Um für die Schwerbehindertenabgabe unter Einbeziehung aller Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung korrekt ermitteln zu können, muss der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung auch Kenntnis haben. Aber woher weiß er das?
Die Frage nach der Schwerbehinderung im Bewerbungsprozess ist problembehaftet, wird wohl eher nicht gestellt.
Lt. BAG, Urteil vom 16.02.2012, 6 AZR 553/10 ist die Frage nach einer Schwerbehinderung zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis bereits sechs Monate besteht. Das erfordert jedoch einen erheblichen Überwachungsaufwand.
Wie handhaben Sie das? Wird im Einstellungsfragebogen (also nach Abschluss des Arbeitsvertrags) eine Frage nach der Schwerbehinderung aufgenommen?
Ich danke für Erfahrungsaustausch,
Gruß, S. Koch
Grundsätzlich werden Sie wahrscheinlich bei einer Kündigung in der Probezeit ein Problem haben, wenn Sie vor Ende der Probezeit nach der Schwerbehinderung fragen. Sie müssen immer damit rechnen, dass angeführt wird, dass der Mitarbeiter nur wegen seiner Schwerbehinderung innerhalb der Probezeit entlassen wurde.
Ich würde mir daher diesen "Aufwand antuen". Da Sie ja sowieso das Ende der Probezeit wegen einer eventuellen Kündigung innerhalb der Probezeit überwachen müssen, kommt es ja dann auf die zusätzliche Frage nicht mehr an.
Guten Morgen Frau Koch,
wir haben dies in den Personalfragebögen mit drin, damit wir das gleich einpflegen können. Schließlich hat der Arbeitnehmer ja besondere Vorteile wie zusätzlichen Urlaub oder einen eventuellen besonderen Kündigungsschutz. Das kann er ja nur geltend machen wenn der AG von der Behinderung weiß.
Gruß
Björn
Guten Morgen Fr. Koch,
wir haben die gleiche Lösung wie Björn. Im Personalfragebogen fragen wir die Schwerbehinderung ab und bitten um einen Nachweis.
VG DK
Guten Morgen,
wir handhaben es genauso wie Björn und Daniel.
Gruß