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Firmenwagen während Elternzeit

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letzte Antwort am 08.02.2023 08:16:35 von schmechel_ralfs
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Andreea1
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Nachricht 1 von 9
1703 Mal angesehen

Ich habe eine Mitarbeiterin die in Elternzeit ist und weiterhin den Firmenwagen nutzen darf. Ich bin mir bewusst, dass ich weiterhin unter der Rubrik Fehlzeiten die weitergewährte AG-Leistung (1% Privatnutzung) erfassen muss. Allerding ist mir nicht ganz klar wie das in der Lohnabrechnung umzusetzen ist. Normalerweise wird ja der Sachbezug von dem Netto abgezogen. Während der Elternzeit gibt es aber kein Netto von dem man etwas abziehen könnte. Kann mir da jmd weiterhelfen das Ganze nachzuvollziehen? Danke im Voraus 🙂 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 9
1698 Mal angesehen

Moin,

 

wenn Sie sich jetzt noch entscheiden, ob die Umsetzung über "LODAS" oder "LOHN UND GEHALT" erfolgen soll (Sie haben beides angewählt), kann Ihnen ggf. auch konkret geholfen werden. 

 

Die Umsetzung in den beiden Programmen ist aber unterschiedlich.


Viele Grüße

Uwe Lutz

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 9
1692 Mal angesehen

wobei...

 

Im Dokument  Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung gibt es allgemeine Hinweise und am Ende auch Links auf die Umsetzung in LODAS und LOHN UND GEHALT.

 

Vielleicht hilft das ja schon weiter.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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kaderk_
Beginner
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Nachricht 4 von 9
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Guten Tag,

 

ich habe mir die Lexinform Dokumente durchgelesen, bin mir aber leider immer noch etwas unsicher. 

 

Ich rechne mit Datev Lodas ab und der Mandant möchte, dass die Mitarbeiterin weiterhin den Firmenwagen während der Elternzeit behält.

 

Muss ich den Firmenwagen mit der Lohnart 202 - Festbezug monatliche Versteuerung abrechnen ? Wenn ja muss ich die Elternzeit als Fehlzeit erfassen oder aufgrund der Abrechnung des Firmenwagens die Fehlzeit rausnehmen? Wenn ich die Fehlzeit mit Elternzeit erfasse, berechnet das Programm keine Sozialversicherung. Ist das korrekt?

 

 

 

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greese
Erfahrener
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Nachricht 5 von 9
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Hallo,

 

die Fehlzeit "Elternzeit" muss erfasst sein. Rechts neben der Fehlzeitübersicht sind doch Felder in die die weitergewährten AG-Leistungen eingetragen werden.

 

Grüße

Greese

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kaderk_
Beginner
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Nachricht 6 von 9
1457 Mal angesehen

Also heißt es, die Mitarbeiterin muss genau angeben, wie viel Elterngeld sie bekommt. 

Ich muss das bei Tägliche Netto-Sozialleistung und Brutto-Sozialleistung erfassen.

 

Wie ist hier die Unterscheidung beim Elterngeld. Bei beiden Feldern muss ich denselben Betrag eingeben oder? Gibt es auch eine Berechnungsliste von Datev, bei der man sehen kann, was das Programm hier berechnet, damit man den Freibetrag nach §23c SGB IV sieht. 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 9
1345 Mal angesehen

Hallo,


haben Sie bereits das Dokument 1070148 - Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung abrechnen gelesen? - In diesem sind die einzelnen Felder zur Fehlzeit beschrieben.


Nutzen Sie die Probeabrechnung, um einzelne Werte zu ermitteln.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Silke4
Beginner
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Nachricht 8 von 9
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Ich bin gerade auch unsicher und finde die Beschreibung der Datev nicht ausreichend.

Was haben Sie dort jetzt eingegeben - muss die Höhe des Elterngeldes bei MA erfragt werden? Und das dann ggf. auf täglich runterrechnen?

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schmechel_ralfs
Beginner
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Nachricht 9 von 9
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letzte Antwort am 08.02.2023 08:16:35 von schmechel_ralfs
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