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Folgelohnart in Lodas

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letzte Antwort am 28.08.2023 12:33:28 von Alexandra_Friedrich
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dalkan
Einsteiger
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möchte zu einer Lohnart Nachtschicht bei Stundenlohnempfänger  eine Folgelohnart generieren, mit der Abweichung des Stundenlohn zum Festbetrag von einem Euro.

Aktuell schreibe ich mir bei jedem Stundelohnempfänger die Stundenanzahl der Lohnart 19 auf und erfasse die dann in Erfassung Standard mit der Lohnart 20 (Nachtschicht steuer- sv frei) mit der Abweichung vom Lohnfaktor 1,00 EUR an.

Das Gleiche gilt für Urlaub, wenn ich bei Stundenlohnempfänger den Urlaub im Kalendarium eingebe, ist es nicht möglich, den Urlaub auch automatisch (Folgelohnart) in der Urlaubsstatistik abzuziehen?

Nachricht geändert durch D. A.

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 12
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Hallo,

wenn ich Sie richtig verstehe, suchen Sie nach einer Möglichkeit die beiden Lohnarten miteinander zu verknüpfen, sodass bei Buchung der Lohnart 19 automatisch eine Folgebuchung mit der Lohnart 20 erfolgt?

Diese Automatik gibt es nicht und ist auch nicht vorgesehen.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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brooke
Aufsteiger
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Hallo Frau Heinlein,

es gibt doch aber Folgelohnarten in Lohn und Gehalt. Vielleicht wäre es möglich, das in der Wunschliste mit aufzunehmen.

Viele Grüße

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dalkan
Einsteiger
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873 Mal angesehen

das wäre klasse, wenn das auch in Lodas ginge. klappt das mit der Wunschliste?

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

es ist richtig, dass es in Lohn und Gehalt automatische Folgelohnarten gibt. Den Wunsch gibt es bereits für LODAS. Die mitgeteilte Info meiner Kollegin Verena Heinlein ist der aktuelle Stand dazu.

Beste Grüße

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 12
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Hallo,

das ist sehr schade, dass die Folgelohnarten in Lodas nicht vorgesehen sind, da es sie in Lohn und Gehalt schon seit mehreren Jahren gibt.

Gruß

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dalkan
Einsteiger
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gibt es evtl. dieses Jahr schon eine Änderung hierzu? Folgelohnarten in Lodas anzulegen?

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,

die Aussagen meiner beiden Kolleginnen vom Oktober 2018 sind weiterhin gültig. Aktuell gibt es diesbezüglich keine Umsetzung.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Monique Müller
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danni
Beginner
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Hallo,

 

funktioniert es nun? Gibt es hierzu ein Update?

Oder ist es auch über die Entgeltkomponete Zeitzuschläge möglich?

Habe das mal versucht, dass über die LA 19 im Kalenderarium (Nachtschicht) eingetragen, und dann die Komponente also LA 20 geschlüsselt mit abw. Faktor, damit er das zieht..funktioniert iwie nicht. bitte um Hilfe

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 12
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Hallo,


diese Funktion gibt es in LODAS weiterhin nicht und ist auch nicht vorgesehen.


Um Ihre Schlüsselungen im Kalendarium prüfen zu können, nehmen Sie bitte Kontakt über unsere weiteren Servicekanäle zu uns auf.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
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Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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RobertKirbach01
Beginner
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218 Mal angesehen

Allein dieser kleine Chat zu dieser kleinen Funktion mit diesen kleinen Antworten macht den Irrsinn, die Arroganz und die Unzulänglichkeit dieses "Softwareherstellers" deutlich. Eine Funktion, die es in einer Programmversion gibt, und in einer anderen nachgefragt wird. Aber das lehnt man ab. Gibt's nicht ist nicht vorgesehen, hört auf zu fragen!

 

Es ist schon wirklich unfassbar! Bedauerlich, da nicht mehr Kanzleien den Mut aufbringen aus diesem Systemauszubrechen!

 

Das unglaublichste dabei ist, daß es sich um eine Genossenschaft handelt. Das setzt der Lächerlichkeit des Geschäftsgebarens und des Umgangs mit den Anwendern seitens der DATEV die Dornenkrone auf!

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
163 Mal angesehen

Hallo,


wir bewerten Ihre Umsetzungswünsche nach objektiven Kriterien, wie zum Beispiel:

 

- Wie viele Kunden profitieren von der Umsetzung?
- von wie vielen Kunden wurde der Wunsch schon an uns herangetragen?

- Ist Ihr Wunsch in ein für künftige Programmversionen vorgesehenes Thema integrierbar?

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass einzelne Forderungen, die für sich betrachtet sinnvoll sind, daher nicht immer umgesetzt werden können.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.08.2023 12:33:28 von Alexandra_Friedrich
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