Hallo zusammen,
ich habe einen Sonderfall und bin mir nicht ganz sicher, wie ich die SV-Meldungen korrekt erstellen muss:
Bei einem Mandanten wird ab 01.08.2025 für einen bestehenden Standort eine neue Betriebsnummer vergeben. Die Mitarbeiter bleiben ganz normal weiter beschäftigt – der Lohn läuft durchgehend weiter, es ändert sich nur die Betriebsnummer, keine sonstigen Beschäftigungsdaten.
Laut Krankenkasse soll eine Ummeldung erfolgen. Jetzt stellt sich mir die Frage:
Ist hier wirklich eine Abmeldung mit Grund 33 und eine Anmeldung mit Grund 13 notwendig?
Grund 13 u. 36 für die An und Abmeldung denkbar, obwohl kein Systemwechsel ist?
Die SEPA-Mandate werden natürlich bei den Krankenkassen aktualisiert, ebenso wird die neue Betriebsnummer ab August in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Hat jemand Erfahrung mit genau diesem Fall? Gibt es weitere Punkte, die zu beachten sind?
Danke im Voraus!
Wenn den Mitarbeitern ein neuer Beschäftigungsbetrieb mit neuer Betriebsnummer zugewiesen wird, erfolgt eine Ab- und Anmeldung mit 33 und 13.
Dasselbe wird hoffentlich auch passieren, wenn du die Betriebsnummer im bisherigen Beschäftigungsbetrieb änderst.
Hab ich nur noch nicht so gemacht.
@pogo schrieb:Wenn den Mitarbeitern ein neuer Beschäftigungsbetrieb mit neuer Betriebsnummer zugewiesen wird, erfolgt eine Ab- und Anmeldung mit 33 und 13.
Diese Meldungen erfolgen m.E. nur, wenn die Hauptbetriebsnummer geändert wird.
Welche Meldungen beim Wechsel der Betriebsstätte? - Informationsportal für Arbeitgeber
@Uwe_Lutz es gibt nur eine Betriebsnummer
Dann ändert sich die (einzige) Hauptbetriebsnummer, so dass entsprechende Meldungen mit der nächsten Abrechnung erstellt werden sollten.
@Uwe_LutzDer Mandant wünscht, dass die Abrechnungen weiterhin getrennt erfolgen und nicht in ein gemeinsames Unternehmen zusammengeführt werden. Ziel ist es, die Auswertungen weiterhin separat zu erhalten, um die Übersichtlichkeit und Transparenz der einzelnen Einheiten zu gewährleisten. Welche Möglichkeit im Lodas gebe es hierzu?
Moin,
da kann ich aktuell aus der Praxis nichts beisteuern, da wir die bei uns derzeit so nicht nutzen (müssen).
Hier würde ich mal in die Runde fragen, ob dazu andere Nutzer nicht entsprechende Tipps und Hinweise haben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Benutzen Sie denn bislang zwei oder mehrere Mandanten-Nummern?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich den Fall einer Fusion hatte, bei der der eine Standort eine eigene Mandanten-Nummer hatte und auch die Abrechnungen weiterhin darüber laufen sollten, weil er langsam abgewickelt werden sollte. Die bisherige Betriebsnummer wurde zum Fusionstermin ungültig und die Betriebsnummer des übernehmenden Unternehmens damit gültig.
Hier habe ich dann bei den Krankenkassen mit "laufenden Nummern" gearbeitet, um Beitragsnachweise zusammenzuführen:
Programm-Meldung: Mindestens 2 Krankenkassen mit der gleichen Betriebsnummer ... - DATEV Hilfe-Center
Allerdings müsste Ihnen das bereits bekannt sein, falls Sie mit mindestens zwei Mandantenummern arbeiten.
Innerhalb einer Mandantennummer können Sie mit Beschäftigungsbetrieben arbeiten:
Beschäftigungsbetriebe erfassen - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center