abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fehlzeit Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung Gehaltsempfänger LODAS

7
letzte Antwort am 11.08.2023 15:14:42 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 8
351 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Fehlzeit erfasst vom 20.04. bis zum 26.05.23 bei einem Gehaltsempfänger mit "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung". Der MA bekommt 2.640 €. Müsste sich das Gehalt von 2.640 € nicht kürzen zwecks dem Zeitraum Fehlzeit ?

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 8
347 Mal angesehen

Warum?

 

Der Mitarbeiter hat doch Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen während einer Krankheit, daher gibt es keine Kürzung.

 

Nimmt der AG am U1-Verfahren teil dann wird dort anteilig für die Krankheitstage eine Erstattung beantragt.

 

UtaPf
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
332 Mal angesehen

Ein Kürzung müsste nur vorgenommen werde wenn er zum 20.04. (oder im April)  ins Unternehmen eingetreten ist. 

Aber dann müsste der Grund auch auf "Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur" geschlüsselt sein. 

 

Er nur in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. 

 

 

 

 

 

 

 

 

0 Kudos
M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 8
276 Mal angesehen

Hallo @Gelöschter Nutzer ,

 

Sie meinen wahrscheinlich, dass auf der Lohnabrechnung das Gehalt gesplittet wird in Gehalt und Entgeltfortzahlung ... das wird vom Programm nicht automatisch unterstützt. Wenn Sie eine solche Unterscheidung vornehmen möchten (z.B. weil auf verschiedene Kostenstellen gebucht werden soll) dann müssten Sie tatsächlich den Betrag manuell ausrechnen, das Gehalt um diesen Betrag über die Bewegung kürzen und die Lohnfortzahlung (mit STLOA 155 - 157) wieder einbuchen ebenfalls über die Bewegung wieder einbuchen. Machen Sie das nicht, dann erscheint eben nur das Gehalt als durchgängig gezahlt auf der Abrechnung, unabhängig davon dass ein AAG-Antrag erstellt wird.

 

M_H

0 Kudos
Mark1
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 8
213 Mal angesehen

Hallo M_H,

ich habe zu Ihren Ausführungen noch eine Frage. Ist es nicht möglich, dass die Entgeltfortzahlung bzw. der Entgeltfortzahlungszeitraum zumindest in der Lohnabrechnung unter "Hinweise zur Lohnabrechnung" aufgeführt werden. In der "Arbeitsunterlage Grundlagen der Abrechnung mit Datev Lodas" wird dies behauptet. Allerdings ist mir das bislang nicht gelungen... 

Beste Grüße

0 Kudos
FrauSmith
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 8
194 Mal angesehen

Lohnfortzahlungszeiträume werden auf der Gehatsabrechnung nicht angedruckt.

Nur Zeiträume mit Entgeltkürzung Zb. Krankengeld oder Unbezahlter Urlaub werden angedruckt.

Ich wüsste nicht dass man da was anders einstellen kann.

Ich sehe für uns auch kein Grund. Der Arbeitnehmer sieht das er sein volles Gehalt bekommt und wir sehen die Auswertungen AAG.

 

Die beschriebene Arbeitsunterlage kenne ich nicht.

 

 

0 Kudos
Mark1
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 8
164 Mal angesehen

Ja, da haben Sie natürlich recht. Allerdings ist führen die Lohnabrechnungen so einiges auf, was nicht unbedingt erforderlich ist. Praktisch wäre es gegebenenfalls dafür, dass der Arbeitnehmer so besser nachvollziehen kann, wann die Entgeltfortzahlung endet. 

Viele Grü0e

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 8
136 Mal angesehen

Hallo,


ein Hinweis zu einer Fehlzeit wird auf der Brutto/Netto-Abrechnung nicht automatisch angedruckt. Dies erfolgt nur dann, wenn der Mitarbeitende sich in einer Unterbrechung befindet.


Unter Personaldaten I Auswertungssteuerung gibt es die Möglichkeit einen festen, oder einmaligen Text als Hinweis in der Brutto/Netto-Abrechnung anzudrucken.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
7
letzte Antwort am 11.08.2023 15:14:42 von Jacqueline_Schön
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage