Guten Tag Datev Community,
ich habe einen Mandanten für den ich den Lohn rechne.
Er hat einen Mitarbeiter der gerade am Wochenende verhaftet wurde.
Der Mitarbeiter wird länger sitzen. Ich habe gelesen, dass der Mitarbeiter
nicht entlassen werden darf, wenn die Strafe weniger als 2 Jahre beträgt.
Jetzt die Frage welche Fehlzeit lege ich an?
Ich habe erstmal "unbezahlte Fehlzeit" eingetragen ist das Richtig?
LG Tina...der schwedischeTTMAbrechner
Hallo,
die Frage nach der Fehlzeit gab es schon Mal:
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/gef%C3%A4ngnis/m-p/242046#M56191
Gruß, vw
danke aber so ganz passt dass nicht! ich suche nach der richtigen Fehlzeit
Hallo Tina,
bitte kläre mit der zuständigen Krankenkasse ab, welche Fehlzeit einzutragen ist.
Wir können hierzu keine Auskunft erteilen.
Gibt es irgendeinen objektiven Grund den MA aus betrieblichen Gründen los zu werden?
Ich habe gelesen, dass der Mitarbeiter
nicht entlassen werden darf, wenn die Strafe weniger als 2 Jahre beträgt.
Vielleicht mal ein paar €€ für eine fachanwaltliche Beratung? Natürlich darf man kündigen. Nur ggf. nicht personenbedingt. Sogar Mitarbeitern in Freiheit darf man kündigen.