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Fehlzeit bei Begleitperson Reha Kind

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letzte Antwort am 16.12.2025 14:48:21 von lohnexperte
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Candy
Beginner
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4000 Mal angesehen

Welche Fehlzeit gebe ich bei Begleitperson Reha Kind ein?

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 9
3987 Mal angesehen

Die für normal Kind krank.

MfG
T.Kahl
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Candy
Beginner
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3979 Mal angesehen

Sicher? Wird nicht von der KK bezahlt!

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lohnexperte
Meister
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Hallo,

 

ich muss da widersprechen.

 

Als Begleitperson (Elternteil) eines Kindes bei dessen Reha kommt "unbezahlte Fehlzeit" in Betracht. Programmseitig wird meines Wissens keine EEL-Meldung erstellt. Den Entgeltausfall können die Eltern dann nach Ende der Reha beim Leistungsträger (Krankenkasse oder Dt. Rentenversicherung) anzeigen und erhalten von dort eine Erstattung. Die entsprechende Bescheinigung zum Entgeltausfall (ein Papierformular) füllt der Arbeitgeber meines Wissens per Hand aus.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 9
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„Unbezahlte Fehlzeit“

 

Wir hatten Elternteil begleitet Kind im Krankenhaus. Da musste es auch so geschlüsselt werden

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saskiasparing
Einsteiger
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Nachricht 6 von 9
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Hey, 

 

ist das noch so? 

Also Fehlzeit - unbezahlter Urlaub - und Antrag mit der Hand am Arm? 

 

Danke für eine Antwort. 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 7 von 9
134 Mal angesehen

Hallo @saskiasparing ,

 


@saskiasparing  schrieb:

Hey, 

 

ist das noch so? 

Also Fehlzeit - unbezahlter Urlaub - und Antrag mit der Hand am Arm? 


Zumindest ist mir nichts Gegenteiliges bekannt. Wenden Sie sich ggf. direkt an DATEV, um das zu erfragen. Vielleicht gibt es zwischenzeitlich zumindest die Möglichkeit, das Formular im Programmpunkt Bescheinigungen am PC auszufüllen? Von einer elektronischen Übermittlung aus dem Programm heraus allerdings weiß ich zumindest nichts.

 

VG

DATEV-Mitarbeiter
Anna_Sonnenberg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 9
87 Mal angesehen

Hallo Community,

ab dem Jahreswechsel gibt es eine neue Fehlzeit "Kinderkrankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus".

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir rechtlich nicht beurteilen können, welche Fehlzeit in jedem konkreten Fall zu schlüsseln ist. Dies kann nur mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.

 

Alle Änderungen und Neuerungen zum Jahreswechsel finden Sie im folgenden Hilfe-Dokument: https://help-center.apps.datev.de/documents/1035927

Beste Grüße Anna Sonnenberg
Personalwirtschaft I DATEV eG
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lohnexperte
Meister
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70 Mal angesehen

@Anna_Sonnenberg  schrieb:


ab dem Jahreswechsel gibt es eine neue Fehlzeit "Kinderkrankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus".


Das ist auch nicht das, was hier angefragt wurde.

 

(Ich bin da ohnehin technologieoffen, willens und in der Lage, Papierbescheinigungen mit der Hand auszufüllen. Man muss nicht das ganze Leben digitalisieren ... 😉 In zunehmendem Maße kommt man mit Menschen in Kontakt, die das Ausfüllen von Formularen nicht mehr beherrschen, weil sie den Inhalt der abgefragten Felder nicht verstehen ...)

 

VG 

 

 

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letzte Antwort am 16.12.2025 14:48:21 von lohnexperte
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