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Firmen-PKW Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte

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letzte Antwort am 30.11.2022 12:32:54 von K-Mayer66
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K-Mayer66
Einsteiger
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Hallo, 

 

ich habe eine Frage zum Firmen-PKW. Mitarbeiter erhält einen Firmen-PKW. Die Firma befindet sich im gleichen Ort wie der Mitarbeiter wohnt. Die Strecke sind gerade mal so 2 km. Kann man da trotzdem Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abrechnen? 

Danke! 

vw
Erfahrener
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Hallo,

nicht "kann", sondern m.E. "muss".

Allerdings bin ich auch kein Steuerberater! Der weiss es im Zweifel besser.

 

https://www.haufe.de/personal/entgelt/firmenwagen/dienstwagen-besteuerung-privater-fahrten_78_450426.html

 

Ergibt zwar nicht viel, aber der Fiskus nimmt auch gerne "peanuts".

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
K-Mayer66
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort! 

 

Aber wie rechne ich nun einen Firmen-PKW ab, wenn der Geschäftsführer im gleichen Haus wohnt wie die Firma?

 

Vielen Dank!

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Die Fahrt muss abgerechnet werden, auch wenn es nur 2 km sind!

 

Ist  denn der PKW für den Geschäftsführer? Wenn die erste Tätigkeitsstätte die Wohnanschrift des GGF´s ist, dann werden keine Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte abgerechnet (da er keinen Fahrtweg hat), sondern nur die Privatfahrten mit der 1% Regel. Das wird genauso gehandhabt, wie bei einem Vertriebsmitarbeiter, wenn er keine erste Tätigkeitsstätte hat.

KR1
Einsteiger
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Hallo K-Mayer66

 

wenn Privatadresse = Firmenadresse hast Du natürlich keine Versteuerung für Fahrten Wohnung-Tätigkeitsstätte.

Dann fallen nur 1% für die Privatfahrten an (oder ggf. Vorschuss Abschlag auf Fahrtenbuchmethode).

 

Liebe Grüße 

K-Mayer66
Einsteiger
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Danke! 😊

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letzte Antwort am 30.11.2022 12:32:54 von K-Mayer66
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