Hallo,
ich habe eine Frage zum Firmen-PKW. Mitarbeiter erhält einen Firmen-PKW. Die Firma befindet sich im gleichen Ort wie der Mitarbeiter wohnt. Die Strecke sind gerade mal so 2 km. Kann man da trotzdem Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abrechnen?
Danke!
Hallo,
nicht "kann", sondern m.E. "muss".
Allerdings bin ich auch kein Steuerberater! Der weiss es im Zweifel besser.
Ergibt zwar nicht viel, aber der Fiskus nimmt auch gerne "peanuts".
Gruß, vw
Vielen Dank für die Antwort!
Aber wie rechne ich nun einen Firmen-PKW ab, wenn der Geschäftsführer im gleichen Haus wohnt wie die Firma?
Vielen Dank!
Die Fahrt muss abgerechnet werden, auch wenn es nur 2 km sind!
Ist denn der PKW für den Geschäftsführer? Wenn die erste Tätigkeitsstätte die Wohnanschrift des GGF´s ist, dann werden keine Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte abgerechnet (da er keinen Fahrtweg hat), sondern nur die Privatfahrten mit der 1% Regel. Das wird genauso gehandhabt, wie bei einem Vertriebsmitarbeiter, wenn er keine erste Tätigkeitsstätte hat.
Hallo K-Mayer66
wenn Privatadresse = Firmenadresse hast Du natürlich keine Versteuerung für Fahrten Wohnung-Tätigkeitsstätte.
Dann fallen nur 1% für die Privatfahrten an (oder ggf. Vorschuss Abschlag auf Fahrtenbuchmethode).
Liebe Grüße
Danke! 😊