal beim FA nachfragen, Lohnsteuer-Auskünfte müssen nicht bezahlt werden. 

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Nicoletta1811
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Dankeschön. 

 

Ich werden mich mit dem FA in Verbindung setzen. Noch eine Frage diesbezüglich. 

Wie ist es, wenn der Sachbezugswert deutlich überschritten ist? (Hotelkosten pro Monat 2.000,00€) 

Kommt es dann zu einer unangemessenen Besteuerung und müsste demzufolge nach den tatsächlichen Kosten bewertet werden?

 

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SJ_2020
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Liebe Community,

ich hänge mich mal dran . . . Interessiert uns aktuell auch.

Danke und viele Grüße

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letzte Antwort am 09.11.2023 16:18:11 von SJ_2020
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