Hallo zusammen,
ein AN wurde zum 01.08. eingestellt und am 18.08. in Probezeit zum 01.09. wieder gekündigt. Ab 19.08. ward er nicht mehr gesehen, auf telefonische Nachfrage gab er Krankschreibung 19. - 27.08. an, von der KK wurde jetzt aber nur 19. - 22.08. bestätigt.
Im August wurde er nach den damals vorliegenden Informationen mit durchgehend K6 ab 19. bis 27.08. abgerechnet, nach dem 27. keine weitere Kalendereintragung weil feste Arbeitstage Mo bis Mi.
Bei Rückrechnung September mit K6 19. - 21.08. und UU 22. - 24.08., dann zwei Tage Urlaubsanspruch U am 25./26.08. (Arbeitstage), ab 27.08. dann wieder durchgehend UU ergeben sich 99,32 Nettorückforderung AN. Darf ich das so abrechnen oder muss durchgehend UU vom 22.08. bis 01.09. plus Urlaubsabgeltung eingetragen werden?
Wir rechnen Abgeltung mit Gehalt*3/13/3* 2 Tage, dann bekäme der AN im September lt Probeabrechnung noch einmal 83,96 ausbezahlt - das kann doch so nicht stimmen?
Grüsse & danke vorab,
Deb
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
hast Du auf Mandantenebene unter Mandantendaten / Bankverbindung das Häkchen gesetzt für "Verrechnung von Überzahlungen im Folgemonat"? Magst Du uns noch verraten, wie hoch sein Gehalt ist, damit man sich vorstellen kann, ob die Zahl stimmt?
Hallo, sehr gerne 🙂
Haken ist gesetzt, Bruttogehalt ist 2.337,20.
Im Anhang Abrechnungen
1. UU ab 22.08. mit Urlaub über Kalender am 25./26.08. = -159,93, Steuer rück: 24,00, SV rück: 32,50
2. UU durchgehend ab 22.08. mit Urlaubsabgeltung über MonErfassung = 44,12, Steuer rück: 46,00, SV: 9,98
Mich irritiert erstens, dass Abrechnung Urlaub über Kalender soviel weniger Kosten verursacht als Urlaubsabgeltung selbst errechnet, und zweitens, dass Steuer/ SV so differieren, da habe ich Bedenken, dass bei Variante 2 zu wenig abgeführt wird?
Hallo,
mir fällt hierbei folgendes auf:
1. Warum 2 Tage Urlaubsanspruch, wenn doch nur an 3 Tagen pro Woche gearbeitet wird? Das würde bedeuten, er hätte einen regulären Urlaubsanspruch von 40 Tagen bei einer 5-Tage-Woche???
2. Wieso Fehlzeit UU ab 22.08.2025, wenn es eine zurückgemeldete Krankmeldung vom 19.-22.08.2025 gegeben hat. Das bedeutet, in dieser Zeit komplett K6.
3. Hast Du nochmals eine eAU-Abfrage ab 23. oder 25.08.2025 gemacht? Vielleicht war er ja nochmals beim Arzt?
4. Ich würde bei diesem Mitarbeiter die Tagesformel "Betrag * zu bezahlende Arbeitstage / monatliche Arbeitstage ansetzen.
Bezüglich der Urlaubsabgeltung würde ich anders rechnen. Ich würde die Fehlzeit - falls keine weitere Krankmeldung dazugekommen ist, bis zum 26.08.2025 reinsetzen und ihm am 27.08.2025 und am 01.09.2025 mit Gehalt wie anwesend abrechnen. Dann wäre der Urlaub (wenn überhaupt so viel vorhanden ist) erledigt.
Aber wie gesagt, vielleicht erst nochmals mit der Krankenkasse klären, ob er nicht doch clever genug war, seine Krankmeldung zu verlängern.
Viel Erfolg
Er war so clever 😊 Rückmeldung kam heute, hatte wie beschrieben angefragt, also KS bis einschl. 27. und U am 01.09.
Damit habe ich gar nicht mehr die Wahl zwischen Urlaub regulär und Urlaubsabgeltung, weil nur noch ein Arbeitstag übrig ist.
Zu den Fragen:
Das ist jetzt die für uns teuerste Variante, aber meine Eingangsfrage hat sich damit eigentlich erledigt – ich kann den ja jetzt gar nicht mehr anders abrechnen, richtig?
Hallo,
Entschuldige bitte, aber für mich sieht das komisch aus. Er würde somit den 1 Tag unter dem Mindestlohn verdienen. Probier doch spaßeshalber mal aus, das von mir genannte Abrechnungsmodell ab 08/2025 einzuschlüsseln und dann eine Probeabrechnung durchzuführen. Sonst würde die Urlaubsabgeltung in keiner Relation zum Gehalt stehen. Oder aber alles mit der 30stel-Methode abrechnen und die Urlaubsabgeltung nach gleicher Methode errechnen.
Urlaubsanspruch nach 30stel = 2.337,20 : 30 = 77,91
Nach Arbeitstagen =22,47 * 8 = 179,76
Sorry, ich glaube, ich habe mich jetzt selber verzettelt, aber lass es Dir mal durch den Kopf gehen. Beide Methoden sind möglich.
Himmel, stimmt - Mindestlohn ist mir gar nicht aufgefallen. Warum meldet sich da die Mindestlohnprüfung nicht?
Wenn ich ab 08/25 auf Arbeitstage umstelle, bekomme ich 166,94 pro Tag heraus, Urlaubsabgeltung rechne ich ja auch auf September mit 14 Arbeitstagen...wäre dann auch 166,94, was ja auch für den AN logischer aussieht.
Nur - darf ich das überhaupt? Wir hatten bei einem anderen AN dieses Jahr schon Teilmonatsberechnung nach Kalendertage/ 30stel, kann ich das nach Gusto einfach ändern? Zumal dann rückwirkend ein Abzug von 350,58 für den AN entsteht?
Und was ist mit §11 BUrlG, da ist die Berechnung Gehalt*3/13/* ArbTage doch festgelegt?
Es tut mir leid, bin angelernter Laie bei der Lohnabrechnung. In solchen Fällen fühlt man sich doch auf sehr dünnem Eis...
Hallo,
ich verwende diese "abweichende Formel für Teilmonatsberechnung" immer bei diesen Spezialfällen mit nur anteiliger Arbeitszeit. Du solltest bei Verwendung von abweichenden Formeln nicht innerhalb eines Kalenderjahres das Modell wechseln, das könnte falsch ausgelegt werden.
Ich würde mir auch gleich bei den Kündigungsdaten hinterlegen, dass es eine Urlaubsabgeltung gegeben hat. Außerdem wäre es vielleicht auch kein Fehler, für den Montag nochmals eine eAU-Abfrage durchzuführen. Ich gehe nicht davon aus, dass er sofort eine neue Anstellung gefunden hat.
Zum Verständnis,
@DebVerwaltung schrieb:am 18.08. in Probezeit zum 01.09. wieder gekündigt.
hätte ich jetzt so interpretiert, dass der 31.08. der letzte Arbeitstag ist. Nein?
Da die Fehlzeit exakt auf die verbliebenen Arbeitstage passt, könnte man sie auch zu Recht in Frage stellen (müsste das aber im Zweifel vor dem ArbG durch boxen) und ab dem 19. nichts zahlen. Aber das klärst du dann besser nochmal mit einem Arbeitsrechtler. 😉
@DebVerwaltung schrieb:Wir haben "Betrag * zu bezahlende Kalendertage / 30 Tage hinterlegt – für alle AN, das kann ich bei einem einzelnen AN nicht ändern.
Hm, in LODAS lässt sich das auch pro Mitarbeiter in den Personaldaten (bei der Arbeitszeit) nochmal einstellen.
Hallo, dann lasse ich die Finger von den abweichenden Abrechnungsparametern, ist zum Nachteil des AN und verringert Abzüge, das ist mir zu heikel.
Urlaubsabgeltung ist erfasst bei Kündigungsdaten.
Bin ich verpflichtet, eAU abzurufen auf Verdacht hin, wenn sich der AN nicht einmal zur Mitteilung AU bequemt? Falls AU 01.09. hinzukommt, müssten wir 2 statt 1 Urlaubstag auszahlen.
Nein, 01.09. ist letzter Arbeitstag. Wie man "zum xx.xx." genau anwendet, hat sich mir nicht wirklich erschlossen, vielleicht sollte ich mir die Formulierung einfach abgewöhnen 🙂
Wir haben mit dem AN einen schlechten Griff getan, das war allerdings unser eigener Fehler - in irgendeine Auseinandersetzung wollen wir uns deshalb nicht begeben, sondern das Ganze korrekt abwickeln. Ich lege das Ganze sicherheitshalber dem Steuerbüro noch mal vor, ist ja doch komplexer als gedacht. Deren Entscheidung vermelde ich hier dann gern nochmal.
Danke an alle Hinweisgeber 🙂
Ich weiß jetzt nicht wie die Abrechnung August aussieht, aber für mich ergäbe es folgendes Bild:
01.08.-18.08. anteiliges Gehalt
19.08.-27.08. Krankengeld
28.08.-31.08. anteiliges Gehalt (kann nicht gekürzt werden)
01.09. - 01.09. 1 Tag Urlaub
+ 1 Tag Urlaubsabgeltung 179,78 EUR
Nachtrag: eAU darf nur abgerufen werden, wenn der AN sich krankgemeldet hat. Also nicht abrufen ohne Meldung. 😉
Genau so haben wir ihn aktuell drin.
Teilmonat August dann 9 zu kürzende Kalendertage, bleiben 22, ANBr 2.337,20*22/30 = 1713,95 -> über Mindestlohn.
Teilmonat September ist das Problem: 29 zu kürzende Kalendertage, bleibt einer, ANBr 2.337,20*1/30 = 77,91 -> unter Mindestlohn bei 8,0 Stunden/ Arbeitstag.
Zu abweichender Formel schrieb Constanze: "Du solltest bei Verwendung von abweichenden Formeln nicht innerhalb eines Kalenderjahres das Modell wechseln, das könnte falsch ausgelegt werden". Abändern kann ich nur ab 08 mitarbeiterübergreifend (L&G für Unternehmen), dann wird August rückgerechnet zum Nachteil AN und SV/Steuer. Ändere ich mitarbeiterübergreifend ab 09, ignoriert Datev die Änderung bei Probeabrechnung und Ergebnis bleibt unverändert 😞
Steuerbüro empfiehlt Servicekontakt, das werd ich jetzt wohl veranlassen müssen. Hab gehofft, hier meldet sich vll jemand von Datev.
Teilmonat September darfst du nicht als einzelnes zählen, da er Gehaltsempfänger ist.
Es ist alles korrekt so.
Gehaltsempfänger werden dafür auch am Wochenende oder freien Tagen ohne Arbeit bezahlt. Damit gleicht man das aus. Du musst den Monatslohn rechnen und der liegt über MiLo.
Er bekommt doch dafür auch 28.08.-01.09. (freie Tage bezahlt) 😉
Puh, gottseidank, das klingt logisch.
Damit ist auch eventuelle Frage nach Unterschied Abgeltung/ Gehalt für einen Tag beantwortet, denn bei Abgeltung bin ich ja gebunden bei der Berechnung... vielen Dank!