Hallo,
1.
wenn man bei einem Schätzmandanten den Haken bei "Austritte von AN im Schätzverfahren berücksichtigen" nicht drin hat, kann man den jetzt rein machen oder muss man erst den November abrechnen?
2.
Wir haben einen Mandanten übernommen, der zuletzt in 06/2022 gearbeitet hat als Aushilfe in der Firma seiner Frau. Der wurde damals nicht abgemeldet, d.h. es ist eine Schätzung für 07/2022 erfolgt und jetzt (über 1 jahr später) fällt denen plötzlich ein, sie wollen das für 07/2022 nicht zahlen.
Problem:
Wir haben nur die Lohndaten ab 07/2023 - alles davor liegt NICHT vor.
Danke schon mal.
wenn man bei einem Schätzmandanten den Haken bei "Austritte von AN im Schätzverfahren berücksichtigen" nicht drin hat, kann man den jetzt rein machen oder muss man erst den November abrechnen?
Den Haken kann man jetzt reinsetzen und die Stammdaten (ohne Monatsabrechnung) ins DATEV-RZ senden.
2.Wir haben einen Mandanten übernommen, der zuletzt in 06/2022 gearbeitet hat als Aushilfe in der Firma seiner Frau. Der wurde damals nicht abgemeldet, d.h. es ist eine Schätzung für 07/2022 erfolgt und jetzt (über 1 jahr später) fällt denen plötzlich ein, sie wollen das für 07/2022 nicht zahlen.
Problem:
Wir haben nur die Lohndaten ab 07/2023 - alles davor liegt NICHT vor.
Wenn in 7/22 eine Schätzung erfolgt, wurde diese mit 8/22 korrigiert, da für 7/22 kein Entgelt geflossen ist. Wenn der Betrag in 8/22 abweicht von 7/22 sind dies die Korrekturen von 6/22.
Sinnvoll wäre hier die Erläuterung 6-8/22.
Oder ist eine Schätzung durch die KK erfolgt? Dann muss über sv.net ggf. eine 0-Meldung bzw. die Differenz zu 6/22 gemeldet werden.
Es gibt kein 07/2022 und folgende. Der hätte zum 30.06.2022 abgemeldet werden müssen - das ist nicht passiert.
Löhne werden erst wieder ab 07/2023 gezahlt, aber eben für andere Aushilfen.
Da ist nun die Frage, ob sich das berichtigen würde, wenn man den jetzt abrechnen würde, wenn wir keine vorherigen Daten dazu im System haben. Im RZ wird es wohl sein, weil das auch über Lodas abgerechnet wurde.
Würde man die Schätzung für 07/2022 wiederkriegen, wenn man jetzt für diesen MA 10/2023 abrechnen würde und die vorherigen Daten hier nicht im System sind?
Aus meiner Sicht das einzige Richtige:
a) Die Daten aus 7/23 vermutlich neu angelegt auf eine andere Mandantennummer übertragen.
b) Lodas Datenübertrag vom Vorberater holen und von Datev auf die richtige Mandantenummer einspielen.
c) Logisitik Center anrufen ob die gesicherte Daten ab 7/23 nun mit Hochsetzen der Abrechnung auf die alte Mandantennummer eingespielt werden können.
Wenn das alles passiert ist.
Korrektur der Abrechnung 7/22 mit Austritt des AN zum 30.6.2022.
Es werden vermutich die SV Meldedaten falsch sein. GGf. muss hier noch von Hand nachgearbeitet werden.
Je nachdem was das Logistikcenter sagt könnte auch nach dem Lodas Übertrag des Vorberaters die Korrekturabrechnung erfolgen und dann Hochsetzen und dann die "neuen" Ausfhilfen anlegen und nochmal abrechnen, dann sollte alles stimmen.
Nachdem Mandant und Vorberater nur noch über Anwälte kommunizieren, gestaltet sich das Ganze ziemlich schwierig.
Wenn die Daten im RZ bei Ihnen gespeichert sind, können Sie sich die Daten doch aus dem RZ holen (ein vorhandener Bestand auf der Mdt.-Nummer wird dann überschrieben) und die notwendigen Meldungen / Korrekturen für 2022 noch erstellen.
Danach kann die Hochsetzung (oder mtl. Abrechnungen ohne AN) erfolgen und ab 2023 die jetzigen Abrechnungen erstellt werden. Ich würde in dem Fall "leere" Abrechnungen vorziehen, weil Sie so im Bedarfsfall die Möglichkeit haben, auf diese Monate Nachberechnungen durchzuführen - bei einem Hochsetzen geht dies nicht.
Eine Abrechnung ab 2023 (ohne Hochsetzen/Leerabrechnungen) für die neuen Aushilfen ab 2023 würde auf jeden Fll unter der gleichen Mdt.-Nr. ohnehin nicht funktionieren, da das RZ ja auf den nächsten Abrechnungsmonat in 2022 wartet.
Wenn Sie die neuen AN in LODAS schon erfasst haben, sollten Sie den Bestand in LODAS ggf. auf eine andere (freie) Mdt.-Nummer kopieren und später die AN auf die richtige Mdt.-Nummer zurückkopieren, wenn die aktuelle Abrechnung ansteht.