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Ferienjobber ohne Schulbescheinigung

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letzte Antwort am 17.08.2023 16:10:15 von Sunrise
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Sunrise
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Liebe Community, wir haben mal wieder Ferienjobber in der Firma, wie immer haben nicht alle eine gültige Schulbescheinigung. Auf die Aussagen "wird nach Schulbeginn nachgereicht" möchte ich mich nicht mehr verlassen, da mir vom letzten Sommer immer noch eine Bescheinigung fehlt. Ich würde gern Summe x einbehalten, damit ich die Schulbescheinigung auch wirklich nachgereicht bekomme. Ich würde dafür die Lohnart 9000 kopieren, mit freier Lohnart 9014 speichern und entsprechend umbenennen. Ist das ok? Welches Fibu Konto kann ich da hinterlegen? Bin auch für Alternative Vorschläge offen. Danke schon mal im Voraus.

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

wie würden Sie die Ferienschüler denn abrechnen, wenn diese eine Schulbescheinigung beibringen? Als Minijobber oder kurzfristig Beschägtigte?

 

Bei Minijobbern sehen ich kein (abrechnungstechnisches) Problem bei einer fehlenden Schulbescheinigung. Aus anderen Gründen (Jugendschutz?) ist das ggf. anders?!

 

Bei kurzfristig Beschäftigten würde ich bei fehlender Schulbescheinigung auf voll sv-pflichtig schlüsseln und abrechnen; das entspricht den aktuellen Gegebenheiten und ist somit okay; da werden die Schüler schon munter. 😉

Bei Nachreichen der Schulbescheinigung würde ich eine Nachberechnung machen als kurzfristig Beschäftigte.

 

Viele Grüße und solidarische Grüße

Sunrise
Beginner
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Nachricht 3 von 10
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Die Schüler werden als kurzfristig Beschäftigte abgerechnet. Als Minijobber würden sie mit den gearbeitetn Stunden über die 520 € Grenze kommen. Das Problem ist, dass sie unter 18 Jahren sind und somit bei uns keinen Mindestlohn bekommen. Wenn ich sie voll Soz. pflichtig abrechne muss ich Mindestlohn abrechnen und dann bekommen Sie mehr raus als bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Da bekomme ich nie eine Schulbescheinigung. Ausserdem möchte der Chef sich gern die AG Beiträge einsparen. Ich bin in der Zwickmühle....

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

ich vestehe das Dilemma nicht richtig. Dass die Schüler unter 158 sind und deshalb nicht den Mindestlohn beanspruchen können, ergibt sich doch nicht nur aus der Schulbescheinigung.

 

Fragende Grüße 🙂

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Sunrise
Beginner
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Wir weichen ja auch immer mehr von meiner ursprünglichen Frage ab. 🙃

 

Wenn ich die abzurechneneden Stunden mit Mindestlohn und sozalvers. Pflichtig abrechne, ergibt das ein höheres Netto, als bei kurzfristig Beschäftigt mit niedrigerem Stundenlohn. Deshalb möchte ich als kurzfristig Beschäftigt abrechnen und einen Teilbetrag einbehalten, bis zur Übersendung der Schulbescheinigung. Deshalb die Frage, wie lege ich eine Lohnart dafür an.

 

Grüßle

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lohnexperte
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Hallo noch einmal,

 

ich kann auf die ursprüngliche Frage leider nicht antworten, weil ich nur LODAS nutze.Ich glaube aber, dass sich die Frage erübrigen würde, wenn man den Sachverhalt noch einmal prüft. Mir erscheint, dass die Voraussetzungen falsch eingeschätzt werden und deshalb habe meine Frage gestellt:

 

Warum muss eine minderjährige Aushilfe Mindestlohn erhalten?

 

Das war´s von meiner Seite dazu; genauer kann ich mich leider nicht ausdrücken. 😉

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

STBMT
Aufsteiger
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Noch zur Ergänzung:

 

 

 

 

 

Wer erhält keinen gesetzlichen Mindestlohn?

 

Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten,Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen. Azubis erhalten seit dem 1. Januar 2020 allerdings eine spezielle Mindestvergütung. Mehr dazuhier.

 

https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-ausnahmen/#:~:text=Wer%20erh%C3%A4lt%20keinen%20gesetzlichen%20Mindestlohn,sind%2C%20vom%20gesetzlichen%20Mindestlohn%20ausgeschlossen.

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zwilling
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich würde mich da Lohnexperte anschließen.

 

"Bei kurzfristig Beschäftigten würde ich bei fehlender Schulbescheinigung auf voll sv-pflichtig schlüsseln und abrechnen; das entspricht den aktuellen Gegebenheiten und ist somit okay; da werden die Schüler schon munter. 

 

Bei Nachreichen der Schulbescheinigung würde ich eine Nachberechnung machen als kurzfristig Beschäftigte."

 

Geld einzubehalten, welches dem*der Arbeitnehmer*in lt. Abrechnung zusteht, halte ich rechtlich für fraglich.

 

VG

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FrauSmith
Aufsteiger
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Jugendlich unter 18 ohne Ausbildungsabschluss müssen kein Mindestlohn erhalten .

 

Egal ob Minijob, Kurzfristig, oder SV-Pflicht. Hierfür ist die demnach egal ob die noch Schüler sind 

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Sunrise
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

Danke für Eure Lösungsvorschläge. Ich habe die Schüler ohne Schulbescheinigung heute auf sozialversicherungspflichtig umgeschlüsselt. Auf Wunsch der Geschäftsleitung gibt es zur Lohnabrechnung einen Begleitbrief mit Erklärung.

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letzte Antwort am 17.08.2023 16:10:15 von Sunrise
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