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Fehlzeit bei Verhaftung des Mitarbeiters

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letzte Antwort am 14.03.2023 15:56:06 von S33K3R
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tinah1982
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Nachricht 1 von 6
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Guten Tag Datev Community,

 

ich habe einen Mandanten für den ich den Lohn rechne.

Er hat einen Mitarbeiter der gerade am Wochenende verhaftet wurde.

Der Mitarbeiter wird länger sitzen. Ich habe gelesen, dass der Mitarbeiter

nicht entlassen werden darf, wenn die Strafe weniger als 2 Jahre beträgt.

Jetzt die Frage welche Fehlzeit lege ich an?

 

Ich habe erstmal "unbezahlte Fehlzeit" eingetragen ist das Richtig?

 

LG Tina...der schwedischeTTMAbrechner

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

 

die Frage nach der Fehlzeit gab es schon Mal:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/gef%C3%A4ngnis/m-p/242046#M56191

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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tinah1982
Beginner
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Nachricht 3 von 6
606 Mal angesehen

danke aber so ganz passt dass nicht! ich suche nach der richtigen Fehlzeit

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
441 Mal angesehen

Hallo Tina,


bitte kläre mit der zuständigen Krankenkasse ab, welche Fehlzeit einzutragen ist.


Wir können hierzu keine Auskunft erteilen.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
jjunker
Allwissender
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Nachricht 5 von 6
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Gibt es irgendeinen objektiven Grund den MA aus betrieblichen Gründen los zu werden?

MVP 
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S33K3R
Einsteiger
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Nachricht 6 von 6
406 Mal angesehen

Ich habe gelesen, dass der Mitarbeiter

nicht entlassen werden darf, wenn die Strafe weniger als 2 Jahre beträgt.

Vielleicht mal ein paar €€ für eine fachanwaltliche Beratung? Natürlich darf man kündigen. Nur ggf. nicht personenbedingt. Sogar Mitarbeitern in Freiheit darf man kündigen. 

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letzte Antwort am 14.03.2023 15:56:06 von S33K3R
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