Hallo in die Runde,
ich habe ein Firmenfahrzeug in den Mandantendaten angelegt und einem MA zugeordnet. Ebenso habe ich die KM beim MA eingegeben.
Die entsprechenden Lohnarten sind vorhanden. Ebenso der Folgenettoabzug.
Abgerechnet werden leider nur die KM, es erscheint kein Bruttolistenpreis.
Muss ich diesen nochmal beim MA separat angeben, obwohl er in den Mandantendaten beim Fahrzeug hinterlegt ist?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Beim MA den Haken für Privatfahrten im richtigen Monat gesetzt?
Es muss auch der Haken "Abrechnung von Privatfahrten" gesetzt sein
danke, manchmal steht man auf dem Schlauch und sieht vor lauter Wald die Bäume nicht.
jetzt muss ich nochmal nachfragen: wie läuft das bei Aussendienst MA? Kilometer für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte gibt es nicht.
Zuordnung wie geschildert, trotzdem Fehlermeldung im Hinweisprotokoll, dass kein geldwerter Vorteil abgerechnet wird. Abrechnung ist jedoch korrekt.
Bisher wurde der geldwerte Vorteil manuell über die LA 873 bei der Entlohnung eingegeben.
Ich dachte bei Hinterlegung des BLP und Zuordnung wird dieser automatisch ermittelt.
DAnn sollten Sie vlt. nachsehen bei Einsatzwechseltätigkeit, da es dann ja wohl keine Tätigkeitsstätte gibt.
Hab das leider zu selten so dass ich die Regelung hierfür nicht im Kopf habe müsste ich selbst nachsehen.
Meine Meinung- die aber nicht richtig sein muß- da keine 1. Tätigkeitsstätte keine Privat km zu versteuern nur die 1% Regel da er mit dem Fahrzeug ja auch privat fahren darf.
Hallo,
das passt schon so. Wenn der MA keine erste Tätigkeitsstätte hat, fällt dies weg und man muss nur die 1% berechnen.
Gruß