Hallo zusammen,
ich habe eine Fehlzeit erfasst vom 20.04. bis zum 26.05.23 bei einem Gehaltsempfänger mit "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung". Der MA bekommt 2.640 €. Müsste sich das Gehalt von 2.640 € nicht kürzen zwecks dem Zeitraum Fehlzeit ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Warum?
Der Mitarbeiter hat doch Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen während einer Krankheit, daher gibt es keine Kürzung.
Nimmt der AG am U1-Verfahren teil dann wird dort anteilig für die Krankheitstage eine Erstattung beantragt.
Ein Kürzung müsste nur vorgenommen werde wenn er zum 20.04. (oder im April) ins Unternehmen eingetreten ist.
Aber dann müsste der Grund auch auf "Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur" geschlüsselt sein.
Er nur in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
Sie meinen wahrscheinlich, dass auf der Lohnabrechnung das Gehalt gesplittet wird in Gehalt und Entgeltfortzahlung ... das wird vom Programm nicht automatisch unterstützt. Wenn Sie eine solche Unterscheidung vornehmen möchten (z.B. weil auf verschiedene Kostenstellen gebucht werden soll) dann müssten Sie tatsächlich den Betrag manuell ausrechnen, das Gehalt um diesen Betrag über die Bewegung kürzen und die Lohnfortzahlung (mit STLOA 155 - 157) wieder einbuchen ebenfalls über die Bewegung wieder einbuchen. Machen Sie das nicht, dann erscheint eben nur das Gehalt als durchgängig gezahlt auf der Abrechnung, unabhängig davon dass ein AAG-Antrag erstellt wird.
M_H
Hallo M_H,
ich habe zu Ihren Ausführungen noch eine Frage. Ist es nicht möglich, dass die Entgeltfortzahlung bzw. der Entgeltfortzahlungszeitraum zumindest in der Lohnabrechnung unter "Hinweise zur Lohnabrechnung" aufgeführt werden. In der "Arbeitsunterlage Grundlagen der Abrechnung mit Datev Lodas" wird dies behauptet. Allerdings ist mir das bislang nicht gelungen...
Beste Grüße
Lohnfortzahlungszeiträume werden auf der Gehatsabrechnung nicht angedruckt.
Nur Zeiträume mit Entgeltkürzung Zb. Krankengeld oder Unbezahlter Urlaub werden angedruckt.
Ich wüsste nicht dass man da was anders einstellen kann.
Ich sehe für uns auch kein Grund. Der Arbeitnehmer sieht das er sein volles Gehalt bekommt und wir sehen die Auswertungen AAG.
Die beschriebene Arbeitsunterlage kenne ich nicht.
Ja, da haben Sie natürlich recht. Allerdings ist führen die Lohnabrechnungen so einiges auf, was nicht unbedingt erforderlich ist. Praktisch wäre es gegebenenfalls dafür, dass der Arbeitnehmer so besser nachvollziehen kann, wann die Entgeltfortzahlung endet.
Viele Grü0e
Hallo,
ein Hinweis zu einer Fehlzeit wird auf der Brutto/Netto-Abrechnung nicht automatisch angedruckt. Dies erfolgt nur dann, wenn der Mitarbeitende sich in einer Unterbrechung befindet.
Unter Personaldaten I Auswertungssteuerung gibt es die Möglichkeit einen festen, oder einmaligen Text als Hinweis in der Brutto/Netto-Abrechnung anzudrucken.