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Firmenrad + Firmenwagen mit Einzelbewertung Whg-Arbeit

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letzte Antwort am 19.12.2022 09:44:27 von Sandra_Winkler
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d_k
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Hallo zusammen,

 

vielleicht hat noch jemand den exotischen Fall eines 

 

- Firmenwagens mit Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und

- Firmenrads zusätzlich zum Arbeitslohn

 

Wir standen jetzt vor der Thematik, dass für den Firmenwagen keine Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte mehr abgerechnet wurden, mit dem Fehlerhinweis, dass 180 Einzelfahrten erreicht sind.

 

Für uns unerklärlich, da mit dem Firmenwagen in unserem Fall nur 9 Fahrten pro Monat durchgeführt werden, d. h. bis einschließlich Oktober 90 Fahrten (9 Fahrten x 10 Monate = 90 Fahrten < 180 Fahrten).

 

Lt. DATEV erhöht das Firmenrad die Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte: Bei uns seit April - Oktober: 7 Monate x 15 Fahrten = 105 Fahrten

 

Folglich wurden mit der Lohnabrechnung Oktober die 180 Tage (90 + 105 = 195) überschritten.

 

Ein Verweis folgt auf Dokument 5303259 Kapitel 6:

 

Wichtige Hinweise für die Abrechnung nach Einzelbewertung

Bei der Einzelbewertung wird die Anzahl der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte automatisch auf jährlich 180 Fahrten begrenzt. Für darüber hinaus abgerechnete Fahrten ermitteln die Lohnprogramme keinen geldwerten Vorteil.

Die Anwendung der Einzelbewertung - oder der 0,03 % Methode muss für jedes Kalenderjahr einheitlich für Fahrzeuge festgelegt werden, die der beschäftigten Person alle zugeordnet werden. Wenn mehrere Fahrzeuge ohne Nutzungsende zugeordnet sind und nur für ein Fahrzeug die Einzelbewertung aktiviert ist, zählen für die anderen Fahrzeuge automatisch 15 Fahrten, auch wenn kein geldwerter Vorteil abgerechnet wird. Deshalb bei versehentlicher Zuordnung oder Wechsel der Bewertungsmethode auf die richtige Korrektur achten.

 

Für das Firmenrad kann aber auch keine Einzelbewertung der Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte gewählt werden, was auch richtig ist:

 

Ein gesonderter Vorteil für die Nutzung des Fahrrads für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird nicht angesetzt. Durch die 1 % Regelung sind sämtliche Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Familienfahrten bei doppelter Haushaltsführung abgegolten.

 

Kann es richtig sein, dass das Firmenrad den geldwerten Vorteil des Firmenwagens beeinflusst? 

 

Für erhellende Gedanken bin ich dankbar.

 

Daniel Kühn

 

 

t_r_
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d_k
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Ja, vielen Dank. Das ist genau mein Thema.

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zolli
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Hallo Herr Kudos

 

ich habe das gleiche Problem

 

gibt es schon eine Lösung ?

 

VG Michael Zoll

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andreashofmeister
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Hallo @zolli 

 

still ruht der See....was die "Neuigkeiten" hierzu angeht.

 

Es wäre ja ein wenig von Vorteil, wenn DATEV wissen lassen könnte, ob das für das Jahr 2023 behoben sein wird.

 

Oder, @t_r_ , ist Dir das was bekannt (auch wenn Du LuG anwendest..)?

 

 

 

 

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t_r_
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Nö, leider noch nichts davon gehört. Scheint aber doch nicht so exotisch zu sein, wenn schon hier drei Nutzer das Problem haben. 

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zolli
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Danke für die Wasserstandsmeldung.

Ist schon blöd.

Vor allem bei der nächsten Lst Prüfung.

 

Mal sehen wie ich mir helfen kann.

Jetzt muss ich für 1 Mitarbeiter eine Unmenge an Zeit aufbringen, um eine Lösung zu finden.

Wer bezahlt mir das ?

VG Michael

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andreashofmeister
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@zolli  schrieb:

Danke für die Wasserstandsmeldung.

Ist schon blöd.

Vor allem bei der nächsten Lst Prüfung.

 

Mal sehen wie ich mir helfen kann.

Jetzt muss ich für 1 Mitarbeiter eine Unmenge an Zeit aufbringen, um eine Lösung zu finden.

Wer bezahlt mir das ?

VG Michael


Es würde ja schon was bringen, wenn DATEV mal checkt, wieviele Berater das mit wievielen Fällen betrifft.

 

Sollte ja möglich sein....

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myview
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Hallo!

 

Ich habe seit letztem Jahr das gleiche Problem.

Ich trage nun jeden Monat manuell die Lohnart 874 Whg/Arbeit ein, wenn überhaupt eine Fahrt anfällt; die entsprechende Anzahl an Fahrten multipliziert mit dem errechneten Wert für 1 Fahrt. Für den Folgemonat lösche ich die 874 sofort wieder.

Ist umständlich, funktioniert aber zumindest.

 

Viele Grüße

myview

andreashofmeister
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Nachricht 10 von 12
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@myview  schrieb:

Hallo!

 

Ich habe seit letztem Jahr das gleiche Problem.

Ich trage nun jeden Monat manuell die Lohnart 874 Whg/Arbeit ein, wenn überhaupt eine Fahrt anfällt; die entsprechende Anzahl an Fahrten multipliziert mit dem errechneten Wert für 1 Fahrt. Für den Folgemonat lösche ich die 874 sofort wieder.

Ist umständlich, funktioniert aber zumindest.

 

Viele Grüße

myview


So machen es wahrscheinlich viele...

 

Kann es aber nicht sein.

 

2023 wäre dann das 3. Jahr mit diesem Fehler...?

 

 

 

 

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zolli
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Darf eigentlich nicht sein. So langer Durchlauf eines offensichtlich leichten Fehlers.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @d_k ,

 

Sie haben Recht! Ein Fahrrad bis 25 km/h, das nicht als KFZ gilt und für das auch kein geldwerter Vorteil bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt wird, darf natürlich keine Auswirkung auf die 180-Tage-Regelung bei Einzelbewertung haben. Der Fehler wurde für Abrechnungen ab 01/2023 bereinigt.

 

Viele Grüße

Sandra Winkler

Anforderungsmanagement Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.12.2022 09:44:27 von Sandra_Winkler
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