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Firmenwagen ab 12/2023 nachberechnen

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letzte Antwort am 15.06.2026 10:17:42 von Lohntante_123
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Heli
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Hallo liebe Community,

 

ich habe jetzt erst erfahren, dass ein Mitarbeiter seit 12/2023 einen anderen teureren Firmenwagen bekommen hat. Ich kann diesen nur bis 2025 in Datev L&G nachberechnen.

Die Lohnsteuer für 2023 und 2024 kann ich per DÜ-Formular LSt Anmeldung evtl. nachmelden.

Diese LSt aus 2023 und 2024 müsste ich aber doch vom Mitarbeiter zurückfordern. Ist das Korrekt, oder hat jemand eine andere bessere Lösung/Idee?

 

LG Heli

cro
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Die Lohnsteuer für 2023 und 2024...........

Das ist kein Lohnthema mehr. Das Vorgehen sollte mit dem StB/Chef geklärt werden.

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Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 3 von 5
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Ja die Lohnsteuern müssten nachberechnet werden und auch SV-Beiträge müssten nachberechnet werden wenn er nicht über der Jahres BBG lag. 

Allerdings eine Nachforderung vom AN ist normalerweise nicht mehr zulässig, sodass der AG auf den Kosten sitzen bleibt.

Bezüglich der fehlenden SV-Abgaben würde ich mich mit dem Prüfdienst der DRV in Verbindung setzen und den Sachverhalt melden. Diese können dann die korrekten fehlenden Abgaben berechnen, sodass ihr diese nur noch nachmelden müsst.

Bezüglich der fehlenden Lohnsteuer würde ich beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Diese selbst zu errechnen halte ich etwas schwer.

 

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Lila_Lohn
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 5
131 Mal angesehen

Hallo,

 

einfach nachfordern geht nicht (der AN kann ja auch nichts dafür, dass der AG die Lohnabrechnung nicht korrekt erstellt hat) und berichtigte LSt-Anmeldungen gehen auch nicht mehr.

Wg. der SV gehe ich mit @Claudia-  konform und wg. der LSt bleibt Dir nur eine Anzeige nach 41 c EStG. 

 

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Lohntante_123
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
117 Mal angesehen

Eine Nachbelastung des Arbeitgebers ist nicht zulässig.

 

Hier würde ich wie der Kollege schreibt über den Steuerberater gehen. Geht über Lohn hinaus 

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letzte Antwort am 15.06.2026 10:17:42 von Lohntante_123
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